29.05.2025
Hoffnung auf evidenzbasierte Entscheidungen bei der Waffengesetzgebung
VDB wird Unionspolitiker beim Wort nehmen
Um es gleich vorwegzunehmen: Der VDB sieht keinen Grund, sich zurückzulehnen, ganz im Gegenteil! Die jüngsten Äußerungen von CDU-Innenpolitikern, die auf einen Paradigmenwechsel bei der Waffengesetzgebung hoffen lassen, werden wir zum Anlass nehmen, die in der Regierungsverantwortung Stehenden beim Wort zu nehmen.
Positiv sehen wir:
Der VDB hat in diesem Zusammenhang öffentlich und in politischen Gesprächen konstruktive Kritik geäußert und gefordert, den Blick auf die Täter zu richten, statt auf das Tatmittel. Auch haben wir immer wieder daran erinnert, dass die im Koalitionsvertrag versprochene vollständige Evaluierung der Waffenrechtsänderungen der letzten Jahre nicht vorliegt (siehe unsere Stellungnahme aus dem Jahr 2023). Eine solche sehen wir weiterhin als unabdingbare Voraussetzung für eine sinnvolle Weiterentwicklung des Waffengesetzes, denn ohne belastbare Daten gibt es keine rationale Basis für gesetzgeberisches Handeln!
Dazu wäre es auch unbedingt erforderlich, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) bei den Daten zu Straftaten mit Waffen wieder (wie bis 2015) zwischen legalen und illegalen Waffen differenziert. Ausführlich dazu unser Positionspapier "PKS differenzieren".
Dass diese Differenzierung offenbar durchaus möglich und sehr sinnvoll ist, zeigt die Rede des nordrhein-westfälischen Innenministers Herbert Reul (CDU) auf dem Landesjägertag NRW am 24.05.2025. Reul hatte im Vorfeld des Landesjägertages sein LKA damit beauftragt, die mit Schusswaffen begangenen Tötungsdelikte in seinem Bundesland in den Jahren 2019 bis 2024 nach legalen und illegalen Waffen aufzuschlüsseln. Darüber hinaus hat er auch ermitteln lassen, wie viele Legalwaffenbesitzer in NRW in diesen fünf Jahren ein Tötungsdelikt mit einer Schusswaffe verübt haben. Reul: „Es gibt in Nordrhein-Westfalen rund 150.000 Legalwaffenbesitzer. Von diesen haben 19 in den letzten fünf Jahren ein Tötungsdelikt mit einer Schusswaffe verübt. Das sind 0,013%.“
Der Einsatz von legalen Waffen bei Tötungsdelikten sei ein Ausnahmefall, so Reul. Und er folgerte daraus: „Politik ist gut daran beraten, Kriminalität zu bekämpfen – und nicht Legalwaffenbesitzer.“
Wir als VDB werden uns im Rahmen der Einbeziehung aller Betroffenen und Experten weitestmöglich einbringen und uns für eine wirkliche Weiterentwicklung des Waffengesetzes einsetzen. Dazu werden wir mit u.a. mit den Mitgliedern des Innenausschusses des Bundestages das Gespräch suchen, aber auch weiterhin auf die Länderebene zugehen, die im Rahmen der Bundesratsbeteiligung ebenfalls einbezogen werden muss. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Positiv sehen wir:
- Die im Koalitionsvertrag angekündigte Evaluierung des Waffenrechts „unter Einbeziehung aller Betroffenen und Experten“. Die Frist für eine Weiterentwicklung bis 2026 sehen wir jedoch als sehr kurzfristig gedacht an. Ausführlicher dazu unser Kommentar zum Koalitionsvertrag.
- Die Feststellungen des CDU-Innenpolitikers Marc Henrichmann in der Aktuellen Stunde des Bundestags am 21.05.2025 (Video und Protokoll): „Wir haben beim Vollzug des Waffenrechts wirklich den Überblick verloren. (...) Wir brauchen einen Paradigmenwechsel im Waffenrecht! (...) Wir müssen die Täter, und weniger die Tatmittel in den Blick nehmen“ Als Beispiel nannte er „individuelle Waffenführverbote für Straftäter“.
Der VDB hat in diesem Zusammenhang öffentlich und in politischen Gesprächen konstruktive Kritik geäußert und gefordert, den Blick auf die Täter zu richten, statt auf das Tatmittel. Auch haben wir immer wieder daran erinnert, dass die im Koalitionsvertrag versprochene vollständige Evaluierung der Waffenrechtsänderungen der letzten Jahre nicht vorliegt (siehe unsere Stellungnahme aus dem Jahr 2023). Eine solche sehen wir weiterhin als unabdingbare Voraussetzung für eine sinnvolle Weiterentwicklung des Waffengesetzes, denn ohne belastbare Daten gibt es keine rationale Basis für gesetzgeberisches Handeln!
Dazu wäre es auch unbedingt erforderlich, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) bei den Daten zu Straftaten mit Waffen wieder (wie bis 2015) zwischen legalen und illegalen Waffen differenziert. Ausführlich dazu unser Positionspapier "PKS differenzieren".
Dass diese Differenzierung offenbar durchaus möglich und sehr sinnvoll ist, zeigt die Rede des nordrhein-westfälischen Innenministers Herbert Reul (CDU) auf dem Landesjägertag NRW am 24.05.2025. Reul hatte im Vorfeld des Landesjägertages sein LKA damit beauftragt, die mit Schusswaffen begangenen Tötungsdelikte in seinem Bundesland in den Jahren 2019 bis 2024 nach legalen und illegalen Waffen aufzuschlüsseln. Darüber hinaus hat er auch ermitteln lassen, wie viele Legalwaffenbesitzer in NRW in diesen fünf Jahren ein Tötungsdelikt mit einer Schusswaffe verübt haben. Reul: „Es gibt in Nordrhein-Westfalen rund 150.000 Legalwaffenbesitzer. Von diesen haben 19 in den letzten fünf Jahren ein Tötungsdelikt mit einer Schusswaffe verübt. Das sind 0,013%.“
Der Einsatz von legalen Waffen bei Tötungsdelikten sei ein Ausnahmefall, so Reul. Und er folgerte daraus: „Politik ist gut daran beraten, Kriminalität zu bekämpfen – und nicht Legalwaffenbesitzer.“
Wir als VDB werden uns im Rahmen der Einbeziehung aller Betroffenen und Experten weitestmöglich einbringen und uns für eine wirkliche Weiterentwicklung des Waffengesetzes einsetzen. Dazu werden wir mit u.a. mit den Mitgliedern des Innenausschusses des Bundestages das Gespräch suchen, aber auch weiterhin auf die Länderebene zugehen, die im Rahmen der Bundesratsbeteiligung ebenfalls einbezogen werden muss. Wir halten Sie auf dem Laufenden.