26.10.2023
Am 12. Oktober hat der Bundestag über eine Novellierung des Nachrichtengesetzes debattiert (Drucksache 20/8626 und Drucksache 20/8627). Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 28. September 2022, in dem die Übermittlungsvorschriften in Staatsschutzangelegenheiten nach den §§20, 21 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) teilweise mit dem Grundgesetz für unvereinbar erklärt wurden. Die Regierung ist verpflichtet, die Übermittlungsvorschriften bis zum 31.12.2023 neu zu regeln, ansonsten hat das Gericht klar geurteilt, dass – bis zur entsprechenden Anpassung des Gesetzes – keine Informationen mehr fließen dürfen. Hierzu ist geplant, sämtliche Übermittlungsvorschriften im Bundesnachrichtendienstgesetz (BNDG) vom Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) zu entkoppeln und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundlegend normenklar und transparent zu fassen.
(Foto: BND)
Waffenbesitzer sind insofern betroffen, da es im „Entwurf eines Gesetzes zum ersten Teil der Reform des Nachrichtendienstrechts“ in § 21 auch um den Erkenntnisaustausch zwischen Verfassungsschutz- und Waffenbehörde/Polizei geht.
Das ist jedoch nicht der für uns kritische Punkt in dieser Sache. Wir sind eher über die Aussage – nein, den Aufruf – von Sebastian Hartmann (SPD) gestolpert: „Ich kann mir sehr wohl vorstellen, dass wir als Gesetzgeber – ich denke an die Novellierung des Waffenrechts oder an die seitens der FDP aufgehaltene Reform des Bundespolizeigesetzes – sehr schnell weitere Gesetze hier im Plenum beschließen könnten. Und wenn hier schon offen die Differenzen dargelegt werden, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir sind dazu bereit. Wir haben offensichtlich eine breite Mehrheit im Parlament und könnten das also auch partei- und fraktionsübergreifend machen. Das erkläre ich hier deutlich für die SPD: Nur Mut! Tatkraft! Packen Sie es an! Lassen Sie mit uns das Waffenrecht verschärfen.“
Eine Erwiderung aus den anderen Parteien erfolgte nicht, dafür Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen.
So bleibt hier die effektive Forderung nach einer Verschärfung im Bundestag stehen und es ist eindeutig von einer Verschärfung und nicht von einer Novellierung die Rede. Eine Verschärfung, die im SPD-geführten Innenministerium vorbereitet wird.
Fazit: So ruhig es also scheinbar aktuell um das Waffengesetz geworden ist, so beschäftigt die Regierung mit anderen Herausforderungen scheint: Das Waffengesetz mit all den bereits bekanntgewordenen Verschärfungen liegt in der Schublade des Bundesinnenministeriums und ist keinesfalls nach dem Stopp im Januar im Papierkorb entsorgt worden!
Heute, am 23.11.2023, erreichte uns seine Antwort. Wir zitieren wörtlich:
„Waffenbesitzer wie Jäger oder Sportschützen sind in aller Regel verantwortungsbewusst und gesetzestreu. Wir wollen den Umgang mit legalen Waffen trotzdem auch weiterhin noch sicherer machen, da wir in der aktuellen Rechtslage einigen Verbesserungsbedarf erkannt haben. Ziel der bereits im Koalitionsvertrag vorgesehenen Verschärfung des Waffenrechts ist es, Extremisten konsequent zu entwaffnen, den Informationsfluss zwischen den Behörden zu verbessern und den Erwerb sowie Besitz von Schreckschuss- und Signalwaffen zu verschärfen. Außerdem sollen bestehende Kontrollmöglichkeiten effektiver ausgestaltet werden. Daraus leiten sich für das Waffengesetz zum einen Verbesserungen der waffenrechtlichen Personenüberprüfungen ab, also bei der Zuverlässigkeitsprüfung (§ 5 WaffG) und Prüfung der persönlichen Eignung (§ 6 WaffG), hier geht es auch um die psychische Eignung. Zum anderen sehen wir eine Neuregelung des Kleinen Waffenscheins vor, der künftig auch schon beim Erwerb von SRS-Waffen vorhanden sein muss. Bisher ist der Erwerb davon nicht betroffen und nur beim Führen der SRS-Waffen ist ein Kleiner Waffenschein notwendig. Der Umgang mit Waffen ist eine sensible und verantwortungsvolle Angelegenheit. Sicherheit muss dabei oberste Priorität haben. Die geplanten Änderungen sind wie gesagt bereits im Koalitionsvertrag angelegt, auch unsere Bundesinnenministerin hat bereits vor einiger Zeit einen entsprechenden Gesetzentwurf fertig gestellt, der in der Koalition beraten wird."
SPD-Aufruf zur Waffenrechtsverschärfung im Bundestag
MdB Sebastian Hartmann appelliert an Ampel: "Packen wir es an!"
