11.10.2024
XWaffe Version 2.7 - Update ab Freitag, 25. Oktober 2024, ab 22:30 Uhr
Die vom VDB lange geforderte Korrekturmeldung wird in Teilen umgesetzt
Turnusmäßig steht am Freitag, 25.10.2024, ab 22:30 Uhr das nächste XWaffe-Update an. Bitte beachten Sie, dass bis Samstagmittag, 26.10.2024, keine Verarbeitung von Meldungen stattfinden wird.
Ab 22:30 Uhr wird das NWR keine neuen Meldungen mehr im XWaffe 2.6 Format entgegennehmen. Ab 23:30 Uhr wird zusätzlich der Abruf von Verarbeitungsergebnissen deaktiviert und die Wartungsarbeiten im System beginnen. Während der Wartungsarbeiten sind das Meldeportal sowie die Webservice-Schnittstelle nicht verfügbar.
Ab dem 26.10.2024, 00:00 Uhr werden nur noch Meldungen im neuen Format XWaffe 2.7 akzeptiert und wieder Meldungen angenommen. Die Verarbeitung findet jedoch erst statt, wenn die zentrale Registerkomponente auf XWaffe 2.7 aktualisiert wurde. Dies wird im Laufe des 26.10.2024 erfolgen. Anschließend werden Ihre angenommenen Meldungen verarbeitet und Sie können Ihre Verarbeitungsergebnisse wie gewohnt abrufen.
Welche Neuerungen kommen?
Abbildung der Gültigkeiten von Erlaubnissen in den Waffenbehörden
Die Übermittlung von Angaben zur Gültigkeit einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist künftig nur noch im Gültigkeitsfeld der Erlaubnis möglich. Verlängerungen können nicht mehr eingetragen werden. Dies wird dazu führen, dass im Handel keine Probleme mit verlängerten Erlaubnissen mehr auftreten, bei denen lediglich eine Verlängerung hinterlegt war und die als ungültig bzw. abgelaufen ausgewiesen wurden.
Taggleiche Überlassung und Vernichtung
Bei der Vernichtungsmeldung durch gewerbliche Erlaubnisinhaber wird es fortan für die Waffenbehörde möglich sein, eine Überlassungsmeldung unter Angabe des Vernichtungsdatums bzw. dem vom privaten Waffenbesitzers gemeldeten Überlassungsdatum nachträglich abzusetzen.
Korrekturmeldung
Die vom VDB lange geforderte Korrekturmeldung wird in Teilen umgesetzt. Hierfür wird die Meldung „waffeWaffenteil.waffenteilKorrigieren“ zur Verfügung gestellt.
In der ersten Ausbaustufe ist es erlaubt, die Hersteller- und die Munitionsbezeichnung zu korrigieren, wenn der jeweilige Hersteller und / oder die Munitionsbezeichnung in den identifizierenden Daten einen „korrigierbaren Wert“ verwendet. Dies sind z.B. „nicht im Katalog aufgeführter Hersteller“ (XWaffe-Code: 9996), „ohne“ (XWaffe-Code: 9997) oder „unbekannt“ (XWaffe-Code: 9998)).
Gleichzeitig werden bei einer Erwerbsmeldung die korrigierbaren Daten mit zurückgeliefert – d.h. wenn Sie eine bereits registrierte Waffe oder ein Waffenteil erwerben, erhalten Sie nun bei einer erfolgreichen Verarbeitung alle NWRIDs, alle korrigierbaren Attribute sowie die Arten der Waffenteile für die erworbene Waffe / Waffenteil und alle verbauten Waffenteile (bis zu 3 Ebenen) zurück.
Bitte beachten Sie, dass der Meldeanlass „Daten korrigieren“ nicht rückabgewickelt und auch nicht über eine erneute Korrektur-Meldung korrigiert werden kann.
Die XWaffe-Meldung beinhaltet bereits jetzt weitere Attribute, um eine spätere vereinfachte Inbetriebnahme zu ermöglichen, sobald diese für eine Korrektur zugelassen werden. Werden diese Attribute wie beispielsweise die Seriennummer oder Waffentypfeingliederung bereits jetzt angegeben, lehnt der Webservice aktuell die Meldung mit dem Fehlercode 37 ab. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass die Korrekturmeldung entsprechend erweitert wird, um eine schnellere Bearbeitung falscher Daten zu ermöglichen.
