01.11.2024
Konstruktiver Austausch des VDB mit dem hessischen Innenministerium zur Novelle des Waffenrechts
Peter Braß im Gespräch mit Staatssekretär Martin Rößler und Waffenrechtsreferent Gerd Schaubach
Der Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB) setzt sich weiterhin aktiv für eine konstruktive Debatte zur Novelle des Waffenrechts ein. Anfang Oktober konnten gute Gespräche mit dem CDU-geführten hessischen Innenministerium geführt werden. In Wiesbaden traf sich unser Interessenvertreter Peter Braß (Foto, von rechts) mit dem Staatssekretär Martin Rößler und dem Waffenrechtsreferenten Gerd Schaubach.
Die im Referentenentwurf gemachten Änderungsvorschläge stoßen beim hessischen Innenministerium überwiegend auf Zustimmung. Rößler, der seit Januar 2024 Staatssekretär ist: „Wir begrüßen die Absicht, den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden durch eine Nachberichtspflicht, zusätzliche Abfragen der Polizeien der Wohnorte der vergangenen zehn Jahre und die Abfragen um das Zollkriminalamt, die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt zu verbessern.“ Peter Braß äußerte jedoch Bedenken, dass dieser Prozess zu erheblichen Verzögerungen bei der Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse führen könnte, falls keine automatisierten Verfahren implementiert werden. Staatssekretär Rößler merkte ausdrücklich an: „Es darf durch eine Waffenrechtsnovelle keinesfalls zu einer generellen Kriminalisierung der Bevölkerung und einer weiteren Belastung der Legalwaffenbesitzer kommen!“
Die Einführung von generellen Messerverboten, die in diesem Jahr auch auf hessischen Weihnachtsmärkten zur Anwendung kommen würden, wurde thematisiert und wird weitgehend vom Ministerium positiv bewertet. „Nicht alles, was im Referentenentwurf steht, ist neu“, erklärte Rößler, „die Ergänzung der Regelungen infolge der Messerdebatte allerdings schon. Hier gibt es durchaus noch Nachbesserungsbedarf, besonders beim Ausnahmenkatalog und bei der Klarstellung von Definitionen.“
Ein weiteres Diskussionsthema war die geplante Überwachung von Antragstellern durch Waffenbehörden in sozialen Medien. Peter Braß äußerte Sorgen, dass dies zu einer unverhältnismäßigen Belastung der Behörden führen könnte. Außerdem bestünde die Gefahr, dass unbescholtene Bürger Opfer von Fake-Accounts werden können, obwohl sie sich nie etwas zu Schulden haben kommen lassen. Herr Schaubach sieht in der Regelung hingegen nur eine Klarstellung der bestehenden Befugnisse: „Zudem gehen wir nicht davon aus, dass die Behörden diese Möglichkeit im großen Stil nutzen werden – das lässt schon alleine die angespannte Personalsituation nicht zu. Vor allem aber sind die Recherchen der Waffenbehörden im Rahmen der Antragsbearbeitung auf öffentliche Quellen begrenzt, die Nutzung von Fake-Accounts ist daher unzulässig.“ Peter Braß führte demgegenüber aus: „Als VDB sehen wir dies kritisch, da die Implementierung von Regelungen, die ohnehin kaum umgesetzt werden, dennoch das Verhalten von Waffenbesitzern maßgeblich beeinflussen werden.“
Ebenso wurde die Einziehung von Waffen ohne vorherige Verurteilung diskutiert, wobei Herr Schaubach deutlich machte, dass dies strikt an die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen gebunden sei. Es müssten Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass durch den weiteren Umgang mit Waffen oder Munition eine Gefährdung bedeutender Rechtsgüter drohe. Peter Braß vertrat die Auffassung, dass das Gesetz dies jedoch nicht explizit vorschreibe und dieses Mittel möglicherweise auch in weniger klaren Fällen angewandt werden könnte – ein Umstand, der insbesondere für den Waffenhandel existenzgefährdend sein kann.
