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16.02.2024

Bundesinnenministerin stellt 13-Punkte-Plan gegen Rechtsextremismus vor

Verschärfung des Waffenrechts ist eine der geplanten Maßnahmen

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) stellte am Dienstag, 13.02.2024, ein neues Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus vor. Das Dokument trägt den Titel „Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen“. Die darin enthaltenen 13 Maßnahmen sind eine Reaktion auf die Proteste gegen Rechtsextremismus in den vergangenen Wochen und bauen auf dem Aktionsplan gegen Rechtsextremismus des Bundesinnenministeriums aus dem Jahr 2022 auf.

Foto (von links): BKA-Chef Holger Münch, Nancy Faeser und Verfassungsschutz-Chef Thomas Haldenwang stellen den 13-Punkte-Plan gemeinsam vor. (Quelle: Henning Schacht)


Das neue Maßnahmenpaket umfasst gut zwei Drittel der im März 2022 verabschiedeten Maßnahmen, stellt sie jedoch teilweise in einem neuen Gewand dar. Laut Aussage der Bundesinnenministerin in der Pressekonferenz am 13.02.2024 sei jedoch „fast alles umgesetzt oder die Maßnahmen laufen bereits“, es würde nun jedoch „eine Schippe draufgelegt“. Anderes habe sie „schon längst vorgelegt, ist nur leider nicht beschlossen worden im Parlament“. 
 

Entwaffnung von Rechtsextremisten

Dazu gehöre auch die unter Punkt 9 gefasste sogenannte „Entwaffnung von Rechtsextremisten“, die mittels einer deutlichen Verschärfung des Waffengesetzes erreicht werden soll. In dem neuen 13-Punkte-Plan werden die Maßnahmen genauer definiert als im Aktionsplan von 2022. Zum Stand dieses Vorhabens wurde in der Pressekonferenz aufgeführt, dass Faeser in sehr guten Gesprächen mit FDP und Bündnis90/Die Grünen sei und zuversichtlich, hier in weiten Teilen eine Einigung zu erzielen. 
Eine erste Stellungnahme der FDP Sachsen von Donnerstag, 15.02.2024, hört sich allerdings nicht nach einer Einigung in diesem Punkt an. Statt weitere Verschärfungen ins Spiel zu bringen, müsse an einer besseren Umsetzung der geltenden, bereits sehr strengen Waffenrechts gearbeitet werden, sagte Robert Malorny, Spitzenkandidat der FDP Sachsen für die Landtagswahl am 01.09.2024. 
Zahlreiche Maßnahmen, die im Folgenden genannt werden, sehen wir jedoch als rein ideologische Verschärfungspläne, die unter dem Deckmantel der Entwaffnung von Extremiste erfolgen sollen. Denn eine Erlaubnisvoraussetzung für Schreckschusswaffen oder Armbrüste, ein Verbot kriegswaffenähnlicher Halbautomaten oder die Einschränkung der Nutzung von Schießplätzen würde rechtschaffene Bürger treffen, ohne damit Extremisten zu entwaffnen oder die innere Sicherheit zu verbessern. 
 

Angleichung des Wortlautes zwischen BVerfSchG und WaffG

Als Maßnahmen werden zuerst die Angleichung des Wortlautes zwischen BVerfSchG und WaffG, was eine Wortlautangleichung in § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b) WaffG von „Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen“ in „tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen“ bedeuten würde. Ergänzt wird dies um die Erklärung, dass so bereits im Falle einer Mitgliedschaft in einer Organisation, die vom Verfassungsschutz als „bloßer“ Verdachtsfall eingestuft ist, eine Unzuverlässigkeit vermuten und damit die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen werden könnte. 

Der VDB sieht diesen Punkt kritisch. Wir sind entschieden dagegen, dass Waffen in die Hände von Extremisten gelangen, aber mit diesem Vorhaben wird das Ziel nicht erreicht, sondern es werden unserer Ansicht nach Prinzipien unseres Rechtsstaates wie der Gleichheitsgrundsatz und die Unschuldsvermutung ausgehebelt. Denn die bloße Mitgliedschaft in einer Partei macht aus einer Person noch keinen Rechts- oder Linksextremisten und schon gar keinen Gefährder. Auch wenn das Gefahrenabwehrrecht vorsieht, dass die Unschuldsvermutung beim Vorliegen von Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen, dass eine Gefahr besteht, eingeschränkt werden kann (§ 89 BKAG), so kann es doch nicht dem Rechtsstaatprinzip entsprechen, dass ein reiner Verdachtsfall auch im Falle einer mehrere Jahre zurückliegenden Mitgliedschaft zu einem Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis führen kann. 
 

Wohlverhaltensfristen verlängert

Zudem nehmen die Wohlverhaltensfristen von geplant rückwirkend zehn Jahren einer Person jegliche Möglichkeit, sich im Falle der Einstufung einer Partei als Verdachtsfall von ihrer lange zurückliegenden Einstellung zu distanzieren. Stattdessen plädiert der VDB dafür, den Austausch zwischen den Waffen- und den Verfassungsschutzbehörden zu verbessern, um Erkenntnisse effektiv auszutauschen und zeitnah reagieren zu können. Dass  hier noch Verbesserungspotenzial vorhanden ist, lässt sich dem Evaluierungsbericht zum 3. WaffRÄndG auf Seite 14f. entnehmen. In der Pressekonferenz wird jedoch mehrmals ausgeführt, dass es hier bereits eine Verbesserung im Informationsaustausch gegeben hat. Auch zeigen Meldungen, wie der Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2022 sowie aktuell aus Hessen, dass die Entwaffnung von Extremisten bereits jetzt funktioniert. Aktuelle Zahlen werden demnächst im Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2023 zu finden sein.  
 

