27.10.2026
Viele Social-Media-Plattformen sind dafür bekannt, Inhalte mit Bezug zu Handfeuer- und anderen Waffen nicht gerade mit offenen Armen zu empfangen. Immer wieder berichten uns unsere Mitglieder von Fällen, in denen Plattformen ihre Videos und Beiträge mit einem pauschalen Verweis auf vermeintliche Richtlinienverstöße einschränken oder entfernen.
Der VDB hat mit seiner Kooperationsanwältin Nina Naske besprochen, wie betroffene Waffenhändler ihre Rechte sichern können – denn gerade, wenn Kanäle, Seiten oder Profile gewerblich betrieben werden, könnte eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegen.
Die wichtigste Empfehlung von Nina Naske:
„Wer von einer Sperrung oder Löschung betroffen ist, sollte sofort Beweise sichern und anwaltlichen Rat einholen. Warten Sie nicht erst wochenlang auf eine Lösung durch den Support.“
Wenden Sie sich deshalb möglichst sofort nach Bekanntwerden der Einschränkung an einen VDB-Kooperationsanwalt. Die Empfehlung lautet: am besten noch am selben Tag, allerspätestens innerhalb einer Woche.
Wer zu lange wartet, riskiert, dass ein Gericht die erforderliche Dringlichkeit verneint und einen Antrag auf einstweilige Verfügung ablehnt. Deshalb sollten Sie die rechtliche Prüfung nicht bis zum Abschluss eines möglicherweise langwierigen Supportverfahrens aufschieben.
Zuvor sollten Sie jedoch den beanstandeten Inhalt noch einmal mit den einschlägigen Plattformregeln abgleichen . Prüfen Sie dabei nicht nur das Video oder Bild, sondern auch Titel, Beschreibung, Vorschaubild und Verlinkungen. Die Rechtmäßigkeit Ihres Geschäftsbetriebs bedeutet nicht automatisch, dass jede Veröffentlichung den Plattformbedingungen entspricht. YouTube untersagt beispielsweise Inhalte, die zum Kauf von Schusswaffen „animieren“, sowie Links zu Websites, auf denen Schusswaffen verkauft werden.
Die Plattform steht dabei in der Verantwortung, Ihnen gegenüber nachvollziehbar und transparent zu begründen, welche Aussage oder welcher Inhalt einen Richtlinienverstoß darstellt.
Den Vorgang sollten Sie umfangreich dokumentieren: Erstellen Sie sofort Screenshots sämtlicher Sperrhinweise, Fehlermeldungen und automatisch erzeugter Benachrichtigungen. Speichern Sie alle E-Mails, eingereichten Beschwerden und vollständigen Chatverläufe mit dem Support außerhalb der Plattform.
Dokumentieren Sie Konto- beziehungsweise Kanalnamen, die konkreten Internetadressen betroffener Inhalte, Vorgangsnummern sowie Datum und Uhrzeit. Fehlen Zeitangaben in einer Nachricht, halten Sie den Empfangs- und Sicherungszeitpunkt zusätzlich in einer separaten Notiz fest. Sichern Sie auch spätere Änderungen oder neue Begründungen, denn Meldungen und Benachrichtigungen von Seiten des Plattformbetreibers können sich auch ändern oder verschwinden.
Bewahren Sie etwaige Videos in genau der veröffentlichten Fassung als unveränderte Kopie auf – ebenso Begleittexte und Vorschaubilder. Löschen Sie beanstandete Inhalte nicht vorschnell selbst: YouTube weist ausdrücklich darauf hin, dass das Löschen eines Videos eine Verwarnung nicht beseitigt und die Beschwerdemöglichkeit entfallen lässt. Darüber hinaus empfehlen wir auch generell, alle Inhalte die Sie auf Plattformen oder in den sozialen Medien, unabhängig noch einmal selbst zu speichern. Denn bei einer Sperrung ist sonst möglicherweise die Beweissicherung nicht mehr möglich.
Nutzen Sie das vorgesehene Beschwerdeverfahren und erläutern Sie sachlich, weshalb Sie die Entscheidung für falsch halten – möglichst abgestimmt mit Ihrem Anwalt. Der Digital Services Act verpflichtet Plattformen wie YouTube, Facebook und Instagram grundsätzlich dazu, Inhalts- und Kontosperren nachvollziehbar zu begründen und interne Beschwerdemöglichkeiten bereitzustellen. Gerichtlicher Rechtsschutz bleibt daneben möglich.
Halten Sie für die anwaltliche Prüfung außerdem fest, welche konkreten wirtschaftlichen Folgen die Einschränkung hat, etwa ausgefallene Kundenkontakte oder unterbrochene Kampagnen. Eine kurze Chronologie und vollständig gesicherte Unterlagen sollten Sie bereits beim ersten Kontakt bereithalten.
Seite gesperrt, Video gelöscht?