Der VDB ist zuversichtlich, dass diese Gespräche eine solide Basis für eine zukünftige konstruktive Zusammenarbeit bieten. Es wurde betont, dass man sich auf eine vertrauensvolle Fortsetzung des Dialogs freue. Wir bedanken uns bei Herrn Staatssekretär Rößler und Herrn Schaubach für die Zeit und das offene Gespräch.
Die im Referentenentwurf gemachten Änderungsvorschläge stoßen beim hessischen Innenministerium überwiegend auf Zustimmung. Rößler, der seit Januar 2024 Staatssekretär ist: „Wir begrüßen die Absicht, den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden durch eine Nachberichtspflicht, zusätzliche Abfragen der Polizeien der Wohnorte der vergangenen zehn Jahre und die Abfragen um das Zollkriminalamt, die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt zu verbessern.“ Peter Braß äußerte jedoch Bedenken, dass dieser Prozess zu erheblichen Verzögerungen bei der Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse führen könnte, falls keine automatisierten Verfahren implementiert werden. Staatssekretär Rößler merkte ausdrücklich an: „Es darf durch eine Waffenrechtsnovelle keinesfalls zu einer generellen Kriminalisierung der Bevölkerung und einer weiteren Belastung der Legalwaffenbesitzer kommen!“
Die Einführung von generellen Messerverboten, die in diesem Jahr auch auf hessischen Weihnachtsmärkten zur Anwendung kommen würden, wurde thematisiert und wird weitgehend vom Ministerium positiv bewertet. „Nicht alles, was im Referentenentwurf steht, ist neu“, erklärte Rößler, „die Ergänzung der Regelungen infolge der Messerdebatte allerdings schon. Hier gibt es durchaus noch Nachbesserungsbedarf, besonders beim Ausnahmenkatalog und bei der Klarstellung von Definitionen.“
Ein weiteres Diskussionsthema war die geplante Überwachung von Antragstellern durch Waffenbehörden in sozialen Medien. Peter Braß äußerte Sorgen, dass dies zu einer unverhältnismäßigen Belastung der Behörden führen könnte. Außerdem bestünde die Gefahr, dass unbescholtene Bürger Opfer von Fake-Accounts werden können, obwohl sie sich nie etwas zu Schulden haben kommen lassen. Herr Schaubach sieht in der Regelung hingegen nur eine Klarstellung der bestehenden Befugnisse: „Zudem gehen wir nicht davon aus, dass die Behörden diese Möglichkeit im großen Stil nutzen werden – das lässt schon alleine die angespannte Personalsituation nicht zu. Vor allem aber sind die Recherchen der Waffenbehörden im Rahmen der Antragsbearbeitung auf öffentliche Quellen begrenzt, die Nutzung von Fake-Accounts ist daher unzulässig.“ Peter Braß führte demgegenüber aus: „Als VDB sehen wir dies kritisch, da die Implementierung von Regelungen, die ohnehin kaum umgesetzt werden, dennoch das Verhalten von Waffenbesitzern maßgeblich beeinflussen werden.“
Ebenso wurde die Einziehung von Waffen ohne vorherige Verurteilung diskutiert, wobei Herr Schaubach deutlich machte, dass dies strikt an die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen gebunden sei. Es müssten Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass durch den weiteren Umgang mit Waffen oder Munition eine Gefährdung bedeutender Rechtsgüter drohe. Peter Braß vertrat die Auffassung, dass das Gesetz dies jedoch nicht explizit vorschreibe und dieses Mittel möglicherweise auch in weniger klaren Fällen angewandt werden könnte – ein Umstand, der insbesondere für den Waffenhandel existenzgefährdend sein kann.
Der VDB ist zuversichtlich, dass diese Gespräche eine solide Basis für eine zukünftige konstruktive Zusammenarbeit bieten. Es wurde betont, dass man sich auf eine vertrauensvolle Fortsetzung des Dialogs freue. Wir bedanken uns bei Herrn Staatssekretär Rößler und Herrn Schaubach für die Zeit und das offene Gespräch.