18.10.2024
Bundestag stimmt mehrheitlich für Waffenrechtsänderungen
Die Ampel hält trotz massiver Kritik zusammen
Am Freitag, 18. Oktober, wurde im Bundestag über das „Sicherheitspaket“ der Regierungskoalition abgestimmt. Der Entwurf, der in Artikel 5 die Änderungen im Waffenrecht beinhaltet,(Drucksache 20/13413 Buchstabe a), fand eine mehrheitliche Zustimmung. Für diesen Gesetzentwurf „zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ votierten 361 Abgeordnete, 290 Parlamentarier sprachen sich dagegen aus, es gab neun Enthaltungen. 660 Stimmen waren abgegeben worden.
Der zweite Teil des sogenannten Sicherheitspakets mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung“ (Drucksache 20/13413 Buchstabe b) wurde zwar vom Bundestag, nicht aber vom Bundesrat gebilligt.
Damit hat der Bundestag die Änderungen zum Waffenrecht angenommen. Fundierte Sachargumente, die Petition sowie unzählige Briefe haben wenig daran verändert, dass es zu weiteren waffenrechtlichen Einschränkungen kommt. Noch am Dienstag, 15. Oktober, haben wir gemeinsam mit anderen Verbänden in einem digitalen Austausch mit Konstantin Kuhle von der FDP auf massive Unklarheiten im Gesetz hingeweisen, um noch vor der Innenausschusssitzung für eindeutigere Formulierungen zu werben. Leider ist das Gesetz vor allem eins: Mit der heißen Nadel gestrickt, sodass auch hier die Anmerkungen der Verbände leider keine Berücksichtigung mehr gefunden haben.
Aber wie heißt es doch: "Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren". Wenn Sie weiterkämpfen wollen, stellen wir Ihnen hier eine Antwortvorlage für einen Brief an den Bundespräsidenten zur Verfügung, um zu versuchen, dass dieser das Gesetz nicht unterschreibt. Warum keinen Briefgenerator? Weil für ein einfaches Anschreiben an eine Person eine reine Briefvorlage ausreicht. Warum erst jetzt? Weil alles seine Zeit hat und ein solcher Brief keinen Sinn ergibt, wenn ein Gesetz noch nicht beschlossen ist und die Vorlage an den Bundespräsidenten damit noch nicht absehbar ist. Dennoch weisen wir ausdrücklich darauf hin: Die Chance, dass der Bundespräsident – aktuell von der SPD gestellt – sein Veto einlegt, ist minimal, da solche Vetos in Deutschland ein äußerst seltenes Ereignis sind und in der Regel nur bei offensichtlichen Verfassungswidrigkeiten passieren – bisher gab es nur 7 Fälle.
Nun heißt es jedoch, nach vorne zu sehen. Aus diesem Grund hat der VDB sich bereits heute an das Bundesinnenministerium (BMI) gewandt und um klarstellende Informationen bzgl. des anstehenden Springmesserverbots bzw. des Nichtgeltens des Verbots bei Vorliegen eines berechtigten Interesses gewandt. Sobald uns hier Klarstellungen vorliegen, werden wir Sie über den Newsletter und die Homepage informieren.
Ebenso werden wir aufgrund des endgültigen Gesetzestextes gemeinsam mit unseren Partneranwälten prüfen, inwieweit verfassungsrechtliche Schritte möglich und erfolgreich wären. Leider müssen wir hier, wie wir beim BKA-Gesetz erst kürzlich gesehen haben, mit mehrjährigen Verfahren rechnen, was eingeplant werden muss.
Wir sind bereits im Gespräch mit der CDU/CSU zu deren Entschließungsantrag vom 16.10.2024, der zahlreiche wichtige Punkte enthält. Wir werben weiter für eine Neufassung des Waffengesetzes, deren Notwendigkeit auch der Bundesrat erkannt hat. Hier erfolgte im Beschluss (Drucksache 263/24) die Feststellung: "Der Bundesrat hält daher eine Neufassung und Vereinfachung der waffenrechtlichen Vorschriften für dringend geboten und bittet hierzu die Bundesregierung nach Abschluss der aktuellen Gesetzesnovellierung, entsprechende Schritte zu unternehmen."
Noch verstärkter werden wir uns dafür einsetzen, dass die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV), die derzeit noch in der Fassung von 2012 vorliegen und keine ausreichende Handlungsgrundlage für die Waffenbehörden darstellen, überarbeitet werden. Dies hat auch die IMK bereits vor einem Jahr gegenüber dem BMI gefordert. Das BMI plant laut IMK-Bericht, diese Überarbeitung nach Abschluss des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des Waffenrechts zu initiieren. Dieser Zeitpunkt ist nun gekommen!
