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21.07.2026

Berichtsentwurf des LIBE-Ausschusses zur EU-Richtlinie gegen illegalen Waffenhandel

VDB fordert weiterhin klare Abgrenzung und Rechtssicherheit

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments hat einen Berichtsentwurf (2026/0059(COD)) zur geplanten Richtlinie gegen illegalen Waffenhandel und andere Straftaten im Zusammenhang mit Feuerwaffen vorgelegt. Der VDB begrüßt einzelne Verbesserungen, sieht jedoch weiterhin erheblichen Änderungsbedarf. Die aktuelle Stellungnahme stellen wir hier zum Download bereit.

Der Berichtsentwurf des LIBE-Ausschusses richtet den Fokus deutlicher auf den illegalen Waffenhandel, die organisierte Kriminalität und die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen. Positiv bewertet der VDB insbesondere, dass die Rechte legal handelnder Unternehmen stärker berücksichtigt und autorisierte Hersteller, Händler und Forschungseinrichtungen ausdrücklich geschützt werden sollen.

Die wesentlichen Kritikpunkte am Richtlinienvorschlag, zu dem der VDB bereits in der Vergangenheit eine Stellungnahme abgegeben hat, bleiben jedoch bestehen. Der VDB fordert vor allem eine klare und unionsweit einheitliche Definition digitaler Baupläne („Blueprints”) und der für den Umgang mit ihnen verbundenen Autorisierungen, die Streichung der Fahrlässigkeitsstrafbarkeit sowie eine eindeutige Abgrenzung zwischen schwerer Waffenkriminalität und bloßen administrativen oder formalen Fehlern. Zusätzliche Pflichten und Haftungsrisiken für rechtmäßig tätige Hersteller, Büchsenmacher und Waffenfachhändler müssen vermieden werden. 
Zugleich unterstützt der VDB den Ausbau spezialisierter Ermittlungsstrukturen, beispielsweise durch besser geschulte Beschäftigte der zuständigen Behörden. Entscheidend sind qualifizierte Ermittler, eine bessere Vernetzung vorhandener Informationssysteme und eine ausreichende Ausstattung der zuständigen Behörden – nicht immer neue Melde- und Dokumentationspflichten, die vor allem den legalen Handel treffen.
 

Wie geht das Gesetzgebungsverfahren weiter?

Zum Berichtsentwurf können im Europäischen Parlament bis zum 8. September 2026 Änderungsanträge eingereicht werden. Anschließend wird sich der LIBE-Ausschuss mit dem Entwurf und den eingebrachten Änderungen befassen. Ein Termin für die Ausschussabstimmung steht derzeit noch nicht fest.
Nach der Festlegung der Position des Europäischen Parlaments und einer entsprechenden Position des Rates können Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Europäischer Kommission – der sogenannte Trilog – aufgenommen werden. Eine mögliche Einigung muss anschließend von Parlament und Rat angenommen werden.
Der VDB wird seine aktuelle Stellungnahme nutzen, um vor Ablauf der Änderungsantragsfrist erneut gezielt auf die zuständigen Abgeordneten zuzugehen und auf notwendige Korrekturen am Berichtsentwurf hinzuwirken.