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17.05.2002

Umfrage unter allen deutschen Gesundheitsämter zur Einbindung in waffenrechtliche Überprüfungen

Das Bundesinnenministerium plant die Einbeziehung von Gesundheitsbehörden bei der Prüfung der persönlichen Eignung nach dem Waffenrecht.

Nicht erst seit dem Amoklauf in Hamburg plant das Bundesinnenministerium die Einbeziehung der für den Wohnort eines Antragsstellers zuständigen Gesundheitsbehörden bei der Prüfung der persönlichen Eignung nach dem Waffenrecht

Nach dem aktuellen Stand des Gesetzes besitzen Personen die erforderliche persönliche Eignung nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
  1. geschäftsunfähig sind,
  2. abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder
  3. auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht.
Die erforderliche persönliche Eignung besitzen in der Regel Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt sind. 

Waffenbehörden sollen, wenn das neue Gesetz so in Kraft tritt, bei der Prüfung der persönlichen Eignung bei den Gesundheitsämtern anfragen, ob Erkenntnisse vorliegen. Ebenso sollen die Gesundheitsbehörden zum Nachbericht verpflichtet werden. Den bekanntgewordenen, jedoch noch nicht offiziellen Referentenentwurf finden Sie hier. Ebenso wurde bereits im Jahr 2021 ein "Gesetz zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen" diskutiert, das nie in den Bundestag kam.
 

Wir bitten Sie um Ihre Einschätzung zu dem Thema

Der VDB hat eine Umfrage unter allen deutschen Gesundheitsbehörden gestartet, um Erkenntnisse zu erlangen, welche Informationen bei den jeweiligen Behörden vorliegen, welchen Nutzen Gesundheitsbehörden selbst in so einer Abfrage stehen und ob eine solche Regelung personell wie technisch überhaupt leistbar wäre. 

 
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