zurück zur Übersicht

26.10.2023

Kein generelles Böllerverbot in Sicht

Die Grünen fordern mehr Kompetenzen für Kommunen

In der vergangenen Woche häuften sich bei uns die Anfragen, wie es in Sachen Feuerwerk in diesem Jahr aussieht. Wir können dazu zum jetzigen Zeitpunkt keine verbindliche Aussage treffen, beobachten das Thema jedoch kontinuierlich und treten in den Austausch mit den Verbänden der pyrotechnischen Industrie.

Aktuell ist uns lediglich zwei Anträge aus den Reihen der Partei Bündnis 90/Die Grünen bekannt, zum einen der BundestagsfraktionMehr Spielraum für Kommunen beim Silvester-Feuerwerk“, zum anderen der Fraktion im Abgeordnetenhaus des Landes Berlin „Ein Veranstaltungs- und Sicherheitskonzept für die Silvesternacht 2023/2024“. Beide behandeln regionale Einschränkungen, jedoch kein generelles Verbot. Lediglich der Antrag aus Berlin behandelt das Thema Schreckschusswaffen und damit pyrotechnische Munition und fordert den Senat auf, sich im Rahmen der Innenministerkonferenz und des Bundesrates für Reformen einzusetzen.
Auch eine Kleine Anfrage der Grünen aus Berlin befasst sich mit dem „Stand der Vorbereitungen auf die Silvesternacht“. In Punkt 10 wird hier jedoch auch deutlich gemacht, dass die zum Jahreswechsel 2021/2022 festgestellten Verstöße bereits jetzt sanktionsfähig sind.

Fazit: Da auch die Fraktion der Grünen im Bundestag kein generelles Verbot fordert, ist aktuell nicht davon auszugehen, dass es erneut ein generelles Verbot wie in den Jahren 2020 und 2021 geben wird. Regionale Einschränkungen erscheinen aber möglich, wobei hier lediglich F2-Feuerwerk nach dem Sprengstoffgesetz, nicht aber pyrotechnische Munition nach dem Waffengesetz – wo es ohnehin verboten ist, diese aus Schreckschusswaffe im öffentlichen Raum zu verschießen – betroffen sein wird. Aktuelle Entwicklungen wie zuletzt in Berlin-Neukölln könnten jedoch eine andere Dynamik in die Sache bringen. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.