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02.12.2021

Schon wieder ein stilles Silvester ...

Ministerpräsidentenkonferenz beschließt erneut Verkaufsverbot für Pyrotechnik

Mit der Aufgabe, "Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie" zu beschließen, trafen sich heute die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Präsidenten der Bundesländer in Berlin.

Der Beschuss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 02.12.2021 sieht erneut ein Verkaufsverbot für Pyrotechnik zu Silvester vor. Es heißt dort:
  • Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und  Versammlungsverbot umgesetzt.
  • Auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen gilt ein Feuerwerksverbot
  • Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten
  • Vom Zünden von Silvesterfeuerwerk wird generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems.
  • Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der Wirtschaftshilfen vorzusehen.
Ab wann die Regelungen gelten, hängt vom Inkrafttreten der jeweiligen Landesverordnung ab. Sobald hier Näheres bekannt ist, informieren wir Sie. 

Wichtig ist jetzt die Frage der Entschädigungen für den unverschuldet betroffenen Fachhandel.
 

Update 07.12.2021:

 
Der VDB hat alle Landesverordnungen durchgesehen, ob in den Neufassungen etwas zum Verkaufsverbot von Pyrotechnik zu finden ist. Dies ist bisher nicht der Fall. 

Wir haben daraufhin mit dem BMI - Refarat KM5 gesprochen, die Folgendes vorab bestätigt haben:
  • Umsetzung des Verkaufsverbotes wie im letzten Jahr über die SprengV
  • Damit Verkaufsverbot für F2-Feuerwerk
  • Kein Verkaufsverbot für F1-Feuerwerk
  • Kein Verkaufsverbot für pyrotechnische Munition (Schreckschussfeuerwerk), da dieses unter das WaffG fällt!
Bisher sind auch keine Abbrenn-Verbote definiert worden, die über das Verbot an öffentlichen Plätzen zu Böllern hinausgehen. Hier sind jedoch die Kommunen die handelnden Organe. Bitte achten Sie darauf, was von Ihrer Kommune erlassen wird!
Wir gehen aktuell davon aus, dass es kein generelles Abbrenn-Verbot geben wird, da diese Verbote im letzten Jahr gerichtlich gekippt wurden. 

Bzgl. Entschädigungen sind wir bereits mit dem Handelsverband Deutschland (HDE) in Kontakt, um in dieser Allianz das Bestmögliche für Sie zu erreichen. Der HDE hat bereits am Freitag ein Forderungsschreiben bzgl. einer höheren Entschädigungsforderung an führende Politiker versendet. 


WICHTIG - Welche, wo/wie diese Einschränkungen gelten, muss in der dann jeweils gültigen Coronaschutzverordnung des Bundeslandes individuell geprüft werden!

Infos zu den Kategorien, in die pyrotechnische Gegenstände eingestuft werden, finden Sie hier.