30.07.2025
In der 223. Sitzung der Innenministerkonferenz vom 11.06.2025 bis 13.06.2025 in Bremerhaven, der sogenannten Frühjahrskonferenz, standen auch wieder Themen in Bezug auf das Waffenrecht auf der Agenda, wie den inzwischen veröffentlichten Beschlüssen zu entnehmen ist: Sammlung der zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse.
(Foto: © Senator für Inneres und Sport der Freien Hansestadt Bremen)
Die Innenministerkonferenz (IMK) tagt zweimal im Jahr als zentrales Gremium der Innenminister und -senatoren des Bundes und der Länder.
Ziel ist es, die Innenpolitik zu koordinieren und gemeinsame Strategien zur inneren Sicherheit, zum Verfassungsschutz, zum Polizei-, aber auch zum Waffenrecht zu entwickeln.
Gefasst werden Beschlüsse, die zwar nicht rechtlich bindend sind, aber Bund, Länder und Fachbehörden als Handlungsgrundlage für Gesetzesinitiativen dienen können.
In der Frühjahrskonferenz ging es unter anderem um die Auswirkungen der Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung (siehe TOP 77: Auswirkungen der Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung, insbesondere auf Beschäftigte im öffentlichen Dienst). Die IMK betonte ein eng abgestimmtes, bund-länder-übergreifendes Vorgehen für den Umgang mit Personen, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) oder einem Landesamt gesichert als extremistisch eingestuft wurden – insbesondere im Hinblick auf das Personal im öffentlichen Dienst oder waffenrechtliche Erlaubnisse.
Zudem ging es um ein integriertes Risikomanagement bei Menschen mit psychischen Erkrankungen (siehe TOP 83: Integriertes Risikomanagement bei Menschen mit psychischen Erkrankungen), über die insbesondere vor dem Hintergrund des Messerattentats im Hamburger Hauptbahnhof vom 23.05.25 gesprochen wurde, bei der 18 Menschen durch eine psychisch kranke Täterin zum Teil schwer verletzt worden sind.
Vor diesem Hintergrund betont die IMK nachdrücklich, dass Maßnahmen im Umgang mit Gefährdungsrisiken im Kontext psychischer Erkrankungen weiter verstärkt werden müssen. Dies hat auch die Regierungskoalition im Koalitionsvertrag (S. 82) verankert. Durch eine intensivere behörden- und länderübergreifende Zusammenarbeit sollen eine gemeinsame Risikobewertung und ein behördenübergreifendes Risikomanagement eingeführt werden, über das nach Meinung der IMK relevante Erkenntnisse zu psychischen Erkrankungen den zuständigen Behörden, ggf. auch der Polizei, zugänglich und ein Datenaustausch möglich gemacht werden müssen. In diesen sollen auch die Waffenbehörden einbezogen werden. Wird ein Risiko erkannt, soll ein gemeinsames integriertes Fallmanagement einsetzen, das alle Möglichkeiten zum Schutz anderer Menschen ausschöpft. Gleichzeitig ging es um entsprechende Behandlungs- und Nachsorgemöglichkeiten.
Eine intensivere Vernetzung der Behörden begrüßen wir ausdrücklich, denn nur, wenn relevante Erkenntnisse auch vollumfänglich ausgetauscht werden, ist ein effizienter Vollzug möglich, ohne dass es gesetzlicher Verschärfungen bedarf. Geht es jedoch um die physische oder psychische Gesundheit, so muss im Hinblick auf psychische Auffälligkeiten genauestens geprüft werden, welche psychischen Erkrankungen ein Sicherheitsrisiko bedeuten und welche nicht! Denn es darf nicht sein, dass Patienten mit nur minimalen Erkrankungen ohne Eigen- oder Fremdgefährdung davon abgehalten werden, zum Arzt zu gehen, da sie um ihre waffenrechtliche Erlaubnis fürchten. Es ist ein Risikomanagement vorzusehen, in dem klar definiert ist, welche Erkrankungen wann ein Risiko darstellen und somit unabhängig von der ärztlichen Schweigepflicht zu erfassen sind. Diese Eintragungen sind zudem von geschultem Fachpersonal vorzunehmen, eine Einstufung durch psychologisch ungeschultes Sicherheitspersonal in Polizeien oder Behörden ist abzulehnen.
Über waffenrechtliche Regelungen lassen sich Vorfälle wie in Hamburg nämlich keinesfalls verhindern, sodass eine Lösung durch eine Verschärfung der Überprüfungen im Waffenrecht keinen Beitrag zur inneren Sicherheit leisten kann.
