NWR Selbstauskunft

Das Nationale Waffenregister (NWR) wurde zum 01.01.2013 in Deutschland eingeführt. In diesem Register sind alle registrierten Waffen(teile) von Privatpersonen, sowie alle waffenrechtlichen Erlaubnisse zentral beim Bundesverwaltungsamt (BVA) gespeichert.

Zugriff auf das NWR haben ausschließlich Waffenbehörden und Strafverfolgungsbehörden. Das NWR hat die manuelle, dezentrale Datenhaltung bei über 500 Waffenbehörden beendet und einige Behördenprozesse erleichtert.

In zwei weiteren Ausbaustufen sollen im NWR die Waffenhersteller und Waffenfachhändler (NWR Phase II) angebunden werden sowie soll eine internationale Vernetzung (NWR Phase III) angestrebt werden. Damit möchte der Gesetzgeber den vollständigen Lebenslauf einer Waffe/eines Waffenteils abbilden, um im Fall einer Straftat mit einer registrierten Schusswaffe, diese im NWR zu finden.

Die Phase II des NWR soll voraussichtlich in 2019 umgesetzt werden.

Privatpersonen wird empfohlen, die Richtigkeit und Übereinstimmung der über sie gespeicherten Daten im NWR zu überprüfen. Man sollte die Daten zwischen WBK, Daten auf der Waffe und den gespeicherten Daten im NWR exakt vergleichen.

Hierzu kann man eine kostenfreie Auskunft aus dem NWR beantragen. Mit Hilfe des Links am Ende des Textes erhalten Sie die notwendige Antragsvorlage für Privatpersonen sowie Vereine und Firmen – natürlich am Computer ausfüllbar!

Sobald Sie die Auskunft erhalten und alle Angaben verglichen haben, sollten etwaige Abweichungen mit Ihrer Waffenbehörde korrigiert werden – zu Ihrer eigenen Sicherheit! 

DOWNLOAD - Antrag auf Selbstauskunft
Link zum Nationalen Waffenregister beim BVA
Link zur Fachlichen Leitstelle des NWR