So handeln Sie als Waffenhändler richtig
Viele Social-Media-Plattformen sind dafür bekannt, Inhalte mit Bezug zu Handfeuer- und anderen Waffen nicht gerade mit offenen Armen zu empfangen. Immer wieder berichten uns unsere Mitglieder von Fällen, in denen Plattformen ihre Videos und Beiträge mit einem pauschalen Verweis auf vermeintliche Richtlinienverstöße einschränken oder entfernen.Der VDB hat mit seiner Kooperationsanwältin Nina Naske besprochen, wie betroffene Waffenhändler ihre Rechte sichern können – denn gerade, wenn Kanäle, Seiten oder Profile gewerblich betrieben werden, könnte eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegen.
Die wichtigste Empfehlung von Nina Naske:
„Wer von einer Sperrung oder Löschung betroffen ist, sollte sofort Beweise sichern und anwaltlichen Rat einholen. Warten Sie nicht erst wochenlang auf eine Lösung durch den Support.“
Wenden Sie sich deshalb möglichst sofort nach Bekanntwerden der Einschränkung an einen VDB-Kooperationsanwalt. Die Empfehlung lautet: am besten noch am selben Tag, allerspätestens innerhalb einer Woche.
Wer zu lange wartet, riskiert, dass ein Gericht die erforderliche Dringlichkeit verneint und einen Antrag auf einstweilige Verfügung ablehnt. Deshalb sollten Sie die rechtliche Prüfung nicht bis zum Abschluss eines möglicherweise langwierigen Supportverfahrens aufschieben.
Zuvor sollten Sie jedoch den beanstandeten Inhalt noch einmal mit den einschlägigen Plattformregeln abgleichen . Prüfen Sie dabei nicht nur das Video oder Bild, sondern auch Titel, Beschreibung, Vorschaubild und Verlinkungen. Die Rechtmäßigkeit Ihres Geschäftsbetriebs bedeutet nicht automatisch, dass jede Veröffentlichung den Plattformbedingungen entspricht. YouTube untersagt beispielsweise Inhalte, die zum Kauf von Schusswaffen „animieren“, sowie Links zu Websites, auf denen Schusswaffen verkauft werden.
Die Plattform steht dabei in der Verantwortung, Ihnen gegenüber nachvollziehbar und transparent zu begründen, welche Aussage oder welcher Inhalt einen Richtlinienverstoß darstellt.
Den Vorgang sollten Sie umfangreich dokumentieren: Erstellen Sie sofort Screenshots sämtlicher Sperrhinweise, Fehlermeldungen und automatisch erzeugter Benachrichtigungen. Speichern Sie alle E-Mails, eingereichten Beschwerden und vollständigen Chatverläufe mit dem Support außerhalb der Plattform.
Dokumentieren Sie Konto- beziehungsweise Kanalnamen, die konkreten Internetadressen betroffener Inhalte, Vorgangsnummern sowie Datum und Uhrzeit. Fehlen Zeitangaben in einer Nachricht, halten Sie den Empfangs- und Sicherungszeitpunkt zusätzlich in einer separaten Notiz fest. Sichern Sie auch spätere Änderungen oder neue Begründungen, denn Meldungen und Benachrichtigungen von Seiten des Plattformbetreibers können sich auch ändern oder verschwinden.
Bewahren Sie etwaige Videos in genau der veröffentlichten Fassung als unveränderte Kopie auf – ebenso Begleittexte und Vorschaubilder. Löschen Sie beanstandete Inhalte nicht vorschnell selbst: YouTube weist ausdrücklich darauf hin, dass das Löschen eines Videos eine Verwarnung nicht beseitigt und die Beschwerdemöglichkeit entfallen lässt. Darüber hinaus empfehlen wir auch generell, alle Inhalte die Sie auf Plattformen oder in den sozialen Medien, unabhängig noch einmal selbst zu speichern. Denn bei einer Sperrung ist sonst möglicherweise die Beweissicherung nicht mehr möglich.
Nutzen Sie das vorgesehene Beschwerdeverfahren und erläutern Sie sachlich, weshalb Sie die Entscheidung für falsch halten – möglichst abgestimmt mit Ihrem Anwalt. Der Digital Services Act verpflichtet Plattformen wie YouTube, Facebook und Instagram grundsätzlich dazu, Inhalts- und Kontosperren nachvollziehbar zu begründen und interne Beschwerdemöglichkeiten bereitzustellen. Gerichtlicher Rechtsschutz bleibt daneben möglich.
Halten Sie für die anwaltliche Prüfung außerdem fest, welche konkreten wirtschaftlichen Folgen die Einschränkung hat, etwa ausgefallene Kundenkontakte oder unterbrochene Kampagnen. Eine kurze Chronologie und vollständig gesicherte Unterlagen sollten Sie bereits beim ersten Kontakt bereithalten.