Noch keine Überarbeitung der WaffVwV in Sicht
Die Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz stammt aus dem Jahr 2012
Die seit vielen Jahren überfällige und dringend gebotene Überarbeitung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) wird offenbar noch weiter auf sich warten lassen. Das geht aus einem Antwortschreiben der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) vom 23.05.2025 auf unsere Anfrage vom 21.05.2025 hervor.
Hintergrund:
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) liegt mit Stand 2012 vor. Seitdem ist das Waffengesetz mehrmals novelliert worden, zuletzt mit zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffen Ende Oktober 2024 im sogenannten Sicherheitspaket.
Die Waffenverwaltungsvorschrift ist damit für Behörden kaum mehr als Entscheidungsgrundlage anzuwenden. Eine zügige Überarbeitung ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die neuen gesetzlichen Bestimmungen klar und einheitlich umgesetzt werden können. Verzögerungen bei der Anpassung der WaffVwV führen weiterhin zu Rechtsunsicherheiten, die alle legalen Waffenbesitzer und vor allem die Waffenbehörden belasten und das Vertrauen in die Verwaltung untergraben.
Das Bundesinnenministerium (BMI) habe nach der Frühjahrstagung 2023 (TOP 82) der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) mit den „Arbeiten zur Überarbeitung“ begonnen und „bis vor Kurzem fortgeführt“, teilt uns die IMK nun in ihrem Schreiben vom 23.05.2025 mit. Aufgrund der „vorrangigen Arbeiten am Sicherheitspaket und der Umsetzung der EU-Feuerwaffen-Verordnung“ mussten diese zurückgestellt werden, sollen aber zeitnah wieder aufgenommen werden, habe das BMI der IMK im April 2025 mitgeteilt.