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02.11.2023

DEVA-Messung widerlegt These des Gesetzgebers

Der Schuss wird gehört - auch bei Schalldämpfer plus Subsonic-Munition

Mit dem 3. WaffRÄndG wurde Jägern und Waffenfachhändlern der Umgang mit Schalldämpfern gestattet. Dabei wurden jedoch nur Schalldämpfer für Zentralfeuermunition zugelassen, für Schalldämpfer für Randfeuermunition muss weiterhin eine Sondergenehmigung durch die Waffenbehörde ausgestellt werden. 

Die Regierung führt als Begründung für die Einschränkung Folgendes an: „Die Beschränkung auf Zentralfeuerwaffen verhindert darüber hinaus die Verwendung von Schalldämpfern im Zusammenhang mit Unterschallmunition, da ansonsten der Mündungsknall so weit gedämpft werden könnte, dass die Warnfunktion des Schussknalls beispielsweise gegenüber Spaziergängern im Wald nicht mehr ausreichend gewahrt wäre.“

Insbesondere die Tatsache, dass wir es hier mit einer Annahme zu tun haben („werden könnte“), hat uns vom VDB stutzig gemacht. Wie laut ist ein Schuss mit Subsonic-Munition und Schalldämpfer wirklich? Erreichen wir hier – mit einem herkömmlichen Schalldämpfer – eine derartige Dämpfung, dass der Schussknall wirklich kaum noch hörbar ist?  

(Das Foto zeigt einen Schützen mit Gehörschutz und einer Beretta. Es dient lediglich der Illustration.) 

Wir haben deshalb die Deutsche Versuchs- und Prüf-Anstalt für Jagd- und Sportwaffen e. V. (DEVA) mit einer Schallpegelmessung beauftragt, wobei das Standard-Zentralfeuerkaliber .308Win sowie das Randfeuer-Kaliber .22lr gegeneinander getestet wurden. Dabei wurde die Lautstärke jeweils mit und ohne Schalldämpfer sowie mit und ohne Subsonic-Munition getestet.   

Gemessen wurde jeweils der Schallpegel links neben dem Ohr des Schützen sowie in einem Meter Entfernung links neben der Mündung jeweils horizontal zur Waffe. 

Zum Einsatz kam eine Repetierbüchse Kriegeskorte & Co. GmbH mit dem Schalldämpfer SAI CarbonScout im Kaliber .22lr sowie eine Repetierbüchse J. P. Sauer & Sohn GmbH S 404 mit dem Schalldämpfer Ase Utra SL 7. Getestet wurde im Kaliber .22lr die Munition LRN Rifle Match (Geschossmasse: 2,6g/40gr) sowie LRN HP Subsonic (Geschossmasse: 2,6g/40gr) jeweils von RWS. Im Kaliber .308 Win. die TM/Soft Point von Geko (Geschossmasse: 11,0g/170gr) sowie BTHP Subsonic von RWS (Geschossmasse: 13,0g/200gr).
 

Das Ergebnis 


Generell wird eine Pegeländerung um 10 dB als Halbierung oder Verdoppelung der Lautstärke wahrgenommen.  
Ohne Schalldämpfer erzeugte das Kaliber .308Win in einem Meter Entfernung einen Schallpegel von durchschnittlich 167,30 dB, das Kaliber .22lr 133,80 dB.
Mit einem Schalldämpfer konnte der Schussknall bei der Zentralfeuerpatrone um durchschnittlich 29,80 dB reduziert werden, bei der Randfeuerpatrone um 4,30 dB. 
Subsonic-Munition hat weniger Auswirkung auf die Lautstärke. Hier betrug die Reduktion bei Zentralfeuer im Schnitt nur 21,10 dB, bei Randfeuer lediglich 1,40 dB.

Aber macht nun die Kombination aus Schalldämpfer und Subsonic-Munition den erzeugten Knall nun so leise, dass womöglich bei Randfeuer nur noch die mechanischen Geräusche der Waffe zu hören sind und es wie bei James Bond lediglich „Plop“ macht?
Nein. Ein Schuss mit Schalldämpfer und Subsonic-Munition im Kaliber .308Win erzeugt immer noch durchschnittlich 124,40 dB, was einer Reduktion vom 31,50 dB entspricht. Im Kaliber .22lr wurden ebenfalls noch 121,10 dB gemessen, die Reduktion fiel hier mit lediglich 12,70 dB deutlich geringer aus und entspricht damit ungefähr einer Halbierung der Lautstärke.

Damit liegen alle Schallpegel deutlich über dem durch die LärmVibrationsArbSchV festgelegten Auslösewert von 80 Dezibel (dB), bei denen ein Arbeitgeber sofort bestimmte Schutzmaßnahmen einleiten muss. In der Verordnung wird aber anstatt von Grenzwerten von sogenannten Auslösewerten gesprochen. Sie liegen beide zudem nur leicht unter der Schmerzgrenze von 130 dB.

Die vorliegende Schallpegelmessung widerlegt damit die vom Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung zum 3. WaffRÄndG angeführte Aussage, dass die Verwendung von Schalldämpfern für Randfeuermunition im Zusammenhang mit Unterschallmunition dazu führt, dass der Mündungsknall so weit gedämpft wird, dass die Warnfunktion des Schussknalls nicht mehr ausreichend gewahrt ist.

Zwar ist nicht davon auszugehen, dass ein Spaziergänger im Wald in einem Meter Entfernung vom Schützen steht. Doch auch in größerer Entfernung reduziert sich die Lautstärke nicht derart drastisch, dass sie unhörbar wird. Für ein Schallquelle mit kugelförmiger Abstrahlung im Freifeld gilt als theoretische Faustregel, dass eine Verdopplung des Abstands zwischen Schallquelle und Messpunkt den Schallpegel um 6 dB vermindert. Danach würde der Schallpegel in ca. 250 Meter Entfernung bei einer Waffe im Kaliber .22lr mit Schalldämpfer und Subsonic-Munition immer noch über 70 dB betragen und damit noch deutlich hörbar sein.

Wir bedanken uns an dieser Stelle beim Team der DEVA für die Durchführung des Versuchs und die Messungen, bei der RWS GmbH für das Sponsoring der Munition sowie bei der Waffenverwertung Schäfer & Schäfer für die Bereitstellung der Randfeuerwaffe inkl. Schalldämpfer.