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26.04.2019

Gewerbliche Abfälle? Bitte die Regelungen beachten!

Die schon seit 8/2017 geltende aktualisierte Gewerbeabfallverordnung im Detail

Einige neue VDB-Mitglieder hatten die Bundesgeschäftsstelle um Informationen zur 2017 novellierten Gewerbeabfallverordnung gebeten, daher liefern wir hier noch eine Übersicht zum Nachlesen. Mit Inkrafttreten am 1. August 2017 wurde die von 2002 stammende Verordnung weitgehend überarbeitet.

  • Bei Bau- und Abbruchabfällen müssen Betriebe seither zehn verschiedene Stoffe trennen. Bei gewerblichen Siedlungsabfällen, die im Betrieb und Büro anfallen, sind es acht: Papier, Pappe und Karton, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien, Bioabfälle sowie andere Abfälle (zum Beispiel Sonderabfälle).
  • Betriebe müssen grundsätzlich dokumentieren, wie sie trennen – oder warum sie nicht trennen. Das gilt auch für Abfälle in Betrieb und Büro.






















(BILD: Christels von Pixabay)

Es gibt Ausnahmen, in denen unter bestimmten Umständen nicht oder auch nicht sofort getrennt werden muss. Da hohe Geldstrafen bei Verstößen gelten (und auch durchgesetzt werden), finden Sie im Folgenden ausführliche Hinweise, wie Sie richtig trennen und dies vor allem korrekt dokumentieren.

Merkblatt: Novelle Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) vom HDE (Handelsverband Deutschland)

Merkblatt: Novelle Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) von der IHK Köln

Weitere Infos sind hier zu finden:
https://www.handwerk.com/neue-gewerbeabfallverordnung-so-trennen-und-dokumentieren-betriebe-abfaelle-richtig


https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/gewerbeabfall-strengere-muelltrennung-ab-1-august-2017/150/3091/347927