28.09.2022
Ampel wendet sich von Massenüberwachung ab und verfolgt zielgerichtete Sicherheitspolitik
So lautet die Überschrift einer Pressemeldung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.09.2022. Leider bezieht sie sich auf die Regelung für eine Vorratsdatenspeicherung und nicht auf das Waffengesetz, trotzdem möchten wir sie zum Anlass nehmen, das neue Vorgehen auch auf dieses zu übertragen.
Denn es heißt: „Die Vorratsdatenspeicherung gehört auf die Müllhalde der Geschichte. Sie stellt alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht - und konnte die in sie gesetzten sicherheitspolitischen Erwartungen nie erfüllen. Die Rechtsunsicherheit beim Einsatz für die Bediensteten in den Sicherheitsbehörden ist massiv. Sie bindet unnötig Ressourcen und wehrt konkrete Gefahren eben nicht zielgerichtet ab.
Auch Waffenrechtsverschärfungen stellen Waffenbesitzer gerne unter Generalverdacht, halsen den Waffenbehörden mehr Arbeit auf und führen doch zu keinem Sicherheitsgewinn! Denken wir zurück an das Verbot hochkapazitiver Magazine oder die Begrenzung der gelben WBK auf 10 Waffen.
Weiter heißt es in der Pressemeldung: „Die Ampel hat sich in ihrem Koalitionsvertrag nach intensiven Debatten gemeinsam glasklar darauf verständigt, die Bevölkerung zukünftig nicht mehr anlasslos zu überwachen, sondern stattdessen Gefahren zielgerichtet abzuwehren und eine insgesamt grundrechtsorientierte und rechtsstaatlich ausgestaltete Sicherheitspolitik zu verfolgen.“
Auch im Waffenrecht braucht es eine „grundrechtsorientierte und rechtsstaatlich ausgestaltete Sicherheitspolitik“ – keinen Generalverdacht und beständig verschärfte Überprüfungen von waffenrechtlichen Erlaubnisinhabern, die ohnehin bereits überprüft und überwacht werden. Es braucht geeignete Mechanismen, die die Sicherheit erhöhen und effektiv verhindern, dass Waffen in die Hände von Extremisten gelangen, ohne dass der Antrag auf eine waffenrechtliche Erlaubnis für die Waffenbehörden aufgrund zahlreicher Abfragen noch aufwendiger wird. Gleichzeitig braucht es aber auch geeignete Mechanismen in der Umsetzung und im Vollzug, damit Personen, die sich nach der Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis radikalisieren, auch zeitnah entwaffnet werden kann. Denn was nutzen schärfere und immer schärfere Maßnahmen, wenn niemand sie mehr vollziehen kann.
Hier kann nur unterstrichen werden, was die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt: „Statt in längst überholte Muster zu verfallen und über immer neue Eingriffsbefugnisse zu diskutieren, müssen wir eine ehrliche Bilanz der Sicherheitspolitik der vergangenen Jahre ziehen, eine überfällige Überwachungsgesamtrechnung auf den Weg bringen und insgesamt eine zielgerichtete Sicherheitspolitik verfolgen.“ Auch das Waffengesetz muss vollständig evaluiert werden. Waffenrechtliche Regelungen müssen daraufhin überprüft werden, inwieweit sie 1. die Sicherheit überhaupt erhöhen, 2. umgesetzt und 3. vereinfacht werden können.
Denn es heißt: „Die Vorratsdatenspeicherung gehört auf die Müllhalde der Geschichte. Sie stellt alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht - und konnte die in sie gesetzten sicherheitspolitischen Erwartungen nie erfüllen. Die Rechtsunsicherheit beim Einsatz für die Bediensteten in den Sicherheitsbehörden ist massiv. Sie bindet unnötig Ressourcen und wehrt konkrete Gefahren eben nicht zielgerichtet ab.
Auch Waffenrechtsverschärfungen stellen Waffenbesitzer gerne unter Generalverdacht, halsen den Waffenbehörden mehr Arbeit auf und führen doch zu keinem Sicherheitsgewinn! Denken wir zurück an das Verbot hochkapazitiver Magazine oder die Begrenzung der gelben WBK auf 10 Waffen.
Weiter heißt es in der Pressemeldung: „Die Ampel hat sich in ihrem Koalitionsvertrag nach intensiven Debatten gemeinsam glasklar darauf verständigt, die Bevölkerung zukünftig nicht mehr anlasslos zu überwachen, sondern stattdessen Gefahren zielgerichtet abzuwehren und eine insgesamt grundrechtsorientierte und rechtsstaatlich ausgestaltete Sicherheitspolitik zu verfolgen.“
Auch im Waffenrecht braucht es eine „grundrechtsorientierte und rechtsstaatlich ausgestaltete Sicherheitspolitik“ – keinen Generalverdacht und beständig verschärfte Überprüfungen von waffenrechtlichen Erlaubnisinhabern, die ohnehin bereits überprüft und überwacht werden. Es braucht geeignete Mechanismen, die die Sicherheit erhöhen und effektiv verhindern, dass Waffen in die Hände von Extremisten gelangen, ohne dass der Antrag auf eine waffenrechtliche Erlaubnis für die Waffenbehörden aufgrund zahlreicher Abfragen noch aufwendiger wird. Gleichzeitig braucht es aber auch geeignete Mechanismen in der Umsetzung und im Vollzug, damit Personen, die sich nach der Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis radikalisieren, auch zeitnah entwaffnet werden kann. Denn was nutzen schärfere und immer schärfere Maßnahmen, wenn niemand sie mehr vollziehen kann.
Hier kann nur unterstrichen werden, was die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt: „Statt in längst überholte Muster zu verfallen und über immer neue Eingriffsbefugnisse zu diskutieren, müssen wir eine ehrliche Bilanz der Sicherheitspolitik der vergangenen Jahre ziehen, eine überfällige Überwachungsgesamtrechnung auf den Weg bringen und insgesamt eine zielgerichtete Sicherheitspolitik verfolgen.“ Auch das Waffengesetz muss vollständig evaluiert werden. Waffenrechtliche Regelungen müssen daraufhin überprüft werden, inwieweit sie 1. die Sicherheit überhaupt erhöhen, 2. umgesetzt und 3. vereinfacht werden können.