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07.06.2019

Bundeskabinett bringt 3. WaffRÄndG auf den Weg

Start des parlamentarischen Verfahrens

Am Donnerstag, den 6. Juni 2019 beschloss das Kabinett der Bundesregierung, dass das 3. WaffRÄndG auf den Weg gebracht wird. Nach der Verbändebeteiligung im Februar 2019 und vielfältigen Aktivitäten des VDB sowie anderer Branchenverbände in den vergangenen Monaten, beginnt nun das parlamentarische Verfahren.











Der VDB hat auch seit Februar weiter mit vielen Politikern und Ministeriumsmitarbeitern gesprochen und seine geballte Expertise eingebracht. Das Fach-Know-How aus der Praxis ist Grundlage der modernen Interessenvertretung. Politiker sind Generalisten und auf Experten angewiesen, damit sie sich ein umfassendes Bild eines Sachverhaltes machen können. Unsere Aufgabe ist es, widersprüchliche Formulierungen sowie unwirksame Änderungen aufzudecken und den Volksvertretern zu erläutern. Auch wenn mit dieser WaffR-Novelle vor allem EU-Vorgaben umgesetzt werden müssen, gilt es Spielräume auszunutzen. Denn viele Vorgaben aus Brüssel erhöhen in keiner Weise die Sicherheit unseres Landes, geschweige denn dass sie Terroranschläge aktiv verhindern.

Sobald uns der aktuelle Stand des Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes vorliegt, werden wir hier unsere Analyse kommunizieren.

Haben Sie Anregungen für unsere Arbeit im Rahmen der WaffR-Novelle? Senden Sie uns eine kurze Mail - wir sind für jeden Impuls, aber auch für Kritik dankbar!

Link zum Ergebnis der Kabinettssitzung vom 6. Juni 2019

All4Shooters hat inzwischen den Entwurfstext vom 22.5.2019 veröffentlicht.