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28.06.2023

Feuerwaffenverordnung - Treffen mit Europaabgeordnetem und Bericht zur INTA-Ausschuss

Unser Interessenvertreter Peter Braß hatte die Gelegenheit zu einem digitalen Austausch mit dem Vorsitzenden des Handelsausschusses im Europäischen Parlament, MdEP Bernd Lange (SPD)

MdEP Bernd Lange, Peter Husen (Political Solutions), Peter Braß
Am Montag, den 26. Juni 2023, hatte unser Interessenvertreter Peter Braß die Gelegenheit zu einem digitalen Austausch mit dem Vorsitzenden des Handelsausschusses im Europäischen Parlament, MdEP Bernd Lange (SPD). Da Lange auch gleichzeitig sowohl der sog. Berichterstatter für die Feuerwaffenverordnung als auch der führende Fachpolitiker ist, stand die Neufassung der Feuerwaffenverordnung im Mittelpunkt des Austausches. 

Die Verordnung wird derzeit parallel im Parlament und im Rat, d.h. im Gremium der Mitgliedstaaten, beraten. Es ist das Ziel, dass eine politische Einigung in jedem Fall vor den Wahlen zum Europaparlament im Juni 2024 erzielt wird.

Peter Braß betonte, dass insbesondere die Idee eines Endnutzerzertifikates bei zivilen Feuerwaffen in der Praxis nicht umsetzbar sei. Anders als im militärischen Bereich würden die Endnutzer beispielsweise bei der Versendung zu einem anderen ausländischen Handelspartner noch nicht feststehen. Ebenso wurde die geplante Ausweitung des Anwendungsbereichs auf Waffen der Kategorie C kritisiert.

Positiv hervorzuheben ist aber, dass sich das Parlament bemüht, verbindliche Bearbeitungsfristen für die Ein- und Ausfuhr aufzustellen. In der Vergangenheit hatten Mitgliedsunternehmen immer wieder beklagt, dass dieser Prozess äußerst langwierig sein kann.

Der Europaabgeordnete Lange hob hervor, dass er sich insbesondere um eine bessere Transparenz bei der Menge der gehandelten Waffen und Waffenteile bemühen wolle. Die EU-Kommission solle hierzu jährlich Bericht erstatten. Dazu bedürfte es europaweit gültiger gemeinsamer Standards. Gleichzeitig sollen die Prozesse aber auch digitalisiert und die zuständigen Behörden vor Ort mit ausreichend Personal ausgestattet werden. 

Es wurde vereinbart, den Austausch fortzusetzen. Voraussichtlich im Herbst wird das Europaparlament über seine endgültige Position abstimmen. Wenn die Mitgliedstaaten eine gemeinsame Linie gefunden haben, werden beide Institutionen in die Verhandlungen eintreten. 

Wir werden weitere Gespräche führen und Sie informiert halten.
 

Ausschuss für internationalen Handel (INTA) berät über Überarbeitung der Feuerwaffenverordnung


Ebenfalls 26. Juni 2023 hat der Ausschuss für internationalen Handel (INTA) eine Sitzung in Brüssel abgehalten und die vorgeschlagene Überarbeitung der Feuerwaffenverordnung (EU Nr. 258/2012), wie in der Tagesordnung vorgesehen, erörtert. Die zuständigen Vertreter der Generaldirektion Migration und Inneres (DG HOME) wurden ebenfalls zur Teilnahme an der Sitzung eingeladen.
Die Diskussion drehte sich um Transparenz, Rückverfolgbarkeit, Digitalisierung der Verfahren, Einführung der delegierten Rechtsakte und Verkürzung der Fristen für die Erteilung von Einfuhr- und Ausfuhrgenehmigungen. 

