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09.09.2026

VDB sieht Evaluierung des Waffenrechts als Chance

Der Verband verfolgt weiterhin das Ziel der vollständigen Neufassung des Waffengesetzes

Mit dem Fragenkatalog, der am 4. August 2026 vom Bundesministerium des Innern an Verbände und Behörden versandt wurde, startete die zweite Beteiligungsrunde am Prozess der Evaluierung des Waffenrechts. Dieses Vorhaben hatte die amtierende Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag vom 5. Mai 2025 angekündigt und wurde mit der ersten Beteiligungsrunde im Herbst 2025 angestoßen.

Der nun vom VDB detailliert auf 362 Seiten beantwortete Fragenkatalog enthält mehr als 200 Fragen zu zahlreichen – aber nicht zu allen – Themenbereichen, die den Waffenhandel, die Büchsenmacher und deren Kunden betreffen. Die Fragen sind oft kleinteilig und in vielen Fällen auch suggestiv, sodass an manchen Stellen der Eindruck entstehen kann, hier werde lediglich nach weiteren Verschärfungen und Restriktionen Ausschau gehalten.

An anderen Stellen sieht der VDB aber auch Chancen auf echte Verbesserungen und das Bemühen, Regelungen zu vereinfachen und für eine einheitliche Umsetzung in den Ländern zu sorgen. Insgesamt ergibt sich damit ein gemischtes Bild aus Licht und Schatten. 

Umso wichtiger findet der VDB, dass die Fragen ausführlich, gut begründet und mit Praxisbeispielen unterfüttert beantwortet werden. Dafür hat der Verband erhebliche personelle Ressourcen eingesetzt. Drei Rechtsanwälte wurden zurate gezogen, mehr als 130.000 Einzelantworten aus einer sofort nach Eingang des Fragebogens initiierten Umfrage unter VDB-Mitgliedern und anderen Betroffenen flossen in die Stellungnahme ein.

„Dieser Fragenkatalog ist bestimmt nicht die Ultima ratio. Wir haben ihn so ausführlich und unter größten Anstrengungen beantwortet, um die Chance auf Verbesserungen im laufenden Prozess zu wahren“, sagt Satzinger, der als Co-Geschäftsführer des VDB die Beteiligung an diesem Prozess verantwortet. Er betont: „Aber wir weichen kein Jota von unserer Ursprungsforderung der kompletten Neufassung ab, denn das ist die einzig sinnvolle und richtige Lösung für die ,Dauerbaustelle‘ Waffenrecht.“

Das Dokument mit den Antworten des VDB auf die Fragen des BMI wurde (mit Bearbeitungsstand 08.09.) allen betroffenen Verbänden zur Verfügung gestellt, um eine breite Beteiligung zu ermöglichen. Bis zur Abgabefrist am 30.09.26 wird weiterhin daran gearbeitet, um gegebenenfalls weitere Argumente hinzuzufügen. Die Veröffentlichung erfolgt Anfang Oktober auf der VDB-Homepage.

„Die Ausführlichkeit unserer Antworten ändert nichts an unserer Grundforderung“, so Satzinger abschließend. „Im Gegenteil: allein der Umfang unserer Antwort von 362 Seiten zeigt, wie dringend Deutschland ein neues Waffenrecht ‚aus einem Guss’ braucht. Deshalb bleibt die vollständige Neufassung das Ziel.“

Weitere Informationen:

Unsere Forderungen für ein neues Waffenrecht
Verbändebeteiligung an der Evaluierung als Chance nutzen!