zurück zur Übersicht

22.03.2017

Nationales Waffenregister - Phase II - Workshop des BMI in Marburg

Verbandsmitglieder geben ihre Expertise an das Bundesministerium des Innern (BMI). Die Frage nach dem Sicherheitsgewinn bleibt bisher leider unbeantwortet.

Marburg/Berlin. Am 16. & 17. März 2017 hatte das Bundesministerium des Innern (BMI) zum Workshop „Nationales Waffenregister (NWR) – Anbindung von Herstellern und Händlern“ nach Marburg eingeladen. Der Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V. (VDB) übernahm die Organisation. Insgesamt folgten 15 Waffenfachhändler und Büchsenmachermeisterbetriebe aus ganz Deutschland der Einladung.

Willkommen beim Workshop in MarburgDie insgesamt sieben Behördenvertreter präsentierten den groben Rahmen des Projektes, welches bereits zum 01.01.2019 umgesetzt sein soll. Die VDB-Mitgliedsunternehmen erklärten Arbeitsprozesse aus der Praxis (Ankauf/Verkauf von Waffen, Zerlegungsarbeiten, Reparaturen mit/ohne Gewährleistungen, Kommissionsgeschäfte, uvam.). Unterstützend wurden die Prozesse auch an Waffen demonstriert, welche die Experten als Anschauungsmaterial mitgebracht haben.

Anschauungsmaterial während des VDB-Workshops in MarburgDie Projektverantwortlichen haben sich viele Notizen gemacht und konnten einiges an Wissen nach zwei arbeitsintensiven Tagen mit nach Berlin nehmen.
Leider konnten viele Fragen der Verbandsmitglieder zu diesem Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden, da sich das Projekt NWR II noch in der Evaluierung befindet.
Dem VDB sowie den angeschlossenen Unternehmen lag nicht nur der Wissenstransfer an den Gesetzgeber am Herzen oder eine möglichst praxisorientierte Umsetzung des Projektes, sondern vor allem der sicherheitstechnische Gewinn des Projektes, welches zu großen Teilen aus einem EU-Anti-Terror-Fördertopf finanziert wird.

Engagierte Mitglieder während des BMI-WorkshopsHierzu sind sich Unternehmen wie Verband einig, dass man die Chance des Projektes ergreifen muss, um zukünftig vor jedem Waffenverkauf/-ankauf prüfen können muss, dass der Käufer das Produkt auch legal erwerben darf. Somit könnte man direkt am „Point of Sale“ einen echten Sicherheitsgewinn für alle Bürger realisieren – keine Jagd- oder Sportwaffen an Unberechtigte verkaufen. Denn Dokumente können gefälscht oder gestohlen sein, Erlaubnisse können entzogen sein – nur eine digitale Überprüfung in Echtzeit kann sicherstellen, dass nur gesetzestreue Bürger(innen) Jagd- oder Sportwaffen erwerben können.

Die Behördenvertreter haben der Veröffentlichung ihrer Person nicht zugestimmt

Aus Gründen des Schutzes der Persönlichkeit, wurden die Mitarbeiter der Behörden unkenntlich gemacht, da diese der Veröffentlichung ihrer Person nicht zugestimmt haben.


Leider wurde diese Forderung (welche der Verband bereits seit zwei Jahren bei Projektstart im BMI angebracht hat) seitens der Behörden aus Datenschutz- & Datensicherheitsgründen in diesem Workshop abgelehnt. Selbst die Abfrage der eigenen Daten soll – per heutigem Stand – nur per schriftlichem, beglaubigtem Antrag auf dem Postweg möglich sein.

Zum Abschluss des sehr ergebnisreichen Workshops bedankten sich die Behördenvertreter bei den anwesenden Unternehmen und dem Verband für den intensiven Austausch sowie die vielen neuen Erkenntnisse, welche sicher in das Projekt mit einfließen werden. Die Mitgliedsunternehmen bedankten sich für die Einladung und die Einbindung in das Projekt.
Gruppenbild der Waffenfachhändler und Büchsenmachermeister

Der VDB bedankte sich ebenfalls dafür, dass der Gesetzgeber das Wissen der Experten an der Basis mit in die Umsetzung integriert. Allerdings stellt der VDB fest, dass es noch viele offene Fragen gibt, und der Sicherheitsgewinn des Projektes noch zu definieren ist. Hierfür steht der Verband mit seinen annähernd 1.100 Mitgliedsunternehmen und der vorhanden Expertise weiterhin offen zur Verfügung.