Am 12. Oktober hat der Bundestag über eine Novellierung des Nachrichtengesetzes debattiert (Drucksache 20/8626 und Drucksache 20/8627). Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 28. September 2022, in dem die Übermittlungsvorschriften in Staatsschutzangelegenheiten nach den §§20, 21 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) teilweise mit dem Grundgesetz für unvereinbar erklärt wurden. Die Regierung ist verpflichtet, die Übermittlungsvorschriften bis zum 31.12.2023 neu zu regeln, ansonsten hat das Gericht klar geurteilt, dass – bis zur entsprechenden Anpassung des Gesetzes – keine Informationen mehr fließen dürfen. Hierzu ist geplant, sämtliche Übermittlungsvorschriften im Bundesnachrichtendienstgesetz (BNDG) vom Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) zu entkoppeln und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundlegend normenklar und transparent zu fassen.
(Foto: BND)
Waffenbesitzer sind insofern betroffen, da es im „Entwurf eines Gesetzes zum ersten Teil der Reform des Nachrichtendienstrechts“ in § 21 auch um den Erkenntnisaustausch zwischen Verfassungsschutz- und Waffenbehörde/Polizei geht.
Das ist jedoch nicht der für uns kritische Punkt in dieser Sache. Wir sind eher über die Aussage – nein, den Aufruf – von Sebastian Hartmann (SPD) gestolpert: „Ich kann mir sehr wohl vorstellen, dass wir als Gesetzgeber – ich denke an die Novellierung des Waffenrechts oder an die seitens der FDP aufgehaltene Reform des Bundespolizeigesetzes – sehr schnell weitere Gesetze hier im Plenum beschließen könnten. Und wenn hier schon offen die Differenzen dargelegt werden, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir sind dazu bereit. Wir haben offensichtlich eine breite Mehrheit im Parlament und könnten das also auch partei- und fraktionsübergreifend machen. Das erkläre ich hier deutlich für die SPD: Nur Mut! Tatkraft! Packen Sie es an! Lassen Sie mit uns das Waffenrecht verschärfen.“
Eine Erwiderung aus den anderen Parteien erfolgte nicht, dafür Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen.
So bleibt hier die effektive Forderung nach einer Verschärfung im Bundestag stehen und es ist eindeutig von einer Verschärfung und nicht von einer Novellierung die Rede. Eine Verschärfung, die im SPD-geführten Innenministerium vorbereitet wird.
Fazit: So ruhig es also scheinbar aktuell um das Waffengesetz geworden ist, so beschäftigt die Regierung mit anderen Herausforderungen scheint: Das Waffengesetz mit all den bereits bekanntgewordenen Verschärfungen liegt in der Schublade des Bundesinnenministeriums und ist keinesfalls nach dem Stopp im Januar im Papierkorb entsorgt worden!
Nachtrag vom 23.11.2023
Der VDB hat am 20.10.2023 im Bundestagsbüro des SPD-Abgeordneten Sebastian Hartmann um eine Konkretisierung seines Aufrufs zur Verschärfung des Waffenrechts gebeten. Unsere Frage: „In welchen Bereichen ist Ihnen das Waffenrecht nicht streng genug?"Heute, am 23.11.2023, erreichte uns seine Antwort. Wir zitieren wörtlich:
„Waffenbesitzer wie Jäger oder Sportschützen sind in aller Regel verantwortungsbewusst und gesetzestreu. Wir wollen den Umgang mit legalen Waffen trotzdem auch weiterhin noch sicherer machen, da wir in der aktuellen Rechtslage einigen Verbesserungsbedarf erkannt haben. Ziel der bereits im Koalitionsvertrag vorgesehenen Verschärfung des Waffenrechts ist es, Extremisten konsequent zu entwaffnen, den Informationsfluss zwischen den Behörden zu verbessern und den Erwerb sowie Besitz von Schreckschuss- und Signalwaffen zu verschärfen. Außerdem sollen bestehende Kontrollmöglichkeiten effektiver ausgestaltet werden. Daraus leiten sich für das Waffengesetz zum einen Verbesserungen der waffenrechtlichen Personenüberprüfungen ab, also bei der Zuverlässigkeitsprüfung (§ 5 WaffG) und Prüfung der persönlichen Eignung (§ 6 WaffG), hier geht es auch um die psychische Eignung. Zum anderen sehen wir eine Neuregelung des Kleinen Waffenscheins vor, der künftig auch schon beim Erwerb von SRS-Waffen vorhanden sein muss. Bisher ist der Erwerb davon nicht betroffen und nur beim Führen der SRS-Waffen ist ein Kleiner Waffenschein notwendig. Der Umgang mit Waffen ist eine sensible und verantwortungsvolle Angelegenheit. Sicherheit muss dabei oberste Priorität haben. Die geplanten Änderungen sind wie gesagt bereits im Koalitionsvertrag angelegt, auch unsere Bundesinnenministerin hat bereits vor einiger Zeit einen entsprechenden Gesetzentwurf fertig gestellt, der in der Koalition beraten wird."