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13.07.2023

Neue Software-Zertifikate für die Nutzung der technischen Schnittstelle (Webservice) der NWR-Kopfstelle nötig

Nutzer des NWR-Waffenbuches, NWR-Meldeportals und von HQS müssen nichts unternehmen

Alle Hersteller und Händler, die nicht über das NWR-Meldeportal, das NWR-Waffenbuch oder HQS melden, sind bereits – oder werden demnächst – dazu aufgefordert, das Software-Zertifikat für die Nutzung der technischen Schnittstelle (Webservice) zu aktualisieren. NWR-Waffenbuch und HQS verwalten diese Zertifikate zentral, weshalb in Ihrem Antrag auf Erteilung eines Zugangs zum Meldeportal des Nationalen Waffenregisters der Softwareanbieter als Meldeberechtigten angegeben worden ist. Für beide Softwarelösungen sind die Zertifikate bereits für die nächsten drei Jahre verlängert worden, sodass Nutzer hier nichts unternehmen müssen. 
Um die technische Schnittstelle zum NWR zu nutzen, also von Ihrer Software zur NWR-Kopfstelle Meldungen austauschen zu können, werden Software-Zertifikate der Zertifizierungsstelle „Deutschland Online Infrastruktur-Certification Authority“ (DOI-CA) verwendet. Aufgrund der aktuellen Sicherheitsbestimmungen der DOI-CA müssen Nutzer der Webservice-Schnittstelle ihr Software-Zertifikat alle drei Jahre erneuern.
Sind Sie betroffen, also selbst Inhaber eines Software-Zertifikates, erhalten Sie 45 Tage vor Ablauf eine E-Mail-Benachrichtigung. Wichtig ist dabei natürlich, dass die E-Mail, die Sie bei der DOI-CA angegeben haben, noch aktuell ist. 
Unter https://nwr-meldeportal.de/registrieren finden Sie eine Kurzanleitung „Wie kann ich mein Software-Zertifikat für ein IT-System erneuern?", um die Verlängerung Ihres Software-Zertifikates zu beantragen. Beachten Sie bitte, dass der „Folgeantrag auf ein Software-Zertifikat der DOI-CA“ bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde abgegeben, durch diese legitimiert und anschließend an die NWR-Kopfstelle nach Schwerin übermittelt werden. Je nach Auslastung Ihrer Waffenbehörde müssen Sie also entsprechende Wartezeiten einplanen. 
Sollten Sie also nicht die oben genannten Meldewege nutzen, die Ihnen die Erneuerung des Zertifikats abnehmen, bisher keine E-Mail erhalten haben und unsicher sein, ob eine erneute Beantragung nötig ist, wenden Sie sich an Ihren Softwareanbieter oder den SPOC unter nwr@bva.bund.de.