Die Aufzeichnung können Sie online ansehen (ab 16:01):
 
     
Nachstehend finden Sie eine aus dem Englischen übersetzte Zusammenfassung der Debatte, welche uns freundlicherweise vom European Shooting Sports Forum (ESSF) zur Verfügung gestellt wurde:

Bernd Lange (S&D, DE) sagte einleitend, er sei überrascht, dass es nach Schätzungen der Kommission etwa 35 Millionen nicht registrierte Feuerwaffen in der EU gebe. Aufgrund des Mangels an konkreten Daten könnte die Zahl noch höher sein. Er verwies auch auf die mangelnde Transparenz der Daten der Mitgliedstaaten. Der Berichterstatter teilt die Hauptziele der Kommissionsvorschläge, sagte jedoch, dass sie „noch weiter gehen könnten“. Der Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten sei eine vertrauensbildende Maßnahme. Er möchte eine ähnliche jährliche Berichterstattung einführen, wie sie in der Dual-Use-Verordnung vorgesehen ist. Er wies auch auf die Bedeutung der Kontrollen nach dem Versand und den Stand der Umsetzung der Neufassung der Feuerwaffenverordnung hin. In Bezug auf die Qualität der Daten kritisierte er, dass es in den verschiedenen Mitgliedstaaten völlig unterschiedliche Systeme gibt, was es schwierig mache, diese EU-weit zu verbinden, um einen reibungslosen Datenaustausch zu gewährleisten. Ein Minimum an Daten sollte in einem Standardformat und für praktisch jeden zugänglich gemacht werden. Er will sich für eine schnellere Digitalisierung in diesem Bereich einsetzen. Er schlug auch vor, die maximalen Freigabezeiten für Einfuhr- und Ausfuhrgenehmigungen zu begrenzen, was der Industrie helfen dürfte. Im Hinblick auf die Ausfuhr erwähnte er außerdem, dass die Endverbraucherbescheinigungen (EUC) auf alle Waffenkategorien ausgedehnt werden sollten. Er unterstrich die Bedeutung von Rückverfolgbarkeit und Transparenz auf dem Markt.  

Samira Rafaela (Renew, NL) sagte im Namen von Urmas Paet (Renew, EE), dass diese Neufassung zur rechten Zeit komme und wichtig sei. Man prüfe einige Stellen, an denen delegierte Rechtsakte anstelle von Durchführungsrechtsakten besser geeignet seien. Ihrer Meinung nach sei es wichtig zu wissen, ob die Verordnung wirksam ist. Sie schlug kürzere Fristen für den Zwischenbericht und eine Überprüfung vor. 

Saskia Bricmont (Grüne/EFA, BE) sprach im Namen von Markéta Gregorová (Grüne/EFA, CZ). Sie sagte, dass die Durchsetzung der Vorschriften sehr wichtig sei und mehr Ressourcen für diese Arbeit zur Verfügung gestellt werden sollten. Die Fraktion unterstütze die Einbeziehung der delegierten Rechtsakte und des elektronischen Genehmigungssystems. Schließlich seien sie sich einig über die Notwendigkeit von Transparenz und der Einführung eines Jahresberichts. 

Danilo Oscar Lancini (ID, IT) sagte, dass die Überarbeitung einen wichtigen Sektor in Europa (und in Italien) betreffe, dessen Umsatz und Einnahmen im Allgemeinen stiegen. Es sei wichtig, dass die Verordnung keine neuen Belastungen schaffe, die sich auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen auswirken würden. Er warnte vor neuen Verpflichtungen und der Schaffung von mehr Bürokratie für die Industrie. Um den Sektor zu unterstützen und die Rückverfolgbarkeit zu verbessern, sei es wichtig, ein EU-Lizenzsystem und vereinfachte Verfahren für Jäger/Schützen einzuführen. Er äußerte Bedenken hinsichtlich der Definitionen und der Aufnahme von Signal- und Schreckschusswaffen sowie von weißfertigen Produkten und Komponenten in den Geltungsbereich der Verordnung. Es sei notwendig, eine Ausnahmeregelung für Sammler und historische Feuerwaffen aufzunehmen. Außerdem könnte die Einführung zusätzlicher Kennzeichnungsanforderungen schwerwiegende Auswirkungen auf den Exportsektor haben, die daher sorgfältig geprüft werden sollten. Alles in allem hat die Verwendung der Endverbleibserklärung (EUC) keinen Sinn, wenn sie auf den zivilen Markt angewendet wird. Abschließend teilte er die Bedenken des Berichterstatters hinsichtlich der mangelnden Transparenz. 

