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28.10.2026

Schleswig-Holstein muss bei unangekündigten Waffenkontrollen Abstriche machen

Kontrollquote in Flächenkreisen kaum zu erfüllen

In Schleswig-Holstein soll der Anteil unangekündigter Waffenkontrollen ab 2027 sinken. Bisher sollten Waffenbehörden mindestens jeden zweiten Kontrollbesuch unangekündigt durchführen.
Der Grund: Der zusätzliche Verwaltungsaufwand könnte andernfalls die allgemeine Kontrollquote von zehn Prozent aller Waffenbesitzer gefährden. Diese Entscheidung wirft grundsätzliche Fragen nach der Sinnhaftigkeit verdachtsunabhängiger Aufbewahrungskontrollen auf.


Wer unangekündigt vor einer Wohnungstür steht, muss damit rechnen, niemanden anzutreffen. Was für jeden Paketboten zum Alltag gehört, stellt auch Waffenbehörden vor Schwierigkeiten. Denn während Behördenmitarbeiter ihre Kontrollbesuche meist zu den regulären Arbeitszeiten durchführen, sind viele Waffenbesitzer selbst berufstätig und deshalb nicht zu Hause.

Wie aus der Antwort der schleswig-holsteinischen Landesregierung auf eine Kleine Anfrage vom 8. Oktober 2026 hervorgeht, wurde das bisherige Ziel von mindestens 50 Prozent unangekündigter Kontrollen verfehlt. 

Seit Oktober 2022 sollen die Waffenbehörden in Schleswig-Holstein jährlich mindestens zehn Prozent der in ihrem Zuständigkeitsbereich ansässigen Waffenbesitzer kontrollieren. Zugleich empfahl das Innenministerium, die Mehrheit dieser Kontrollen unangekündigt durchzuführen.

Doch die allgemeine Kontrollquote und der hohe Anteil unangekündigter Besuche lassen sich offenbar nur schwer miteinander vereinbaren. Nach den Erfahrungen der Waffenbehörden verursachen unangekündigte Kontrollen gerade in größeren Flächenkreisen einen erheblichen organisatorischen Aufwand. Lange Anfahrtswege und wiederholte Besuche, weil Waffenbesitzer nicht zu Hause sind, binden Personal, das an anderer Stelle fehlt.

Die Landesregierung stellt deshalb ausdrücklich fest, dass erfolglose unangekündigte Kontrollversuche zulasten der allgemeinen Kontrolldichte gehen. Die neue Vorgabe von 30 Prozent soll den Behörden ermöglichen, ihre internen Abläufe anzupassen, „ohne die bestehende Mindestkontrollquote von 10 Prozent zu gefährden“.

Dass das Problem keineswegs neu ist, zeigen frühere Erhebungen anderer Bundesländer. In Baden-Württemberg wurden im Jahr 2011 insgesamt 14.288 Aufbewahrungskontrollen erfolgreich durchgeführt. Zusätzlich gab es 11.180 überwiegend unangekündigte Kontrollversuche, bei denen die Waffenbesitzer nicht angetroffen wurden. Damit blieben rund 44 Prozent sämtlicher Aufsuchversuche zunächst erfolglos.

Auch aus Mecklenburg-Vorpommern liegen vergleichbare Zahlen vor. Im Jahr 2023 wurden bei 7.174 Kontrollversuchen lediglich 2.960 Waffenbesitzer angetroffen. In knapp 59 Prozent der Fälle verlief der Kontrollversuch damit erfolglos.

Befürworter halten dennoch an unangekündigten Besuchen fest. Nur so lasse sich die tatsächliche Aufbewahrungssituation überprüfen, lautet das Argument: Wer den Termin vorher kennt, habe schließlich Gelegenheit, mögliche Verstöße rechtzeitig zu beseitigen. Tatsächlich belegen lassen sich solche Annahmen allerdings nicht. Belastbare Vergleiche zur Wirksamkeit von unangekündigten und angekündigten Kontrollen fehlen.

Fest steht, dass auch angekündigte Kontrollen ihre Wirkung erzielen: Die Landesregierung Schleswig-Holstein hatte das bereits in einer Landtagsantwort aus dem Juli 2025 klargestellt.

Für den VDB steht außer Frage: Schusswaffen und Munition müssen sicher aufbewahrt werden. Bestehen konkrete Anhaltspunkte für Verstöße, müssen Waffenbehörden wirksam kontrollieren können.

Doch statt darüber zu diskutieren, ob künftig 30, 50 oder noch mehr Prozent der Besuche unangekündigt stattfinden sollen, gehört das Instrument selbst auf den Prüfstand. Schließlich greift jede durchgeführte Kontrolle auch in die durch Artikel 13 des Grundgesetzes geschützte Unverletzlichkeit der Wohnung ein.

Der VDB fordert deshalb im Rahmen der Evaluierung des Waffengesetzes, das bisherige System verdachtsunabhängiger Aufbewahrungskontrollen durch ein anlass- und risikobasiertes Verfahren zu ersetzen (siehe Stellungnahme S. 200 ff.).