25.11.2025
Zur Pressemitteilung des Bremer Senators für Inneres und Sport vom 20.11.2025 mit der Überschrift „Innensenator Mäurer lässt über fünf Tonnen Waffen vernichten“ haben wir diese spontane Entgegnung verfasst. Es ließe sich noch viel mehr dazu sagen, insbesondere, was die Herkunft der vernichteten Waffen angeht. Wir haben aber keine gesicherten Erkenntnisse darüber und neigen nicht zum Orakeln, daher haben wir uns hier auf zwei Aspekte fokussiert. Allerdings geben wir unserer Hoffnung Ausdruck, dass die Waffenbehörde die Vernichtung jeder einzelnen Waffe ordnungsgemäß im NWR registriert hat. Es wäre nicht das erste Mal, dass behördlich „vernichtete Waffen“ irgendwo wieder auftauchen, wie ein Beispiel aus Sachsen-Anhalt zeigt.
(Foto: © Innenressort)
Ulrich Mäurer (SPD) ist seit 17 Jahren Bremer Innensenator und hat sich in dieser Zeit immer wieder als Verfechter von Waffenverboten gezeigt. Vor acht Jahren wollte er alle halbautomatischen Gewehre verbieten, „nicht nur die kriegswaffenähnlichen“, wie er sich ausdrückte.
Nun macht der 74-Jährige seinem Ruf als Waffengegner nochmal alle Ehre, kurz bevor er sein Amt aus Altersgründen abgibt: Öffentlichkeitswirksam ließ er am 20. November 2025 mehr als fünf Tonnen Waffen vernichten und lässt sich wie folgt von seiner Pressestelle zitieren: „Niemand braucht sowas zu Hause, Waffen sind keine Sammelobjekte.“
„Sind sie doch!“, würden wir gern antworten, aber angesichts der Ausbildung (Mäurer ist Jurist) und der jahrzehntelangen Berufserfahrung des Senators sollte ihm das bekannt sein.
Das Waffengesetz nennt in §17 WaffG Waffen- und Munitionssammler und regelt deren Rechte und Pflichten. Das Sammeln von Waffen unterliegt strengen Vorgaben. Wer eine Sammlung begründen will, muss nicht nur gegenüber der Behörde deren technik- oder kulturgeschichtliche Bedeutsamkeit belegen, sondern auch über die nötigen Fachkenntnisse, Literatur und sichere Aufbewahrungsmöglichkeiten verfügen.
Nur, wer die Ernsthaftigkeit und Realisierbarkeit seines Sammelvorhabens glaubhaft nachweisen kann, dem stellt die Behörde eine entsprechende waffenrechtliche Erlaubnis (Waffenbesitzkarte für Sammler) aus. Die Hürden sind hoch: Waffensammlungen müssen einer bestimmten Systematik folgen, von der nicht ohne weiteres abgewichen werden darf. Anträge müssen regelmäßig mit Gutachten – meist durch einen Waffensachverständigen – untermauert werden.
Der VDB setzt sich für alle Legalwaffenbesitzer ein, dazu gehören ausdrücklich auch die Waffensammler. Wir bedauern, dass bei dieser Bremer Waffenvernichtungsaktion womöglich wieder historisch wertvolle Belegstücke sinnlos zerstört wurden.
Übrigens: Die Aussage des Innensenators „Niemand braucht sowas zu Hause“ ist womöglich nicht nur gegen Sammler gerichtet. Mäurer hat sich in der Vergangenheit dafür ausgesprochen, dass auch Jäger und Sportschützen auf die Aufbewahrung ihrer Waffen zu Hause verzichten sollten (z. B. im stern).
Noch ein Hinweis: Wir wissen nicht, ob es in Bremen eine Sondererlaubnis gibt für Menschen, die ihre Waffen „bei der nächsten Wache um die Ecke oder in der Waffenbehörde“ abgeben, wie es in der Pressemitteilung des Senats wörtlich heißt. Wenn nicht, können wir nur davor warnen! Solange es weder eine Amnestieregelung noch eine entsprechende behördliche Erlaubnis gibt, handelt es sich bei diesem Verhalten nämlich um unerlaubtes Führen von Waffen und kann ein Ermittlungsverfahren nach sich ziehen.
