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02.04.2013

Bundestag lehnt Vorschläge der „Grünen“ zur weiteren Verschärfung des Waffengesetzes ab.

Am Freitag, den 22. März 2013, in der letzten Sitzung vor der Osterpause fand im Deutschen Bundestag die 2. und 3. Lesung über zwei Anträge zur weiteren Verschärfung des Waffengesetzes statt,

Am Freitag, den 22. März 2013,  in der letzten Sitzung vor der Osterpause fand im Deutschen Bundestag die 2. und 3. Lesung über zwei Anträge zur weiteren Verschärfung des Waffengesetzes statt, welche bereits 2011 in den Bundestag erstmalig eingebracht worden waren. Hierzu fand im Mai 2012 eine Anhörung von Sachverständigen im Innenausschuss des Deutschen Bundestages statt die deutlich gemacht hat, dass eine weitere Verschärfung nicht notwendig  und sinnvoll ist.
Im Ergebnis stellten alle anwesenden Experten klar, dass die eingebrachten Vorschläge nicht zielführend und teilweise sogar gefahrerhöhend seien. Klar wurde festgestellt, dass die größten Gefahren von den illegal besessenen und nicht von den legalen Waffen ausgehen.
Folgerichtet wurden die Anträge der „Grünen“ daher mit großer Mehrheit durch die Stimmen von CDU und FDP, aber auch von der SPD bei Enthaltung der „Linken“, abgelehnt.