Helmut Scholz (Die Linke, DE) sprach im Namen von Emmanuel Maurel (Die Linke, FR) und betonte, dass der Krieg nach Europa zurückgekehrt sei. Auch in den Häfen würden mafiöse Gruppen ihre Macht ausbauen und sich die technologischen Entwicklungen zunutze machen. Sie wollen den EG-Vorschlag unterstützen, aber sie brauchen mehr Aufmerksamkeit für die Rückverfolgbarkeit und einen angemessenen Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden. Waffen müssen besser kontrolliert werden, sagte er. Die Mitgliedstaaten bräuchten die Mittel dafür und das elektronische Genehmigungssystem muss so schnell wie möglich eingeführt werden. Sie sollten auch die Rolle des Rates und des Europäischen Parlaments durch delegierte Rechtsakte sicherstellen. Sie sollten in der Lage sein, Kontrollen zu verstärken, Ablehnungen zu rechtfertigen und auf die Sicherheit des Datenaustauschs zu achten. Er begrüßte den Berichtsentwurf des Berichterstatters. Die Fristen müssen jedoch verkürzt werden und der Schwarzmarkt muss besser kontrollieren. 

Martin Schieffer (DG HOME, Europäische Kommission) begrüßte den Berichtsentwurf über den Vorschlag für eine Neufassung. Die Kommission begrüßt die Unterstützung, bei welcher der gesamte Prozess des EG-Vorschlags im Hinblick auf die Verbesserung der Wirkung von Fristen für die Erteilung von Bewilligungen, Verpflichtungen, Berichterstattung, Transparenz und Rückverfolgbarkeit zum Ausdruck kommt. Was die Übergangsfristen betrifft, so seien sie eng mit den allgemeinen Arbeiten zur Digitalisierung der Zollunion verbunden. Sie stimmen mit dem Vorschlag überein, dass das elektronische Bewilligungssystem von zentraler Bedeutung ist. Die EG werde daher der Schaffung dieses Systems Vorrang einräumen, betonte er. Der Schätzung nach wird es etwa 2 Jahre dauern, bis die EG dieses System in Betrieb nehmen kann. Die Verknüpfung mit dem Zollkodex der Union (Verordnung (EU) Nr. 952/2013) wird weitere zwei Jahre der technischen Entwicklung in Anspruch nehmen. Die Generaldirektion Steuern und Zollunion (DG TAXUD) und die Mitgliedstaaten haben sich bereits darauf geeinigt, dass sie sich weitere zwei Jahre Zeit nehmen können, um diese Verknüpfung umzusetzen und zu nutzen. Wenn all dies umgesetzt ist, wird ein umfassender Informationsaustausch zwischen den Zoll- und Genehmigungsbehörden in der gesamten EU möglich sein. Alle diese digitalen Lösungen müssen schrittweise und intelligent eingeführt werden. Was die Ablehnungsgründe betrifft, so sind sie mit den vorgeschlagenen Ergänzungen einverstanden. Dies könnte zu sehr interessanten Diskussionen für künftige politische Entscheidungen führen. Sie sind offen dafür, diesen Weg zu beschreiten. Schließlich sei es unter Berücksichtigung der Eigeninteressen der Mitgliedstaaten nicht immer möglich, die Fristen für die Einfuhr-/Ausfuhrkontrollen und damit für die Erteilung von Genehmigungen zu verkürzen. Abschließend erklärte er, dass die Kommission den Vorschlag des Parlaments zur allgemeinen Stärkung der Position der Kommission begrüße.

Bernd Lange erwähnte ein Beispiel, bei dem ein Mitgliedstaat so lange über die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen diskutiert hatte, dass die Einfuhrgenehmigung des Einführers im Partnerland abgelaufen war. Daher sei es wichtig, vernünftige maximale Freigabezeiten festzulegen. Er hofft, diese Gesetzgebung noch in dieser Legislaturperiode abschließen zu können und verweist auf die Frist für Änderungsanträge bis 4. Juli um 12 Uhr MEZ, die Abstimmung im Ausschuss im Oktober und den Beginn des Trilogs im November 2023.