Rottweil Fasan
12/70



Kategorie: Langwaffen - FlintenKaliber: 12/70
Zustand: gebraucht
Beschreibung:
Rottweil Fasan Bockdoppelflinte 12/70 – klassisch, robust, auf Einabzug umgerüstet
Die Rottweil Fasan im Kaliber 12/70 ist eine klassisch aufgebaute Bockdoppelflinte mit elegantem Auftritt und bewährter Technik. Dieses Modell wurde fachgerecht auf Einabzug umgerüstet – ideal für Jäger oder Sportschützen, die einen schnellen Folgeschuss bevorzugen.
Ob auf der Niederwildjagd oder dem Schießstand – diese Flinte überzeugt durch solide Mechanik, gute Führigkeit und ein attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis.
Technische Daten
MerkmalBeschreibung
Hersteller/Modell
Rottweil Fasan
Kaliber
12/70
Lauflänge
70 cm
Choke
Halb- und Vollchoke
Verschluss
Flankenverschluss mit Laufhakenverriegelung
Basküle
Dichte Stahlbasküle mit feinen Gravuren
Abzug
Umbau auf Einabzug
Ejektoren
vorhanden
Abzuglänge
37 cm
Gesamtlänge
113 cm
Gewicht
ca. 3.300 g
Zustand & Besonderheiten
Mechanisch in gutem Zustand, Läufe spiegelblank
Sauberer Umbau auf Einabzug – für schnellen zweiten Schuss
Stahlbasküle mit Gravuren – klassisches Erscheinungsbild
Trocken stehender Abzug, sauberer Auslösepunkt
Für Jäger, Sammler oder Einsteiger mit Fokus auf Funktion und Preis
Produktsicherheitshinweise:
Sicherheitshinweis für den Waffenverkauf
Der Erwerb und Besitz von Schusswaffen ist in Deutschland erlaubnispflichtig gemäß §10 Waffengesetz (WaffG). Der Verkauf erfolgt ausschließlich an Inhaber einer gültigen Erwerbsberechtigung (z. B. Jagdschein, Waffenbesitzkarte oder gültige behördliche Ausnahmegenehmigung). Bitte übermittle uns im Rahmen Deiner Bestellung einen entsprechenden Nachweis.
Der sichere und verantwortungsvolle Umgang mit Waffen setzt Fachkenntnis und Erfahrung voraus. Wir empfehlen dringend, neue oder ungeübte Schützen durch eine sachkundige Person einweisen zu lassen.
Die Verwendung der Waffe hat stets im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu erfolgen. Jeder Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.
Hinweis zur gesetzeskonformen Aufbewahrung (§36 WaffG)
Als Waffenbesitzer bist Du gesetzlich verpflichtet, jede Waffe sicher und unzugänglich für Unbefugte aufzubewahren. Die Anforderungen im Überblick:
- Lang- und Kurzwaffen sind in einem Waffenschrank der Sicherheitsstufe 0 oder höher nach DIN/EN 1143-1 zu verwahren.
- Munition muss getrennt gelagert werden – entweder in einem separaten, verschlossenen Fach im Waffenschrank oder in einem eigenen, den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Behältnis.
- Nur berechtigte Personen dürfen Zugang zur Waffe und zur Munition haben.
- Im Falle von Diebstahl, Verlust oder unbefugtem Zugriff ist sofort die zuständige Waffenbehörde zu informieren.
Die Einhaltung dieser Auflagen dient nicht nur der gesetzlichen Sicherheit – sie schützt auch Dich und Dein Umfeld.
ACHTUNG: Zum Kauf dieses Produkts ist die Vorlage der Erwerbsberechtigung erforderlich !!!
Anbieterinformationen
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