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21.04.2026

Polizeiliche Kriminalstatistik 2025 veröffentlicht

Angaben zur Waffen- und Messergewalt bleiben unzureichend

Am Montag, den 20. April 2026, stellten Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), der Hamburger Innensenator und Vorsitzende der Innenministerkonferenz Andy Grote (SPD) sowie BKA-Präsident Holger Münch die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2025 vor.

Auch in diesem Jahr bleibt das zentrale Problem bestehen: Zwar verweist die PKS weiterhin auf Tatmittel wie Messer und Waffen und unterscheidet in einzelnen Deliktsbereichen etwa danach, ob eine Schusswaffe mitgeführt oder eingesetzt wurde – eine weitergehende Differenzierung fehlt jedoch. Insbesondere bleibt unklar, welcher Art die von Tatverdächtigen verwendeten Tatmittel waren und ob sie diese legaler- oder illegalerweise besaßen. 

 

Straftaten gegen das Waffengesetz


Nachdem 2024 ein leichter Rückgang (-0,8 %) der Straftaten gegen das Waffengesetz zu verzeichnen war, kam es 2025 zu einem Anstieg um 5,5 % auf insgesamt 37.475 Fälle.
Diese Entwicklung lässt jedoch keinen direkten Rückschluss auf eine tatsächliche Zunahme von Waffenkriminalität zu, denn hierbei handelt es sich um klassische Kontrollkriminalität mit einem hohen Anteil eigeninitiierter Ermittlungen.

Eine wesentliche Rolle spielen dabei geänderte rechtliche Rahmenbedingungen. Ende 2024 wurden insbesondere die Vorschriften zum Besitz bestimmter Messer verschärft. Dadurch wurde Verhalten kriminalisiert, das zuvor legal war, etwa der Besitz bestimmter Springmesser. Hinzu kommt die Ausweitung von Waffenverbotszonen und die damit verbundene Zunahme anlassloser Kontrollen, die zwangsläufig zu einer höheren Zahl registrierter Verstöße führen.

Auch der Bericht der Innenministerkonferenz (IMK) verweist auf diesen Zusammenhang: „Mögliche Erklärungen für den Anstieg könnten eine erhöhte Kontrolltätigkeit sowie die Einrichtung von Waffenverbotszonen sein.“ 

 

Angaben zu Tatmitteln


Besonders hervorgehoben wird in der zugehörigen Pressemitteilung die Anzahl der mit Schusswaffengebrauch (Bedrohung oder Schussabgabe) verbundenen Fälle von Gewaltkriminalität. Diese seien auf „einen Höchststand seit 2016 gestiegen.“

Im Jahr 2025 stieg die Zahl der Fälle, in denen mit einer Schusswaffe gedroht wurde, um 12,7 % auf 5.281. Gleichzeitig liegt der Anteil solcher Fälle an der Gesamtzahl der Straftaten weiterhin bei unter 0,1 %.
Zu berücksichtigen ist zudem, dass die Kategorie „gedroht“ maßgeblich auf dem subjektiven Bedrohungsempfinden der Opfer beruht. Darunter fallen auch Fälle, in denen tatsächlich keine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes verwendet wurde, sondern etwa Spielzeug oder Attrappen.

In den Kategorien „geschossen“ und „mitgeführt“ werden hingegen nur Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 WaffG erfasst. Diese Definition umfasst allerdings auch Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen sowie den Schusswaffen gleichgestellte Gegenstände.
Ob im Einzelfall eine legale oder illegale Handfeuerwaffe zum Einsatz kam oder ob es sich beispielsweise um das Verschießen vergleichsweise harmloser Kartuschenmunition aus einer Schreckschusswaffe handelte, ist nicht ersichtlich.
Ohne diese Differenzierung bleibt die Aussagekraft der Zahlen erheblich eingeschränkt und kann leicht zu Fehlinterpretationen führen.

Auch bei Messern fehlt es an einer belastbaren Datengrundlage. Die Zahl der Angriffe mit Messern lag 2025 mit einem Anstieg von 0,8 % bei 29.243 Fällen weiterhin auf hohem Niveau. Die Zahl der Bedrohungen mit Messern stieg um 9,5 % auf 13.748 Fälle.
Allerdings erfolgt die Erfassung der Kategorien „mitgeführt“, „gedroht“ und „angewendet“ laut IMK-Bericht bundesweit noch nicht einheitlich. Die Daten für 2025 sind daher nur eingeschränkt vergleichbar und nicht vollständig valide.
 

Gewaltkriminalität und Tatverdächtige


Im Vergleich zu 2024 sank die Zahl der unter dem Schlüssel „Gewaltkriminalität“ subsumierten Fälle leicht auf insgesamt 212.335 (-2,3 %). Dabei wurden mehr als ein Drittel (38,1 %) aller Gewalttaten auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen oder in Verkehrseinrichtungen und -bereichen verübt.

Auffällig bleibt die Entwicklung bei jungen Tatverdächtigen. Der Anteil der tatverdächtigen Kinder im Bereich „Gewaltkriminalität“, der im Vorjahr bereits einen Zuwachs von 11,3 % erlebte, stieg 2025 erneut um 3,3 % auf insgesamt 14.235 Tatverdächtige.

Der Anteil an nichtdeutschen Tatverdächtigen ist in diesem Deliktsbereich weiterhin viermal höher als bei deutschen Tatverdächtigen. Auch bei der Gesamtbetrachtung der Straftaten – ausgenommen ausländerrechtliche Verstöße – zeigt sich eine Überrepräsentation nichtdeutscher Tatverdächtiger, wenn auch in geringerem Umfang.


Datengrundlage muss besser werden


Für den VDB bleibt unsere Forderung nach einer differenzierten Polizeilichen Kriminalstatistik weiterhin von zentraler Bedeutung. Erfolg oder Misserfolg politischer Maßnahmen lassen sich nur auf Grundlage belastbarer Daten sinnvoll bewerten. 
Solange die PKS keine klare Unterscheidung zwischen legalen und illegalen Waffen ermöglicht – wie sie bis 2015 noch vorgenommen wurde – bleibt die Aussagekraft zentraler Kennzahlen begrenzt, und rechtschaffene Waffenbesitzer sehen sich weiterhin pauschalen und unbegründeten Verdächtigungen in der öffentlichen Debatte ausgesetzt sehen.