16.07.2025
Achtung: Nachtzielgeräte aktuell noch verboten
Die Gesetzesinitiative zur Legalisierung hat noch keine Gültigkeit!
Aus aktuellem Anlass weisen wir alle Mitgliedsunternehmen darauf hin, dass es sich bei Nachtzielgeräte im Augenblick weiterhin um verbotene Gegenstände nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.4.2 WaffG handelt, zu deren Umgang eine Ausnahmegenehmigung des BKA nötig ist.
Der über den Bundesrat eingebrachte Gesetzentwurf zur Nachtzieltechnik wurde bisher nicht im Bundestag beraten, befindet sich also im Status einer Gesetzesinitiative. Ob und wann dies erfolgt, ist aktuell unklar, eine Legalisierung ist damit zeitlich nicht absehbar. Natürlich halten wir Sie auf dem Laufenden, rechnen aber aktuell nicht mit einer kurzfristigen Änderung!
Sollten Sie die Aufnahme dieser Produkte in Ihr Handelsportfolio bereits jetzt planen, beachten Sie dementsprechend, dass Sie zum Umgang eine Ausnahmegenehmigung des BKA benötigen und diese Produkte auch nur an Inhaber einer BKA-Ausnahmegenehmigung verkaufen dürfen. Ein entsprechender Hinweis nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 WaffG muss vorhanden sein.
Der über den Bundesrat eingebrachte Gesetzentwurf zur Nachtzieltechnik wurde bisher nicht im Bundestag beraten, befindet sich also im Status einer Gesetzesinitiative. Ob und wann dies erfolgt, ist aktuell unklar, eine Legalisierung ist damit zeitlich nicht absehbar. Natürlich halten wir Sie auf dem Laufenden, rechnen aber aktuell nicht mit einer kurzfristigen Änderung!
Sollten Sie die Aufnahme dieser Produkte in Ihr Handelsportfolio bereits jetzt planen, beachten Sie dementsprechend, dass Sie zum Umgang eine Ausnahmegenehmigung des BKA benötigen und diese Produkte auch nur an Inhaber einer BKA-Ausnahmegenehmigung verkaufen dürfen. Ein entsprechender Hinweis nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 WaffG muss vorhanden sein.