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14.04.2014

Urteile des VG Köln zu Gunsten der Schießsportverbände damit rechtskräftig

Nachdem das Bundesverwaltungsamt seine Berufung gegenüber dem Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen zurückgenommen hat, sind die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln zu Gunsten der Schießsportverbände jetzt rechtskräftig.

Bundesverwaltungsamt (BVA)  verzichtet auf Berufung; Urteile des VG Köln zu Gunsten der Schießsportverbände damit rechtskräftig

Nachdem das Bundesverwaltungsamt seine Berufung gegenüber dem Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen zurückgenommen hat, sind die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln zu Gunsten der Schießsportverbände jetzt rechtskräftig.

Wie bereits auf www.fwr.de berichtet wurde, hatte das VG Köln in der Verhandlung am 13. Februar 2014 den vier Klagen, welche der DSB, der BdMP, die DSU sowie der BDS gegen das BVA erhoben hatten, entsprochen. Damit kann nun der jahrelange Stillstand in der Weiterentwicklung des Schießsports beendet und die Schießsportordnungen der Verbände den internationalen Regelwerken wieder angepasst werden.
In seiner Urteilsbegründung stellte die 20. Kammer des VG Köln zutreffend klar, dass eine Erstgenehmigung etwas anderes als die nachträgliche Änderung einer Schießsportordnung darstellt. Für Letzteres gilt auch ein anderer und zwar geringerer Prüfungsmaßstab und – Umfang.
Der vom BVA vertretenen Sicht, dass sowohl Genehmigung als auch Änderung nach gleichen Vorgaben und Verfahren zu prüfen seien und insbesondere bei Änderungen auch ein „besonderes öffentliches Interesse“ zu fordern sei, erteilte das Gericht eine Absage. Eine solche Verfahrensweise würde den deutschen Schießsport langfristig vom internationalen Wettbewerb ausschließen und isolieren. Dies sah das Gericht als klaren Verstoß gegen die Autonomie des Sports und damit als verfassungswidrig an.

Dabei wurde klargestellt, dass kein öffentlicher Belang erkennbar sei, der diesen tiefgreifenden Eingriff rechtfertigen würde. Jedenfalls sei das „besondere öffentliche Interesse“ kein Regulativ um waffenrechtliche Bedürfnistatbestände zu beschränken. Eine Prüfung könne nur Sicherheitsbedenken folgen, die das Gericht aber nicht als gegeben sah.
Das Forum Waffenrecht hat den gesamten Prozess von Anfang an koordinierend begleitet und begrüßt die Entscheidung und das Bekenntnis zur Autonomie des Sports. Mit der jetzt eingetretenen Rechtskraft können die Schießsportverbände ihre beantragten Änderungen endlich umsetzen, ihr Regelwerk modernisieren und insbesondere endlich den Vorgaben der internationalen und olympischen Verbände anpassen.