29.07.2024
Referentenentwurf zur Änderung des SprengG und weiterer Gesetze vorgelegt
Verbändeanhörung bis 16.08.2024
Uns erreichte im Rahmen der Verbändebeteiligung der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und weiterer Gesetze.
Hintergrund der geplanten Novelle ist die in den letzten Jahren stark gestiegene Zahl der Geldautomatensprengungen, der nun mit einem höheren Strafmaß begegnet werden soll.
Gleichzeitig erfolgt im Rahmen der Ordnungswidrigkeiten und Straftaten eine Angleichung von gewerblichen Erlaubnisinhabern (§7 SprengG) und nicht gewerblichen Erlaubnisinhabern (§27 SprengG). So soll das unerlaubte nicht gewerbliche Lagern und der unerlaubte nicht gewerbliche Transport künftig unter Strafe gestellt werden.
Zur Verfolgbarkeit organisierter Sprengstoffkriminalität wird die Möglichkeit der Telekommunikationsüberwachung bei Verstößen gegen das SprengG geschaffen.
Der VDB wird im Rahmen der Verbändebeteiligung eine Stellungnahme erstellen und diese fristgerecht bis zum 16.08. einreichen. Sollten Sie im SprengG an bestimmten Stellen erheblichen Verbesserungsbedarf sehen, der im Rahmen der Novelle umgesetzt werden soll, so teilen Sie uns dies bitte bis zum 05.08. an interessen@vdb-waffen.de mit.
Hintergrund der geplanten Novelle ist die in den letzten Jahren stark gestiegene Zahl der Geldautomatensprengungen, der nun mit einem höheren Strafmaß begegnet werden soll.
Gleichzeitig erfolgt im Rahmen der Ordnungswidrigkeiten und Straftaten eine Angleichung von gewerblichen Erlaubnisinhabern (§7 SprengG) und nicht gewerblichen Erlaubnisinhabern (§27 SprengG). So soll das unerlaubte nicht gewerbliche Lagern und der unerlaubte nicht gewerbliche Transport künftig unter Strafe gestellt werden.
Zur Verfolgbarkeit organisierter Sprengstoffkriminalität wird die Möglichkeit der Telekommunikationsüberwachung bei Verstößen gegen das SprengG geschaffen.
Der VDB wird im Rahmen der Verbändebeteiligung eine Stellungnahme erstellen und diese fristgerecht bis zum 16.08. einreichen. Sollten Sie im SprengG an bestimmten Stellen erheblichen Verbesserungsbedarf sehen, der im Rahmen der Novelle umgesetzt werden soll, so teilen Sie uns dies bitte bis zum 05.08. an interessen@vdb-waffen.de mit.