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07.07.2023

Registrierung für eine WEEE-Nummer

Wer Elektro-Geräte erstmalig in Deutschland in Verkehr bringt, muss sich registrieren

Laut Elektrogesetz (ElektroG) ist jeder Hersteller oder Händler, der Elektro- und Elektronikgeräte erstmalig in Deutschland in Verkehr bringen möchte, dazu verpflichtet, sich vorher bei der stiftung ear registrieren zu lassen. Jede Registrierung erfolgt unter der Angabe von Marke und Geräteart der jeweils zu vertreibenden Geräte. 

Hersteller laut Elektrogesetz ist folglich jede natürliche oder juristische Person, die in Deutschland Elektro- oder Elektronikgeräte …
  • herstellt und unter eigenem Namen anbietet.
  • herstellen lässt (bspw. von Erstausrüstern) und unter eigenem Namen anbietet.
  • anderer Hersteller unter eigenem Namen anbietet.
  • aus dem Ausland erstmals in Deutschland anbietet (Importeur).
Achtung: Als Hersteller gilt darüber hinaus auch jeder Vertreiber, der vorsätzlich oder fahrlässig neue Elektro- oder Elektronikgeräte zum Verkauf anbietet, die von nicht oder nicht ordnungsgemäß registrierten Herstellern oder deren Bevollmächtigten stammen.

Ist die Registrierung erfolgreich, wird dem registrierten Unternehmen eine eindeutige WEEE-Registrierungsnummer (auch WEEE-Reg.-Nummer oder WEEE-Nummer) zugewiesen. Weitere Marken und/oder Gerätearten können anschließend unter derselben WEEE-Nummer registriert werden.
 

Neue Überprüfungspflichten für Online-Marktplätze

Seit dem 1. Juli 2023 gelten für Online-Marktplätze neue Überprüfungspflichten, die auch für Händler von Elektro- und Elektronikgeräten relevant sind. Händler müssen nun dem Marktplatzbetreiber ihre Registrierungsnummern für die Waren mitteilen. Es ist wichtig, dass Händler (falls erforderlich) sich rechtzeitig registrieren lassen und/oder die WEEE-Nummern ihrer registrierten Hersteller abzufragen und diese erforderlichen Informationen an den Marktplatz übermitteln, um mögliche Einschränkungen im Verkauf zu vermeiden.
  • Als elektronischer Markplatz gilt eine Website oder jedes andere Instrument, mit dessen Hilfe Informationen über das Internet zur Verfügung gestellt werden, die oder das es Herstellern oder Vertreibern, die nicht Betreiber des elektronischen Marktplatzes sind, ermöglicht, Elektro- und Elektronikgeräte in eigenem Namen im Geltungsbereich dieses Gesetzes anzubieten oder bereitzustellen.
  • Betreiber eines elektronischen Marktplatzes ist jede natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die einen elektronischen Marktplatz unterhält und es Dritten ermöglicht, auf diesem Marktplatz Elektro- und Elektronikgeräte im Geltungsbereich dieses Gesetzes anzubieten oder bereitzustellen.

Weitere Information

Weitere Information zu den Hinweispflichten finden Sie unter: 
Pflichten - Das neue Elektrogesetz (ElektroG, WEEE) 2023

Informationen über die bereits registrierten Hersteller können sie auf dieser Website einsehen https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/hersteller#no-back

Für weitere Informationen über das Elektrogesetz klicken Sie hier: https://www.elektrogesetz.de/

VDB-Merkblatt Elektrogesetz