VDB reicht Stellungnahme zur Evaluierung des Waffenrechts ein
Verbände beteiligen sich mit jeweils fünf kritischen Punkten an der Themenfindung
Am Montag, den 06.10.2025, endete die rund vierwöchige Frist, innerhalb derer die eingeladenen Verbände ihre erste initiale Stellungnahme zur Evaluierung des Waffenrechts beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) einreichen konnten.
Wir haben unsere Stellungnahme fristgerecht eingereicht. Das BMI plant, die Beiträge aller beteiligten Verbände online zur Verfügung zu stellen. Da wir nicht wissen, für wann diese Veröffentlichung geplant ist, haben wir unser Dossier auf der Seite mit unseren weiteren Positionspapieren zum Download eingestellt.
Die Bitte des Ministeriums an die Verbände war klar umrissen: Es sollten bis zu fünf Themen oder Aspekte aus dem jeweiligen Fachgebiet benannt und erläutert werden, die im Rahmen der Evaluierung besonders berücksichtigt werden sollten. Das dürfte zum einen den im BMI für die Evaluierung zur Verfügung stehenden Personalressourcen geschuldet sein, soll aber explizit auch Überschneidungen mit den Fachgebieten anderer Verbände vermeiden. Zudem soll so sichergestellt werden, dass die Fachexpertise der jeweiligen Verbände voll zum Tragen kommt. Auch staatliche Stellen wie Polizeien und Waffenbehörden wurden gebeten, ihre Einschätzungen – allerdings ohne zahlenmäßige Begrenzung – einzubringen.
Auf dieser Grundlage will das BMI die konkreten Evaluierungsinstrumente ermitteln und die weitere Ausgestaltung der Evaluierung planen. Mit der Themenabfrage steht der Evaluierungsprozess also erst ganz am Anfang.
Konkret sind gegen Ende des Jahres auch eine Datenerhebung (Umfrage) unter Beteiligung aller Verbände und Behörden sowie im März 2026 eine Besprechungsrunde der Ergebnisse geplant. Die Fertigstellung des Evaluierungsbericht strebt das BMI zum Frühjahr 2026 an.
Unsere fünf Punkte:
- Stärkung des Fachhandels als vertrauenswürdiger Partner
- Differenzierung der Polizeilichen Kriminalstatistik
- Waffenrecht umfassend überprüfen – Klarheit, Kohärenz und Anwendbarkeit als Ziel
- Bürokratieabbau durch Vollzugsharmonie
- Möglichkeiten der Digitalisierung prüfen
Der Bedingung einer Fokussierung auf fünf Punkte aus der Fachperspektive des VDB haben wir mit unserer Stellungnahme so gut wie möglich Rechnung getragen. Dabei haben wir uns eng an den Ergebnissen unserer Umfrage orientiert. Da sich alle waffenrechtlichen Änderungen stets zwangsläufig und vollumfänglich auf den Knotenpunkt des Handwerks und Handels auswirken, werden dem aufmerksamen Leser jedoch auch viele Regelungsbeispiele auffallen, welche ihn persönlich z.B. als Jäger, Sportschütze, Messerbesitzer usw. betreffen dürften.
Flankiert wird unsere Eingabe darüber hinaus durch unsere Positionspapiere „Reserve stärken“ und zur Beschussrechtsnovellierung, sowie natürlich unser Dossier „Waffenrecht auf dem Prüfstand“, das dem BMI ebenfalls vorliegt, und welches wir vor kurzem veröffentlicht und allen beteiligten und betroffenen Verbänden zukommen lassen haben.
Da die Evaluierung vom BMI als gemeinsamer Prozess mit unterschiedlichsten Fachverbänden angelegt ist, vertraut der VDB darauf, dass jede Organisation ihre spezifischen Schwerpunkte und Pain Points einbringt – sei es aus Sicht der Jäger, der Sportschützen, der Waffenbehörden oder sonstiger Regelungsadressaten. Nur so entsteht ein vollständiges, praxisnahes Gesamtbild, das den Gesetzgebern im weiteren Verlauf als fundierte Grundlage dienen kann.
Mit dem Abschluss der ersten Beteiligungsrunde ist ein wichtiger Schritt getan. Entscheidend wird nun sein, dass die Auswertung der Beiträge durch das BMI nachvollziehbar erfolgt und die praktischen Erfahrungen aus der Branche in den kommenden Schritten der Evaluierung Berücksichtigung finden.
Der VDB wird den Prozess weiterhin eng begleiten, sich in den kommenden Phasen aktiv einbringen und dafür eintreten, dass die Ergebnisse der Evaluierung zu einem rechtssicheren, praxistauglichen und fairen Waffenrecht führen.