24.08.2026
BKA-Statistik bestätigt: Kriminelle nutzen keine registrierten Waffen
Mehr illegale Schusswaffen im Umlauf – Hotspot Berlin
Am Donnerstag, 20. August, veröffentlichte das Bundeskriminalamt (BKA) das Bundeslagebild Waffenkriminalität 2025. Der Bericht basiert auf dem statistischen Zahlenmaterial der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS).
Im Jahr 2025 ist hinsichtlich der Anzahl der in der PKS registrierten Verstöße gegen das Waffengesetz (WaffG) ein Anstieg um 5,5 % zu verzeichnen. Bei den Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz wurde hingegen ein Rückgang um 10,3 % festgestellt.
Die Summe aller Verstöße lag in 2025 deutlich über dem Durchschnittswert der letzten fünf Jahre.

Der VDB fordert seit vielen Jahren, dass die PKS wieder – wie vor 2015 – nach legalen und illegalen sowie nach erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Waffen differenziert (siehe dazu unser Fact-Sheet). Das ist leider immer noch nicht der Fall.
Insbesondere vor diesem Hintergrund ist es bemerkenswert, dass das aktuelle Lagebild des BKA eine deutliche Sprache spricht. Selbst ohne diese Differenzierung erkennen die Autoren als Ursache für die steigende Kriminalität: Die größere Verfügbarkeit illegaler Schusswaffen.
Folgende Trends nennt das BKA:
Die Zahlen im einzelnen (Vergleich mit dem Vorjahr):
Berlin nimmt bei diesen „Ballungsräumen“ eine Sonderstellung ein. Waffenkriminalität zeige sich zumeist als Begleitkriminalität anderer Straftaten, zum Beispiel bei Drogen- oder Gewaltdelikten, erläutert der Bericht. „Insbesondere in Berlin sind in diesem Zusammenhang mehrere Erpressungslagen unter Verwendung scharfer Schusswaffen bekannt geworden, die sich gegen türkeistämmige Gewerbetreibende richteten. Die Tatverdächtigen sind hierbei ebenfalls überwiegend türkeistämmig.“
Sowohl im Bereich „Mit Schusswaffe gedroht“ als auch in den Fällen, wo tatsächlich geschossen wurde, sind die Zahlen in Berlin deutlich angestiegen. Angemerkt sei dabei auch hier: Unter „Mit Schusswaffe gedroht“ werden alle Fälle subsumiert, in denen sich wenigstens ein Opfer subjektiv bedroht fühlte. Dabei kann es sich auch um eine Spielzeugpistole oder einen anderen Gegenstand gehandelt haben, mit dem der „Anschein einer Schusswaffe hervorgerufen wurde“. Genauso werden unter „mit Schusswaffe geschossen” auch Fälle von Schüssen mit Schreckschusswaffen erfasst, zum Beispiel an Silvester auf offener Straße ohne Schießerlaubnis.

Eine kurze Berechnung zeigt jedoch das Kernproblem dieses Bundeslagebildes: Der bundesweite Anstieg der registrierten illegalen Schusswaffenverwendungen („mit Schusswaffe gedroht“ + „mit Schusswaffe geschossen“) wird rechnerisch allein durch die Berliner Entwicklung verursacht, während die Fallzahl in den übrigen Bundesländern zusammen um rund 3,1% sinkt. Auch den Punkt gebracht: Ohne den Hotsport Berlin wäre die Zahl der registrierten illegalen Schusswaffenverwendungen in Deutschland 2025 nicht gestiegen, sondern gesunken. Und noch deutlicher: Von den bundesweit zusätzlichen 596 Drohungen entfallen 301 bzw. 50,5 % allein auf Berlin. Noch deutlicher ist das Bild im Falle abgegebener Schüsse: Bundesweit sinkt die Zahl um 415 Fälle, obwohl Berlin einen Anstieg um 212 Fälle ausweist. Außerhalb Berlins sank die Zahl der registrierten Schussabgaben somit sogar von 4.472 auf 3.845, also um 627 Fälle bzw. 14,02 %.
Berlin selbst weist übrigens auf eine Änderung der Erfassungsmethodik als Mitursache des Anstiegs hin. Ein Teil des bundesweiten Anstiegs kann also auf eine Änderung der Erfassungsmethodik in einem einzigen Bundesland zurückgehen. Es zeigt sich also erneut, wie wenig aussagekräftig die vorliegenden Zahlen zur Beurteilung der tatsächlichen Lage in Deutschland sind.