Verbot „kriegswaffenähnliche Halbautomatikwaffen“

Außerdem genannt wird das Verbot „kriegswaffenähnliche Halbautomatikwaffen“, um „das Risiko besonders fataler Anschläge zu verringern“. Hier steht in unseren Augen der Nutzen für die innere Sicherheit in keinem Verhältnis zum bürokratischen Aufwand der Einstufung und der Enteignung der Besitzer solcher Waffen.
Im Gegenteil: Die Entwaffnung von Gefährdern für unsere wehrhafte Demokratie und die Sicherheit in Deutschland darf nicht durch derartige, sachlich völlig unbegründete Verschärfungen behindert werden, die zu einer bloßen Mehrbelastung für Bundeskriminalamt und Waffenbehörden führen! Hier müssen stattdessen vorhandene Maßnahmen noch wirkungsvoller umgesetzt oder noch nicht vorhandene Maßnahmen verbessert werden. Wenn bereits jetzt Waffenbesitzverbote im Nationalen Waffenregister gespeichert sind, wäre es beispielsweise denkbar, diese auch durch gewerbliche Erlaubnisinhaber abfragbar zu machen, um zu verhindern, dass bekannte Extremisten legal an Waffen kommen, aber ohne eine Verschärfung überhaupt nötig zu machen. Hier den Datenschutz in Teilen einzuschränken ist in unseren Augen ein weit geringerer Einschnitt in die demokratischen Freiheitsrechte als das, was das Bundesinnenministerium aktuell plant.  
 

SRS- und Armbrust nur mit Kleinem Waffenschein

Eingegangen wird auch auf Armbrüste, die angeblich in der rechten Szene sehr beliebt bzw. typisch für diese wären. Bisher liegen hierfür in unseren Augen keinerlei belastbare Daten vor, da in allen Aussagen zu Entwaffnungen von Rechtsextremisten lediglich das Auffinden von Armbrüsten, aber nie eine effektive Zahl genannt wurde. Auch sind Armbrüste für Amokläufe keinesfalls geeignet und Taten mit Armbrüsten äußerst selten. Wir sehen auch diese Verschärfung als reinen Aktionismus, der der Bevölkerung ein Mehr an Sicherheit vortäuschen soll. Einzig ist bekannt, dass bei den Razzien gegen Rechtsbürger im Dezember 2022 26 Armbrüste/Bogen sichergestellt wurden. Hieraus auf eine besondere Beliebtheit bei Rechtsextremisten zu schließen, verunglimpft in unseren Augen die Spitzensportler, die mit der Armbrust für Deutschland Weltmeistertitel erzielen! Kommt es wirklich zur nachträglichen Anmeldepflicht von Armbrüsten bzw. der Pflicht zur Beantragung eines Kleinen Waffenscheins für alle, die im Besitz von Armbrüsten sind, so werden die Waffenbehörden von einer Flut von Anträgen betroffen sein und damit weniger Zeit für die eigentlich wichtige Aufgabe haben: Nämlich die effektive Entwaffnung von gesichert extremistischen Personen. 
 

Einschränkung der Nutzung von Schießplätzen

Des Weiteren nennt der Maßnahmenplan die Einschränkung der Nutzung von Schießplätzen, „sodass erlaubnisfreies Schießen für jedermann nur noch mit bestimmten Waffen gestattet sein soll.“ Dies stellt für Schützen- und Jagdvereine ein großes Problem in Sachen Nachwuchsgewinnung dar und macht das Eventschießen nahezu unmöglich. Zudem können Extremisten auch weiterhin im Ausland mit in Deutschland erlaubnispflichtigen Waffen trainieren – selbst wenn diese bereits mit einem Waffenbesitzverbot belegt wurden. Mag hier ein Grund liegen, wieso das BMI gemeinsam mit den zuständigen Behörden auch daran arbeitet, die Ein- und Ausreise von Rechtsextremisten zu verhindern? Ein weiterer Punkt, der in unseren Augen hinsichtlich Artikel 11 des Grundgesetzes fragwürdig ist und zudem Artikel 21 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union entgegensteht.
 

Kampf gegen illegalen Waffenbesitz intensivieren

Zuletzt nennt der Maßnahmenplan jedoch einen äußerst begrüßenswerten Punkt, bei dem sich uns die Frage stellt, wieso hier nicht schon früher deutlich mehr Energie aufgewendet wurde. Dort heißt es: „Gleichzeitig wird die Bundesregierung auch den Kampf gegen illegalen Waffenbesitz intensivieren – und sich dabei intensiv mit internationalen Partnern abstimmen.“ Dies ist in unseren Augen der einzige im Maßnahmenpaket enthaltene wirklich wirkungsvolle Punkt, um die innere Sicherheit zu stärken. Denn aus der polizeilichen Kriminalstatistik von 2015 geht hervor, dass 95 % der Waffen, die sichergestellt wurden, illegal in Besitz waren. Auch würde es einen merklichen Einfluss auf die Straftaten haben, die gar nicht von Rechtsextremisten, sondern von anderen Kriminellen verübt werden. Wir fordern die Innenministerin daher dazu auf, diesen Punkt konsequent zu verfolgen und die Entwaffnung von Rechtsextremisten nicht ideologisch auf die Schultern unbescholtener und gesetzestreuer Bürger zu verlagern.