20.09.2024
Der VDB zu Gast beim Fachtag Waffenrecht in Berlin
Spannende Vorträge von Waffenrechtsexperten für Sachbearbeiter von Waffenbehörden
„Makulatur und Blödsinn“, so fasste Niels Heinrich am Ende der Tagung seine Einschätzung zum Gesetzentwurf zur “Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ zusammen.
Der bundesweite „Fachtag Waffenrecht“, zu dem das Kommunale Bildungswerk e. V. (KBW) jährlich Sachbearbeiter von Polizei- und Waffenbehörden einlädt, fand am Mittwoch, 18. September 2024, in Berlin statt. Kriminaloberrat Niels Heinrich war nicht nur einer der Referenten und Moderator, sondern hatte auch am Konzept der Tagung mitgewirkt. Heinrich ist als stellvertretender Leiter der Fachlichen Leitstelle NWR sowie als Leiter der X-Waffe-Pflegestelle und nicht zuletzt als Vorsitzender des Expertengremiums Waffentechnik NWR einer der besten Kenner des Waffenrechts und ein regelmäßiger Dozent beim KBW.
In seinem Referat „Aktuelle Entwicklungen im Waffenrecht und ihre Auswirkungen auf die behördliche Praxis“ bezeichnete Heinrich beispielswiese die geplante Neufassung von § 6 WaffG als „bürokratischen Wahnsinn“. Grund: Die Zuverlässigkeitsprüfung, die vor jeder Erlaubniserteilung bereits jetzt in §4 WaffG vorgeschrieben ist, soll zukünftig ausgeweitet werden. Im Ergebnis werde das dazu führen, dass sich die Zahl der jährlichen Anfragen, die von der Waffenbehörde bei anderen Behörden getätigt werden müssen, von 1,6 Mio. auf 6,4 Mio. vervierfacht.
Als weitere Referenten hatte Heinrich geladen: Dr. Sandra Müller, Leiterin der Abteilung Mitwirkung beim Niedersächsischen Verfassungsschutz, Martina Wahl, Leiterin der Abteilung Waffenrecht beim Bundeskriminalamt und Carsten Amlung, Waffenrechtsexperte bei der Niedersächsischen Polizei und Sachverständiger für die Sicherheit von nichtmilitärischen Schießanlagen.
Unser Foto zeigt (von links): Martina Wahl (BKA), Dr. Sandra Müller (Verfassungsschutz Niedersachsen), Niels Heinrich (Fachliche Leitstelle NWR), Carsten Amlung (Polizei Niedersachsen) und VDB-Vizepräsident Frank Satzinger.
Die Themen waren gut gemischt und abwechslungsreich. Von Carsten Amlung gab es sehr spannende Einblicke in den Zustand von gewerblichen und vereinseigenen Schießstätten. Welche Kriterien werden bei der Überprüfung von Schießstätten angelegt? Wer ist für die Wahl des Schießstandsachverständigen zuständig, der bei der Überprüfung dabei sein muss? Wie sieht so eine Überprüfung in der Praxis aus? Amlung berichtete engagiert und fachkundig und konnte dabei aus seiner eigenen langjährigen Erfahrung schöpfen.
Ebenfalls viel Erfahrung und Sachkenntnis brachte Waffenrechtsexpertin Martina Wahl vom BKA bei ihrem Vortrag ein. Wie kommen eigentlich die berühmten Feststellungsbescheide zustande (Stichwort: Tchibo-Massageklopfer)? Wer darf einen solchen beantragen? Und warum dauert es manchmal sehr lange, bis der Bescheid veröffentlicht wird? Diese und weitere Fragen wurde von Martina Wahl ausführlich beantwortet und mit Praxisbeispielen belegt.
Mit Spannung erwartet wurde von den anwesenden Vertretern der Waffenbehörde das Referat von Dr. Sandra Müller vom Verfassungsschutz des Landes Niedersachsen. Denn sie hatte sich ein Thema ausgesucht, das jeden Sachbearbeiter einer Waffenbehörde täglich mehrfach beschäftigt: die Regelabfrage nach §5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 WaffG. Danach sind die Waffenbehörden verpflichtet, bei der Prüfung der Zuverlässigkeit die jeweils zuständige Verfassungsschutzbehörde um Auskunft zu bitten.