Unser Ziel bleibt es also insgesamt, weiterhin durch konstruktive Gespräche mit politischen Entscheidungsträgern und in Zusammenarbeit mit anderen Verbänden und Interessenvertretungen eine starke Basis zu schaffen, um zukünftige ein praxistaugliches, freiheitliches, verständliches und vollziehbares Waffenrecht zu erreichen.
Der zweite Teil des sogenannten Sicherheitspakets mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung“ (Drucksache 20/13413 Buchstabe b) wurde zwar vom Bundestag, nicht aber vom Bundesrat gebilligt.
Damit hat der Bundestag die Änderungen zum Waffenrecht angenommen. Fundierte Sachargumente, die Petition sowie unzählige Briefe haben wenig daran verändert, dass es zu weiteren waffenrechtlichen Einschränkungen kommt. Noch am Dienstag, 15. Oktober, haben wir gemeinsam mit anderen Verbänden in einem digitalen Austausch mit Konstantin Kuhle von der FDP auf massive Unklarheiten im Gesetz hingeweisen, um noch vor der Innenausschusssitzung für eindeutigere Formulierungen zu werben. Leider ist das Gesetz vor allem eins: Mit der heißen Nadel gestrickt, sodass auch hier die Anmerkungen der Verbände leider keine Berücksichtigung mehr gefunden haben.
Aber wie heißt es doch: "Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren". Wenn Sie weiterkämpfen wollen, stellen wir Ihnen hier eine Antwortvorlage für einen Brief an den Bundespräsidenten zur Verfügung, um zu versuchen, dass dieser das Gesetz nicht unterschreibt. Warum keinen Briefgenerator? Weil für ein einfaches Anschreiben an eine Person eine reine Briefvorlage ausreicht. Warum erst jetzt? Weil alles seine Zeit hat und ein solcher Brief keinen Sinn ergibt, wenn ein Gesetz noch nicht beschlossen ist und die Vorlage an den Bundespräsidenten damit noch nicht absehbar ist. Dennoch weisen wir ausdrücklich darauf hin: Die Chance, dass der Bundespräsident – aktuell von der SPD gestellt – sein Veto einlegt, ist minimal, da solche Vetos in Deutschland ein äußerst seltenes Ereignis sind und in der Regel nur bei offensichtlichen Verfassungswidrigkeiten passieren – bisher gab es nur 7 Fälle.
Nun heißt es jedoch, nach vorne zu sehen. Aus diesem Grund hat der VDB sich bereits heute an das Bundesinnenministerium (BMI) gewandt und um klarstellende Informationen bzgl. des anstehenden Springmesserverbots bzw. des Nichtgeltens des Verbots bei Vorliegen eines berechtigten Interesses gewandt. Sobald uns hier Klarstellungen vorliegen, werden wir Sie über den Newsletter und die Homepage informieren.
Ebenso werden wir aufgrund des endgültigen Gesetzestextes gemeinsam mit unseren Partneranwälten prüfen, inwieweit verfassungsrechtliche Schritte möglich und erfolgreich wären. Leider müssen wir hier, wie wir beim BKA-Gesetz erst kürzlich gesehen haben, mit mehrjährigen Verfahren rechnen, was eingeplant werden muss.
Wir sind bereits im Gespräch mit der CDU/CSU zu deren Entschließungsantrag vom 16.10.2024, der zahlreiche wichtige Punkte enthält. Wir werben weiter für eine Neufassung des Waffengesetzes, deren Notwendigkeit auch der Bundesrat erkannt hat. Hier erfolgte im Beschluss (Drucksache 263/24) die Feststellung: "Der Bundesrat hält daher eine Neufassung und Vereinfachung der waffenrechtlichen Vorschriften für dringend geboten und bittet hierzu die Bundesregierung nach Abschluss der aktuellen Gesetzesnovellierung, entsprechende Schritte zu unternehmen."
Noch verstärkter werden wir uns dafür einsetzen, dass die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV), die derzeit noch in der Fassung von 2012 vorliegen und keine ausreichende Handlungsgrundlage für die Waffenbehörden darstellen, überarbeitet werden. Dies hat auch die IMK bereits vor einem Jahr gegenüber dem BMI gefordert. Das BMI plant laut IMK-Bericht, diese Überarbeitung nach Abschluss des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des Waffenrechts zu initiieren. Dieser Zeitpunkt ist nun gekommen!
Unser Ziel bleibt es also insgesamt, weiterhin durch konstruktive Gespräche mit politischen Entscheidungsträgern und in Zusammenarbeit mit anderen Verbänden und Interessenvertretungen eine starke Basis zu schaffen, um zukünftige ein praxistaugliches, freiheitliches, verständliches und vollziehbares Waffenrecht zu erreichen.