Plausibilitätsregeln für den Verbau von Waffenteilen
Mit XWaffe 2.7 werden neue Plausibilitätsprüfungen implementiert. Dabei wird festgelegt, welche Waffenteile nicht gemeinsam in einer Waffe verbaut sein können. Nicht mehr möglich sein werden dann beispielsweise mehrere Griffstücke in einer Waffe, gleichzeitig ein Lauf und eine Gehäuse-Lauf-Einheit oder der Verbau eines Gehäuses in ein Wechselsystem. Dies betrifft jedoch nur Neuregistrierungen. Liegen bereits falsche Daten vor, müssen diese wie gehabt korrigiert werden.
Weitere Informationen zu dieser Neuregelung finden Sie hier.
Abweisung einer Meldung bei vollständig abweichenden Identitätsdaten
Die Kopfstelle weist künftig Meldungen, ab wenn die Daten zur Identifizierung einer Waffe oder eines Waffenteils vollständig von den im Register zur Waffe gespeicherten Daten abweichen.
Sinnvolle Seriennummern
Im Zuge der Überprüfung der Datenqualität wurde festgestellt, dass zahlreiche Waffen mit offensichtlich unsinnigen Seriennummern, wie etwa „rostig“ oder „unlesbar“, erfasst sind. Um künftige Fehler bei der Neuregistrierung oder beim Umbau von Waffen zu verhindern, wird eine Validierungsliste der Seriennummern eingeführt. Diese Seriennummern werden gegen diese Liste unzulässiger Werte abgeglichen und im Falle eines Verstoßes abgelehnt.
Welche Werte abgelehnt werden, können Sie hier einsehen.
Verbau in verbauten Waffenteilen
Ab dem nächsten Update gibt es eine weitere Ebene innerhalb der Waffenteile. Damit wird es bei Austausch, Entnahme und Verbau möglich, ein Waffenteil direkt bei bereits verbauten Teilen zuzuordnen, ohne dass das „übergeordnete“ und bereits verbaute Waffenteil zuvor entnommen werden muss. Damit ist beispielsweise keine vorherige Entnahmemeldung eines Wechselsystems aus der Waffe notwendig, wenn der Verschluss/-kopfes im Wechselsystem getauscht werden soll.
Ab 22:30 Uhr wird das NWR keine neuen Meldungen mehr im XWaffe 2.6 Format entgegennehmen. Ab 23:30 Uhr wird zusätzlich der Abruf von Verarbeitungsergebnissen deaktiviert und die Wartungsarbeiten im System beginnen. Während der Wartungsarbeiten sind das Meldeportal sowie die Webservice-Schnittstelle nicht verfügbar.
Ab dem 26.10.2024, 00:00 Uhr werden nur noch Meldungen im neuen Format XWaffe 2.7 akzeptiert und wieder Meldungen angenommen. Die Verarbeitung findet jedoch erst statt, wenn die zentrale Registerkomponente auf XWaffe 2.7 aktualisiert wurde. Dies wird im Laufe des 26.10.2024 erfolgen. Anschließend werden Ihre angenommenen Meldungen verarbeitet und Sie können Ihre Verarbeitungsergebnisse wie gewohnt abrufen.
Welche Neuerungen kommen?
Abbildung der Gültigkeiten von Erlaubnissen in den Waffenbehörden
Die Übermittlung von Angaben zur Gültigkeit einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist künftig nur noch im Gültigkeitsfeld der Erlaubnis möglich. Verlängerungen können nicht mehr eingetragen werden. Dies wird dazu führen, dass im Handel keine Probleme mit verlängerten Erlaubnissen mehr auftreten, bei denen lediglich eine Verlängerung hinterlegt war und die als ungültig bzw. abgelaufen ausgewiesen wurden.
Taggleiche Überlassung und Vernichtung
Bei der Vernichtungsmeldung durch gewerbliche Erlaubnisinhaber wird es fortan für die Waffenbehörde möglich sein, eine Überlassungsmeldung unter Angabe des Vernichtungsdatums bzw. dem vom privaten Waffenbesitzers gemeldeten Überlassungsdatum nachträglich abzusetzen.