Den Abschluss der Tagung bildete eine Podiumsdiskussion zur Frage: „Brauchen wir ein neues Waffenrecht?“ Das Spektrum der Antworten reichte bei den Referenten von „Nein, bloß nicht!“ bis „Ja, unbedingt!“. Die ablehnende Haltung war der Erfahrung geschuldet, dass bislang jede Neuerung eine Verschlechterung mit sich brachte. Die zustimmende Position war mit der Hoffnung verbunden, dass ein neues Waffengesetz vernünftige, der Realität angepasste Verwaltungsvorschriften bringen könnte. Das könne aber nur geschehen, wenn ein neues Waffengesetz von Experten geschrieben würde, die tief in der Materie stecken.
Alle waren sich einig, dass der aktuelle Gesetzentwurf keine dieser Kriterien erfüllt. Im Gegenteil. Heinrich fügte seinem Kommentar („Makulatur und Blödsinn“) noch abschließend hinzu, mit dem Entwurf „beschneiden wir unsere Freiheit mit dem Argument, dass wir uns gegen diejenigen wehren müssen, die unsere Freiheit bedrohen.“
Eine Anregung von VDB-Vizepräsident Frank Satzinger versprach Heinrich, mit in die Anhörung im Innenausschuss* am Montag, 23. September, zu nehmen: Waffenfachhändler müssen wissen, welche ihrer (potenziellen) Kunden ein Waffenverbot haben. Da das aktuell – angeblich aus Datenschutzgründen – nicht erlaubt ist, können solche Personen das Verbot leicht umgehen. Für unsere Mitgliedsunternehmen ist das eine untragbare Situation.
*die Anhörung im Innenausschuss ist öffentlich und kann auf bundestag.de live verfolgt werden
Zeit: Montag, 23. September 2024, 12 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3 101
Bei einer Teilnahme in Präsenz werden interessierte Zuhörer gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum beim Ausschuss anzumelden: innenausschuss@bundestag.de
Der bundesweite „Fachtag Waffenrecht“, zu dem das Kommunale Bildungswerk e. V. (KBW) jährlich Sachbearbeiter von Polizei- und Waffenbehörden einlädt, fand am Mittwoch, 18. September 2024, in Berlin statt. Kriminaloberrat Niels Heinrich war nicht nur einer der Referenten und Moderator, sondern hatte auch am Konzept der Tagung mitgewirkt. Heinrich ist als stellvertretender Leiter der Fachlichen Leitstelle NWR sowie als Leiter der X-Waffe-Pflegestelle und nicht zuletzt als Vorsitzender des Expertengremiums Waffentechnik NWR einer der besten Kenner des Waffenrechts und ein regelmäßiger Dozent beim KBW.
In seinem Referat „Aktuelle Entwicklungen im Waffenrecht und ihre Auswirkungen auf die behördliche Praxis“ bezeichnete Heinrich beispielswiese die geplante Neufassung von § 6 WaffG als „bürokratischen Wahnsinn“. Grund: Die Zuverlässigkeitsprüfung, die vor jeder Erlaubniserteilung bereits jetzt in §4 WaffG vorgeschrieben ist, soll zukünftig ausgeweitet werden. Im Ergebnis werde das dazu führen, dass sich die Zahl der jährlichen Anfragen, die von der Waffenbehörde bei anderen Behörden getätigt werden müssen, von 1,6 Mio. auf 6,4 Mio. vervierfacht.
Als weitere Referenten hatte Heinrich geladen: Dr. Sandra Müller, Leiterin der Abteilung Mitwirkung beim Niedersächsischen Verfassungsschutz, Martina Wahl, Leiterin der Abteilung Waffenrecht beim Bundeskriminalamt und Carsten Amlung, Waffenrechtsexperte bei der Niedersächsischen Polizei und Sachverständiger für die Sicherheit von nichtmilitärischen Schießanlagen.
