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07.11.2019

Treffen im Innenministerium zur Umsetzung des NWR

BMI-Sitzung zu den nächsten Schritten

Fast fünf Stunden ging es am vergangenen Dienstag im Bundesinnenministerium in Berlin  um die nächsten Schritte bei der technischen Umsetzung des Nationalen Waffenregisters. Hier tauschten sich Vertreter von Handel, Großhandel und Hersteller mit den Projektverantwortlichen des BMI aus, ebenso nahmen Vertreter des Bundesverwaltungsamts und der Fachlichen Leitstelle NWR teil. Im Detail ging es vorwiegend um die Anbindung von Handel und Herstellern ans NWR-System. Viele Fragen wurden besprochen und die meisten beantwortet. Der weitere Zeitplan ist aber abhängig vom Inkrafttreten des Waffengesetzes. Die geplanten Übergangsfristen beginnen nämlich mit Verkündung des 3. WaffRÄndG im Bundesgesetzblatt.






















Einige wichtige Eckpunkte für NWR-Teilnehmer:
  •  Voraussichtlich ab Dezember können sich gewerbliche Erlaubnisinhaber (Handel, Handwerk, Industrie) für den Zugang zum NWR registrieren. Wie und wo das geht, wird der VDB separat kommunizieren.
  •  Nach Verkündung des Gesetzes haben gewerbliche Erlaubnisinhaber 6 Monate Übergangszeit. Erst dann beginnt die MELDEPFLICHT für jede Transaktion (die meldepflichtig ist)
  •  Von Monat 6 bis Monat 12 nach Verkündung haben gewerbliche Erlaubnisinhaber Zeit, ihre Bestände zu erfassen und an das NWR zu melden.
  •  Hinweis: Der VDB bietet mit dem elektronischen NWR-Waffenbuch eine komfortable wie 100% NWR-konforme Lösung an, die Ihnen eine Menge Arbeit abnimmt und für VDB-Mitglieder sogar günstiger ist.

Der VDB beginnt nun mit der finalen Vorbereitung für die große NWR-II-Schulungsreihe, die im März/April 2020 mit über 15 Terminen und bundesweit stattfinden wird. Wenn Sie alle Änderungen im Waffenrecht und die Anforderungen an das NWR kennen wollen (oder müssen), sollten Sie sich vormerken lassen, damit Sie weitere Informationen erhalten: Mail an info@vdb-waffen.de genügt!