Ulrich Mäurer verleumdet Waffensammler
Fragwürdige Äußerungen des Bremer Innensenators bei Waffenvernichtungsaktion
Zur Pressemitteilung des Bremer Senators für Inneres und Sport vom 20.11.2025 mit der Überschrift „Innensenator Mäurer lässt über fünf Tonnen Waffen vernichten“ haben wir diese spontane Entgegnung verfasst. Es ließe sich noch viel mehr dazu sagen, insbesondere, was die Herkunft der vernichteten Waffen angeht. Wir haben aber keine gesicherten Erkenntnisse darüber und neigen nicht zum Orakeln, daher haben wir uns hier auf zwei Aspekte fokussiert. Allerdings geben wir unserer Hoffnung Ausdruck, dass die Waffenbehörde die Vernichtung jeder einzelnen Waffe ordnungsgemäß im NWR registriert hat. Es wäre nicht das erste Mal, dass behördlich „vernichtete Waffen“ irgendwo wieder auftauchen, wie ein Beispiel aus Sachsen-Anhalt zeigt. (Foto: © Innenressort)
Ulrich Mäurer (SPD) ist seit 17 Jahren Bremer Innensenator und hat sich in dieser Zeit immer wieder als Verfechter von Waffenverboten gezeigt. Vor acht Jahren wollte er alle halbautomatischen Gewehre verbieten, „nicht nur die kriegswaffenähnlichen“, wie er sich ausdrückte.
Nun macht der 74-Jährige seinem Ruf als Waffengegner nochmal alle Ehre, kurz bevor er sein Amt aus Altersgründen abgibt: Öffentlichkeitswirksam ließ er am 20. November 2025 mehr als fünf Tonnen Waffen vernichten und lässt sich wie folgt von seiner Pressestelle zitieren: „Niemand braucht sowas zu Hause, Waffen sind keine Sammelobjekte.“
„Sind sie doch!“, würden wir gern antworten, aber angesichts der Ausbildung (Mäurer ist Jurist) und der jahrzehntelangen Berufserfahrung des Senators sollte ihm das bekannt sein.
Das Waffengesetz nennt in §17 WaffG Waffen- und Munitionssammler und regelt deren Rechte und Pflichten. Das Sammeln von Waffen unterliegt strengen Vorgaben. Wer eine Sammlung begründen will, muss nicht nur gegenüber der Behörde deren technik- oder kulturgeschichtliche Bedeutsamkeit belegen, sondern auch über die nötigen Fachkenntnisse, Literatur und sichere Aufbewahrungsmöglichkeiten verfügen.
Nur, wer die Ernsthaftigkeit und Realisierbarkeit seines Sammelvorhabens glaubhaft nachweisen kann, dem stellt die Behörde eine entsprechende waffenrechtliche Erlaubnis (Waffenbesitzkarte für Sammler) aus. Die Hürden sind hoch: Waffensammlungen müssen einer bestimmten Systematik folgen, von der nicht ohne weiteres abgewichen werden darf. Anträge müssen regelmäßig mit Gutachten – meist durch einen Waffensachverständigen – untermauert werden.
Der VDB setzt sich für alle Legalwaffenbesitzer ein, dazu gehören ausdrücklich auch die Waffensammler. Wir bedauern, dass bei dieser Bremer Waffenvernichtungsaktion womöglich wieder historisch wertvolle Belegstücke sinnlos zerstört wurden.
Übrigens: Die Aussage des Innensenators „Niemand braucht sowas zu Hause“ ist womöglich nicht nur gegen Sammler gerichtet. Mäurer hat sich in der Vergangenheit dafür ausgesprochen, dass auch Jäger und Sportschützen auf die Aufbewahrung ihrer Waffen zu Hause verzichten sollten (z. B. im stern).
Noch ein Hinweis: Wir wissen nicht, ob es in Bremen eine Sondererlaubnis gibt für Menschen, die ihre Waffen „bei der nächsten Wache um die Ecke oder in der Waffenbehörde“ abgeben, wie es in der Pressemitteilung des Senats wörtlich heißt. Wenn nicht, können wir nur davor warnen! Solange es weder eine Amnestieregelung noch eine entsprechende behördliche Erlaubnis gibt, handelt es sich bei diesem Verhalten nämlich um unerlaubtes Führen von Waffen und kann ein Ermittlungsverfahren nach sich ziehen.