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19.05.2017

Waffengesetz-Novelle vom Bundestag beschlossen!

Novelle ist noch nicht in Kraft

Am Abend des 18. Mai 2017 hat der deutsche Bundestag die Änderung des Waffengesetzes beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Gesetzesänderung unterschreiben.

Abschließend wird die Novelle im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der VDB wird zeitnah hierüber informieren.

Einige Änderungen in der beschlossenen Novelle des Waffengesetzes sind redaktioneller Natur oder führen zu gesetzlichen Klarstellungen, die notwendig waren.

Für den Handel ist jedoch die entscheidenste Änderung die Anpassung der Aufbewahrungsrichtlinien. Zwar wurde die vom Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB) und den im Forum Waffenrecht (FWR) zusammengeschlossenen Verbänden geforderte, vollumfänglichen Altbesitzregelung übernommen, jedoch hat der Gesetzgeber keine Übergangsfrist für den Abverkauf von Lagerbeständen im Waffenfachhandel implementiert. Jägern, Sportschützen und Waffensammlern empfehlen wir daher noch jetzt schnell im Fachhandel A-/B-Waffenschränke zu attraktiven Konditionen zu kaufen. Sobald das Gesetz in Kraft ist, dürfen nur noch deutlich kostenintensivere 0-/1-Waffenschränke verkauft werden!

Die von den Verbänden ausdrücklich abgelehnte - generelle - Verschärfung bleibt auch aus! Selbst die im ursprünglichen Gesetzentwurf enthaltene Regelung bezüglich der fahrlässigen Falschaufbewahrung von Munition wurde soweit geändert, dass dies auch zukünftig nur eine Ordnungswidrigkeit sein wird.

Des Weiteren sieht die Novelle auch eine Amnestie für die straffreie Abgabe von illegalen Waffen vor. Hier ist jedoch zu beachten, dass die Amnestie erst mit Inkrafttreten des Gesetzes greifen wird und heute noch nicht gilt!

Der Verband wird seine Mitglieder weiter auf dem Laufenden halten. Wie lange es dauern wird, bis das Gesetz in Kraft tritt, vermag derzeit keiner zu sagen. Aus der Erfahrung heraus kann das mehrere Wochen dauern.

Mit dem oben rechts verbunden PDF können Sie den Gesetzentwurf herunterladen.