Korrekturmeldung
Die vom VDB lange geforderte Korrekturmeldung wird in Teilen umgesetzt. Hierfür wird die Meldung „waffeWaffenteil.waffenteilKorrigieren“ zur Verfügung gestellt.
In der ersten Ausbaustufe ist es erlaubt, die Hersteller- und die Munitionsbezeichnung zu korrigieren, wenn der jeweilige Hersteller und / oder die Munitionsbezeichnung in den identifizierenden Daten einen „korrigierbaren Wert“ verwendet. Dies sind z.B. „nicht im Katalog aufgeführter Hersteller“ (XWaffe-Code: 9996), „ohne“ (XWaffe-Code: 9997) oder „unbekannt“ (XWaffe-Code: 9998)).
Gleichzeitig werden bei einer Erwerbsmeldung die korrigierbaren Daten mit zurückgeliefert – d.h. wenn Sie eine bereits registrierte Waffe oder ein Waffenteil erwerben, erhalten Sie nun bei einer erfolgreichen Verarbeitung alle NWRIDs, alle korrigierbaren Attribute sowie die Arten der Waffenteile für die erworbene Waffe / Waffenteil und alle verbauten Waffenteile (bis zu 3 Ebenen) zurück.
Bitte beachten Sie, dass der Meldeanlass „Daten korrigieren“ nicht rückabgewickelt und auch nicht über eine erneute Korrektur-Meldung korrigiert werden kann.
Die XWaffe-Meldung beinhaltet bereits jetzt weitere Attribute, um eine spätere vereinfachte Inbetriebnahme zu ermöglichen, sobald diese für eine Korrektur zugelassen werden. Werden diese Attribute wie beispielsweise die Seriennummer oder Waffentypfeingliederung bereits jetzt angegeben, lehnt der Webservice aktuell die Meldung mit dem Fehlercode 37 ab. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass die Korrekturmeldung entsprechend erweitert wird, um eine schnellere Bearbeitung falscher Daten zu ermöglichen.
Plausibilitätsregeln für den Verbau von Waffenteilen
Mit XWaffe 2.7 werden neue Plausibilitätsprüfungen implementiert. Dabei wird festgelegt, welche Waffenteile nicht gemeinsam in einer Waffe verbaut sein können. Nicht mehr möglich sein werden dann beispielsweise mehrere Griffstücke in einer Waffe, gleichzeitig ein Lauf und eine Gehäuse-Lauf-Einheit oder der Verbau eines Gehäuses in ein Wechselsystem. Dies betrifft jedoch nur Neuregistrierungen. Liegen bereits falsche Daten vor, müssen diese wie gehabt korrigiert werden.
Weitere Informationen zu dieser Neuregelung finden Sie hier.
Abweisung einer Meldung bei vollständig abweichenden Identitätsdaten
Die Kopfstelle weist künftig Meldungen, ab wenn die Daten zur Identifizierung einer Waffe oder eines Waffenteils vollständig von den im Register zur Waffe gespeicherten Daten abweichen.
Sinnvolle Seriennummern
Im Zuge der Überprüfung der Datenqualität wurde festgestellt, dass zahlreiche Waffen mit offensichtlich unsinnigen Seriennummern, wie etwa „rostig“ oder „unlesbar“, erfasst sind. Um künftige Fehler bei der Neuregistrierung oder beim Umbau von Waffen zu verhindern, wird eine Validierungsliste der Seriennummern eingeführt. Diese Seriennummern werden gegen diese Liste unzulässiger Werte abgeglichen und im Falle eines Verstoßes abgelehnt.
Welche Werte abgelehnt werden, können Sie hier einsehen.
Verbau in verbauten Waffenteilen
Ab dem nächsten Update gibt es eine weitere Ebene innerhalb der Waffenteile. Damit wird es bei Austausch, Entnahme und Verbau möglich, ein Waffenteil direkt bei bereits verbauten Teilen zuzuordnen, ohne dass das „übergeordnete“ und bereits verbaute Waffenteil zuvor entnommen werden muss. Damit ist beispielsweise keine vorherige Entnahmemeldung eines Wechselsystems aus der Waffe notwendig, wenn der Verschluss/-kopfes im Wechselsystem getauscht werden soll.