Unser Foto zeigt (von links): Martina Wahl (BKA), Dr. Sandra Müller (Verfassungsschutz Niedersachsen), Niels Heinrich (Fachliche Leitstelle NWR), Carsten Amlung (Polizei Niedersachsen) und VDB-Vizepräsident Frank Satzinger.
Die Themen waren gut gemischt und abwechslungsreich. Von Carsten Amlung gab es sehr spannende Einblicke in den Zustand von gewerblichen und vereinseigenen Schießstätten. Welche Kriterien werden bei der Überprüfung von Schießstätten angelegt? Wer ist für die Wahl des Schießstandsachverständigen zuständig, der bei der Überprüfung dabei sein muss? Wie sieht so eine Überprüfung in der Praxis aus? Amlung berichtete engagiert und fachkundig und konnte dabei aus seiner eigenen langjährigen Erfahrung schöpfen.
Ebenfalls viel Erfahrung und Sachkenntnis brachte Waffenrechtsexpertin Martina Wahl vom BKA bei ihrem Vortrag ein. Wie kommen eigentlich die berühmten Feststellungsbescheide zustande (Stichwort: Tchibo-Massageklopfer)? Wer darf einen solchen beantragen? Und warum dauert es manchmal sehr lange, bis der Bescheid veröffentlicht wird? Diese und weitere Fragen wurde von Martina Wahl ausführlich beantwortet und mit Praxisbeispielen belegt.
Mit Spannung erwartet wurde von den anwesenden Vertretern der Waffenbehörde das Referat von Dr. Sandra Müller vom Verfassungsschutz des Landes Niedersachsen. Denn sie hatte sich ein Thema ausgesucht, das jeden Sachbearbeiter einer Waffenbehörde täglich mehrfach beschäftigt: die Regelabfrage nach §5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 WaffG. Danach sind die Waffenbehörden verpflichtet, bei der Prüfung der Zuverlässigkeit die jeweils zuständige Verfassungsschutzbehörde um Auskunft zu bitten.
Den Abschluss der Tagung bildete eine Podiumsdiskussion zur Frage: „Brauchen wir ein neues Waffenrecht?“ Das Spektrum der Antworten reichte bei den Referenten von „Nein, bloß nicht!“ bis „Ja, unbedingt!“. Die ablehnende Haltung war der Erfahrung geschuldet, dass bislang jede Neuerung eine Verschlechterung mit sich brachte. Die zustimmende Position war mit der Hoffnung verbunden, dass ein neues Waffengesetz vernünftige, der Realität angepasste Verwaltungsvorschriften bringen könnte. Das könne aber nur geschehen, wenn ein neues Waffengesetz von Experten geschrieben würde, die tief in der Materie stecken.
Alle waren sich einig, dass der aktuelle Gesetzentwurf keine dieser Kriterien erfüllt. Im Gegenteil. Heinrich fügte seinem Kommentar („Makulatur und Blödsinn“) noch abschließend hinzu, mit dem Entwurf „beschneiden wir unsere Freiheit mit dem Argument, dass wir uns gegen diejenigen wehren müssen, die unsere Freiheit bedrohen.“
Eine Anregung von VDB-Vizepräsident Frank Satzinger versprach Heinrich, mit in die Anhörung im Innenausschuss* am Montag, 23. September, zu nehmen: Waffenfachhändler müssen wissen, welche ihrer (potenziellen) Kunden ein Waffenverbot haben. Da das aktuell – angeblich aus Datenschutzgründen – nicht erlaubt ist, können solche Personen das Verbot leicht umgehen. Für unsere Mitgliedsunternehmen ist das eine untragbare Situation.
*die Anhörung im Innenausschuss ist öffentlich und kann auf bundestag.de live verfolgt werden
Zeit: Montag, 23. September 2024, 12 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3 101
Bei einer Teilnahme in Präsenz werden interessierte Zuhörer gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum beim Ausschuss anzumelden: innenausschuss@bundestag.de