Zugleich muss der Ruf aber auch nach Berlin gehen. Unser Appell an Innensenatorin Iris Spranger: Bekämpfen Sie die bei Ihnen bestehenden Probleme mit illegalen Schusswaffen und bewaffneten Auseinandersetzungen entschlossen! Statten Sie Ihre Polizei dafür entsprechend aus und sorgen Sie gemeinsam mit der Justiz dafür, dass bekannte Täterstrukturen konsequent verfolgt werden. Leiten Sie aber bitte aus einer besonders ausgeprägten Berliner Problemlage keine pauschalen Verschärfungen für den legalen Waffenbesitz in ganz Deutschland ab. Rechtstreue Waffenbesitzer dürfen nicht für Kriminalitätsphänomene in Haftung genommen werden, zu denen sie nach der derzeitigen Datenlage keinen nachgewiesenen Beitrag leisten. Verschärfungen im Waffenrecht werden an den Problemen in Berlin nichts ändern und nicht zu geringeren Fallzahlen führen.
Insbesondere im Hinblick auf einige im aktuellen Evaluierungsfragebogen enthaltenen Fragen zeigt dieses Bundeslagebild Waffenkriminalität einmal wieder die wahren Probleme auf. Es sind nicht die legalen Waffenbesitzer mit ihren legalen, registrierten und kontrollierten Waffen. Es sind die Schlupflöcher, die Kriminelle finden und nutzen.. Diese Schlupflöcher werden nicht mit einer Verschärfung des Waffenrechts geschlossen werden können. Denn diese trifft vornehmlich rechtstreue Erlaubnisinhaber, die sich in legalen Strukturen bewegen. Ideologische Verschärfungsforderungen sind daher fehl am Platz. Was es braucht, sind personell und technisch gut ausgestattete Ermittlungsbehörden, die kriminelle Strukturen effizient aufdecken können.
Eine umfassende Evaluierung des Waffenrechts ohne eine differenzierte Polizeiliche Kriminalstatistik ist daher nur eingeschränkt möglich. Solange weder zwischen legal und illegal besessenen noch zwischen erlaubnispflichtigen, erlaubnisfreien und lediglich als Schusswaffe wahrgenommenen Gegenständen unterschieden wird, lässt sich aus steigenden Fallzahlen kein belastbarer Reformbedarf für den legalen Waffenbesitz ableiten – insbesondere dann nicht, wenn bereits die Autoren das Problem an anderer Stelle erkennen.
Im Jahr 2025 ist hinsichtlich der Anzahl der in der PKS registrierten Verstöße gegen das Waffengesetz (WaffG) ein Anstieg um 5,5 % zu verzeichnen. Bei den Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz wurde hingegen ein Rückgang um 10,3 % festgestellt.
Die Summe aller Verstöße lag in 2025 deutlich über dem Durchschnittswert der letzten fünf Jahre.

Der VDB fordert seit vielen Jahren, dass die PKS wieder – wie vor 2015 – nach legalen und illegalen sowie nach erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Waffen differenziert (siehe dazu unser Fact-Sheet). Das ist leider immer noch nicht der Fall.
Insbesondere vor diesem Hintergrund ist es bemerkenswert, dass das aktuelle Lagebild des BKA eine deutliche Sprache spricht. Selbst ohne diese Differenzierung erkennen die Autoren als Ursache für die steigende Kriminalität: Die größere Verfügbarkeit illegaler Schusswaffen.
Folgende Trends nennt das BKA:
- die Zunahme gefälschter Schusswaffen im Umlauf
- die erhöhte Zahl von Waffen aus dem 3D-Drucker
- die Aktivitäten internationaler Beschaffungs- und Schmugglerstrukturen
- die zunehmende Professionalisierung krimineller Banden
Die Zahlen im einzelnen (Vergleich mit dem Vorjahr):
- Verstöße gegen das Waffengesetz: Anstieg um 5,5 %.
- Straftaten unter Verwendung von Schusswaffen: Anstieg 1,9 %.
- Fälle, in denen mit einer Schusswaffe geschossen wurde: Rückgang um 8,7 %.
- Fälle, in denen mit einer Schusswaffe gedroht wurde: Anstieg um 12,7 %
Berlin nimmt bei diesen „Ballungsräumen“ eine Sonderstellung ein. Waffenkriminalität zeige sich zumeist als Begleitkriminalität anderer Straftaten, zum Beispiel bei Drogen- oder Gewaltdelikten, erläutert der Bericht. „Insbesondere in Berlin sind in diesem Zusammenhang mehrere Erpressungslagen unter Verwendung scharfer Schusswaffen bekannt geworden, die sich gegen türkeistämmige Gewerbetreibende richteten. Die Tatverdächtigen sind hierbei ebenfalls überwiegend türkeistämmig.“
Sowohl im Bereich „Mit Schusswaffe gedroht“ als auch in den Fällen, wo tatsächlich geschossen wurde, sind die Zahlen in Berlin deutlich angestiegen. Angemerkt sei dabei auch hier: Unter „Mit Schusswaffe gedroht“ werden alle Fälle subsumiert, in denen sich wenigstens ein Opfer subjektiv bedroht fühlte. Dabei kann es sich auch um eine Spielzeugpistole oder einen anderen Gegenstand gehandelt haben, mit dem der „Anschein einer Schusswaffe hervorgerufen wurde“. Genauso werden unter „mit Schusswaffe geschossen” auch Fälle von Schüssen mit Schreckschusswaffen erfasst, zum Beispiel an Silvester auf offener Straße ohne Schießerlaubnis.