IMK will Datenaustausch zwischen Gesundheits- und Sicherheitsbehörden
Innenministerkonferenz thematisiert auch Persönliche Eignung und Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz

(Foto: © Senator für Inneres und Sport der Freien Hansestadt Bremen)
Die Innenministerkonferenz (IMK) tagt zweimal im Jahr als zentrales Gremium der Innenminister und -senatoren des Bundes und der Länder.
Ziel ist es, die Innenpolitik zu koordinieren und gemeinsame Strategien zur inneren Sicherheit, zum Verfassungsschutz, zum Polizei-, aber auch zum Waffenrecht zu entwickeln.
Gefasst werden Beschlüsse, die zwar nicht rechtlich bindend sind, aber Bund, Länder und Fachbehörden als Handlungsgrundlage für Gesetzesinitiativen dienen können.
In der Frühjahrskonferenz ging es unter anderem um die Auswirkungen der Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung (siehe TOP 77: Auswirkungen der Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung, insbesondere auf Beschäftigte im öffentlichen Dienst). Die IMK betonte ein eng abgestimmtes, bund-länder-übergreifendes Vorgehen für den Umgang mit Personen, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) oder einem Landesamt gesichert als extremistisch eingestuft wurden – insbesondere im Hinblick auf das Personal im öffentlichen Dienst oder waffenrechtliche Erlaubnisse.
Zudem ging es um ein integriertes Risikomanagement bei Menschen mit psychischen Erkrankungen (siehe TOP 83: Integriertes Risikomanagement bei Menschen mit psychischen Erkrankungen), über die insbesondere vor dem Hintergrund des Messerattentats im Hamburger Hauptbahnhof vom 23.05.25 gesprochen wurde, bei der 18 Menschen durch eine psychisch kranke Täterin zum Teil schwer verletzt worden sind.
Vor diesem Hintergrund betont die IMK nachdrücklich, dass Maßnahmen im Umgang mit Gefährdungsrisiken im Kontext psychischer Erkrankungen weiter verstärkt werden müssen. Dies hat auch die Regierungskoalition im Koalitionsvertrag (S. 82) verankert. Durch eine intensivere behörden- und länderübergreifende Zusammenarbeit sollen eine gemeinsame Risikobewertung und ein behördenübergreifendes Risikomanagement eingeführt werden, über das nach Meinung der IMK relevante Erkenntnisse zu psychischen Erkrankungen den zuständigen Behörden, ggf. auch der Polizei, zugänglich und ein Datenaustausch möglich gemacht werden müssen. In diesen sollen auch die Waffenbehörden einbezogen werden. Wird ein Risiko erkannt, soll ein gemeinsames integriertes Fallmanagement einsetzen, das alle Möglichkeiten zum Schutz anderer Menschen ausschöpft. Gleichzeitig ging es um entsprechende Behandlungs- und Nachsorgemöglichkeiten.
Eine intensivere Vernetzung der Behörden begrüßen wir ausdrücklich, denn nur, wenn relevante Erkenntnisse auch vollumfänglich ausgetauscht werden, ist ein effizienter Vollzug möglich, ohne dass es gesetzlicher Verschärfungen bedarf. Geht es jedoch um die physische oder psychische Gesundheit, so muss im Hinblick auf psychische Auffälligkeiten genauestens geprüft werden, welche psychischen Erkrankungen ein Sicherheitsrisiko bedeuten und welche nicht! Denn es darf nicht sein, dass Patienten mit nur minimalen Erkrankungen ohne Eigen- oder Fremdgefährdung davon abgehalten werden, zum Arzt zu gehen, da sie um ihre waffenrechtliche Erlaubnis fürchten. Es ist ein Risikomanagement vorzusehen, in dem klar definiert ist, welche Erkrankungen wann ein Risiko darstellen und somit unabhängig von der ärztlichen Schweigepflicht zu erfassen sind. Diese Eintragungen sind zudem von geschultem Fachpersonal vorzunehmen, eine Einstufung durch psychologisch ungeschultes Sicherheitspersonal in Polizeien oder Behörden ist abzulehnen.
Über waffenrechtliche Regelungen lassen sich Vorfälle wie in Hamburg nämlich keinesfalls verhindern, sodass eine Lösung durch eine Verschärfung der Überprüfungen im Waffenrecht keinen Beitrag zur inneren Sicherheit leisten kann.