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28.08.2025

Reform des europäischen Feuerwaffenrechts: Was plant Brüssel?

Der VDB und sein europäischer Dachverband AECAC richten den Blick auf die EU

Bei den Debatten um die politisch vorangetriebene Verschärfung des Waffenrechts steht meist Berlin im kritischen Blick der Legalwaffenbesitzer. Was will die neue Bundesregierung? Werden womöglich die Pläne der ehemaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser wieder aus der Schublade geholt? Die Wachsamkeit ist richtig und wichtig – allerdings wird der wohl wichtigste Akteur in der Debatte leicht übersehen: Die EU.

Denn die letzte große Waffenrechtsreform mit dem Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz im Jahr 2019 hatte ihren Ursprung in der Umsetzung der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie von 2017. Die Änderungen der Richtlinie haben den legalen Erwerb von Feuerwaffen – wie z. B. automatische Feuerwaffen, die in halbautomatische Waffen umgewandelt wurden, oder halbautomatische Feuerwaffen mit Magazinen mit hoher Kapazität – erheblich erschwert bzw. unmöglich gemacht.

Nicht geholfen hat dabei die „sorgfältige Arbeit“ der damaligen Bundesregierung. Während andere Mitgliedstaaten noch heute (!) von der EU-Kommission wegen mangelhafter Umsetzung der Richtlinie verklagt werden, hat Deutschland „übererfüllt“.

Diese Debatte droht sich zu wiederholen. Während die neue Bundesregierung das nationale Recht (wieder einmal) evaluieren will, ist Brüssel bereits aktiv. Letztes Jahr wurde eine Novelle der EU-Feuerwaffenverordnung beschlossen, die insbesondere den Handel und den Transport von Legalwaffen mit/in Drittstaaten regelt. Der VDB hatte sich in Brüssel vehement und erfolgreich dafür eingesetzt, dass Schlimmeres verhindert wurde, etwa die Einführung einer deutlich strikteren Pflicht zur Vorlage eines Endnutzerzertifikats, das unsere international tätigen Mitgliedsunternehmen vor große Herausforderungen gestellt hätte.

Aber es geht weiter: Aktuell läuft eine öffentliche Konsultation in Brüssel zur Einführung eines sog. Elektronischen Lizensierungssystems (ELS). Dieses ELS wird ein wesentlicher Baustein für die Abwicklung von Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Feuerwaffen aus Drittstaaten sein und damit auch die Interessen von Händlern, Herstellern und Waffenbesitzern berühren. Der VDB beteiligt sich hier aktiv und hat über den AECAC eine Stellungnahme im Rahmen der Konsultation abgegeben.
     
In diesem Herbst soll zudem ein neuer Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels veröffentlicht werden. Vorrangig soll es dabei um die Harmonisierung von Strafen auf Mitgliedstaatenebene gehen, aber es ist keinesfalls auszuschließen, dass die geplanten Bestimmungen auch Auswirkungen auf die rechtschaffenen Händlerinnen und Händler von Legalwaffen haben werden. Bereits letzten Herbst hatte sich der VDB, gemeinsam mit unserem europäischen Dachverband AECAC, an der Konsultation beteiligt. Sobald der Richtlinienentwurf vorliegt, werden wir ihn uns genau anschauen und politische Gespräche führen. 

Aber die größte Baustelle bleibt die Feuerwaffenrichtlinie. Es ist vorgesehen, dass die Kommission in diesem Herbst einen Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie vorlegt, der eine Eignungsprüfung ihrer Bestimmungen umfasst und gegebenenfalls Gesetzgebungsvorschläge macht, die z. B. die Feuerwaffenkategorien, den Europäischen Feuerwaffenpass, die Kennzeichnung oder die Auswirkungen neuer Technologien betreffen. In den kommenden Wochen werden wir daher auch unsere Mitglieder befragen, welche Hauptprobleme sie bei der Umsetzung der bestehenden Regeln sehen.

Unser VDB-Interessenvertreter Peter Braß und unser Politikberater Peter Husen (Foto: von links) werden zudem Ende September nach Brüssel reisen und politische Gespräche führen. Denn: Viele regulatorische Belastungen werden zwar im Detail in Berlin ausformuliert, ihren Ursprung haben sie aber in Brüssel. Deswegen betreibt der VDB seit Jahren eigenständige politische Arbeit in Brüssel – für die Interessen unserer Mitglieder!