Eine kurze Berechnung zeigt jedoch das Kernproblem dieses Bundeslagebildes: Der bundesweite Anstieg der registrierten illegalen Schusswaffenverwendungen („mit Schusswaffe gedroht“ + „mit Schusswaffe geschossen“) wird rechnerisch allein durch die Berliner Entwicklung verursacht, während die Fallzahl in den übrigen Bundesländern zusammen um rund 3,1% sinkt. Auch den Punkt gebracht: Ohne den Hotsport Berlin wäre die Zahl der registrierten illegalen Schusswaffenverwendungen in Deutschland 2025 nicht gestiegen, sondern gesunken. Und noch deutlicher: Von den bundesweit zusätzlichen 596 Drohungen entfallen 301 bzw. 50,5 % allein auf Berlin. Noch deutlicher ist das Bild im Falle abgegebener Schüsse: Bundesweit sinkt die Zahl um 415 Fälle, obwohl Berlin einen Anstieg um 212 Fälle ausweist. Außerhalb Berlins sank die Zahl der registrierten Schussabgaben somit sogar von 4.472 auf 3.845, also um 627 Fälle bzw. 14,02 %.
| illegale Schusswaffenverwendungen | mit Berlin | ohne Berlin |
| 2024 | 9.460 | 9.460 - 666 = 8.794 |
| 2025 | 9.641 | 9.641 - 1.119 = 8.522 |
| mit Schusswaffe gedroht | ||
| 2024 | 4.685 | 4.685 - 303 = 4.382 |
| 2025 | 5.281 (+12,72 %) | 5.281 - 604 = 4.677 (+6,73 %) |
| mit Schusswaffe geschossen | ||
| 2024 | 4.775 | 4.775 - 303 = 4.472 |
| 2025 | 4.360 (-8,69 %) | 4.360 - 515 = 3.845 (-14,02 %) |
Berlin selbst weist übrigens auf eine Änderung der Erfassungsmethodik als Mitursache des Anstiegs hin. Ein Teil des bundesweiten Anstiegs kann also auf eine Änderung der Erfassungsmethodik in einem einzigen Bundesland zurückgehen. Es zeigt sich also erneut, wie wenig aussagekräftig die vorliegenden Zahlen zur Beurteilung der tatsächlichen Lage in Deutschland sind.
Zugleich muss der Ruf aber auch nach Berlin gehen. Unser Appell an Innensenatorin Iris Spranger: Bekämpfen Sie die bei Ihnen bestehenden Probleme mit illegalen Schusswaffen und bewaffneten Auseinandersetzungen entschlossen! Statten Sie Ihre Polizei dafür entsprechend aus und sorgen Sie gemeinsam mit der Justiz dafür, dass bekannte Täterstrukturen konsequent verfolgt werden. Leiten Sie aber bitte aus einer besonders ausgeprägten Berliner Problemlage keine pauschalen Verschärfungen für den legalen Waffenbesitz in ganz Deutschland ab. Rechtstreue Waffenbesitzer dürfen nicht für Kriminalitätsphänomene in Haftung genommen werden, zu denen sie nach der derzeitigen Datenlage keinen nachgewiesenen Beitrag leisten. Verschärfungen im Waffenrecht werden an den Problemen in Berlin nichts ändern und nicht zu geringeren Fallzahlen führen.
Insbesondere im Hinblick auf einige im aktuellen Evaluierungsfragebogen enthaltenen Fragen zeigt dieses Bundeslagebild Waffenkriminalität einmal wieder die wahren Probleme auf. Es sind nicht die legalen Waffenbesitzer mit ihren legalen, registrierten und kontrollierten Waffen. Es sind die Schlupflöcher, die Kriminelle finden und nutzen.. Diese Schlupflöcher werden nicht mit einer Verschärfung des Waffenrechts geschlossen werden können. Denn diese trifft vornehmlich rechtstreue Erlaubnisinhaber, die sich in legalen Strukturen bewegen. Ideologische Verschärfungsforderungen sind daher fehl am Platz. Was es braucht, sind personell und technisch gut ausgestattete Ermittlungsbehörden, die kriminelle Strukturen effizient aufdecken können.
Eine umfassende Evaluierung des Waffenrechts ohne eine differenzierte Polizeiliche Kriminalstatistik ist daher nur eingeschränkt möglich. Solange weder zwischen legal und illegal besessenen noch zwischen erlaubnispflichtigen, erlaubnisfreien und lediglich als Schusswaffe wahrgenommenen Gegenständen unterschieden wird, lässt sich aus steigenden Fallzahlen kein belastbarer Reformbedarf für den legalen Waffenbesitz ableiten – insbesondere dann nicht, wenn bereits die Autoren das Problem an anderer Stelle erkennen.