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17.05.2024

EU-Feuerwaffenverordnung: Abstimmung erst im Herbst 2024

Erneute Überarbeitung macht nochmalige Abstimmung im Parlament erforderlich

Mitte März hatten sich die Verhandlungsteams der Rates, des Parlaments und der Kommission in den interinstitutionellen Verhandlungen (dem sogenannten Trilog) über den Inhalt verständigt. Am 23. April 2024 stimmte das Europäische Parlament für die überarbeitete EU-Feuerwaffenverordnung – offiziell bekannt als Verordnung 258/2012 über Einfuhr-, Ausfuhr- und Transitmaßnahmen für Feuerwaffen, ihre wesentlichen Bestandteile und Munition.

Ursprünglich wurde erwartet, dass der Rat in der auf die Abstimmung folgenden Woche ebenfalls zustimmte, hier wurde jedoch kein Zeitpunkt bekannt, ebenso erfolgte keine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (siehe unseren Bericht vom 21.03.2024).

Wir haben nun erfahren, dass die Neufassung der Verordnung ins Corrigendum-Verfahren gegangen ist. Infolgedessen wird der überarbeitete Text noch einmal in die Abstimmungsrunde ins EU-Parlament gehen. Aufgrund der Europawahl wird die Abstimmung erst im Herbst 2024 erfolgen. Ob die Neuwahlen das Ergebnis beeinflussen werden, bleibt abzuwarten. 

Die Novelle wurde grundlegend überarbeitet und neu formuliert. 
Wesentliche Änderungen sind die geplante Einführung eines elektronischen Lizenzierungssystem (ELS), über das Ein- und Ausfuhrgenehmigungen zukünftig elektronische erstellt werden sollen. Ebenso wurden die betroffenen Waffen konkretisiert und u.a. um Schalldämpfer, SRS- und Dekowaffen ergänzt. 

Der VDB arbeitet bereits umfangreiches Informationsmaterial zur Neufassung aus und wird diese in Kürze auf der Homepage zur Verfügung stellen. 

Pressemitteilung des Europäischen Rates 
Pressemitteilung des Europäischen Parlaments

Den jetzigen Stand der neuen Fassung der können Sie hier (auf Englisch) einsehen: https://www.europarl.europa.eu/RegData/commissions/inta/inag/2024/03-20/INTA_AG(2024)759983_EN.docx