zurück zur Übersicht

08.07.2026

Gerichtsbeschluss zu gesperrten YouTube-Videos

Plattform darf gewerbliche Inhalte von Waffenhändler nicht grundlos entfernen

Die Richtlinie für Inhalte mit Schusswaffen dürfte jedem, der YouTube-Inhalte rund um das Thema Waffen erstellt, nur allzu geläufig sein. Die zu Google gehörende Plattform ist bekannt dafür, regelmäßig Videos oder Kanäle mit Verweis auf die Richtlinie zu demonetarisieren, zu verwarnen oder gleich ganz zu sperren.

Mit Beschluss vom 01.07.2026 hat das Landgericht Düsseldorf den Konzern nun in seine Schranken verwiesen (Aktenzeichen 36 O 80/26). Wie die Kanzlei LHR berichtet, hatte YouTube die Videos ihres als Waffenhändler tätigen Mandanten wiederholt gesperrt – darunter auch Beiträge mit rein informativem Inhalt.

Zur Begründung verwies YouTube lediglich pauschal auf seine Community- und Schusswaffen-Richtlinien. Welche konkrete Szene, Aussage oder Handlung gegen die Regeln verstoßen haben soll, teilte die Plattform jedoch nicht mit. Auch nach einer Beschwerde erhielt der Händler keine nachvollziehbare Erläuterung der beanstandeten Inhalte.

Das Landgericht bewertete insbesondere die marktbeherrschende Stellung von Google beziehungsweise YouTube als entscheidenden Gesichtspunkt. Bereits die Sperrung eines einzelnen Videos könne eine unbillige Behinderung eines gewerblichen Kanalbetreibers im Sinne des § 19 GWB darstellen. Wer von einer Sanktion betroffen ist, müsse nachvollziehen können, welcher konkrete Inhalt gegen welche Regel verstoßen haben soll.

Das Gericht untersagte YouTube daher im Wege der einstweiligen Verfügung, die betreffenden Videos weiterhin ohne ausreichende Begründung gesperrt zu halten.

Nach Einschätzung der Kanzlei LHR setzt die Entscheidung „ein wichtiges Signal für gewerbliche YouTube-Kanäle und andere Unternehmen, die von Plattformen abhängig sind.“