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18.05.2026

Registriert und kontrolliert statt illegal im Dunkelfeld

VDB-Vorschlag: Legalisierungsfenster schaffen für unregistrierte Waffen 

Niemand kennt die Zahl unregistrierter und somit illegaler Waffen in Deutschland. Die Schätzungen reichen von 20 bis 40 Millionen. In jedem Fall übersteigt die Dunkelziffer die Zahl der registrierten Waffen um ein Vielfaches: im NWR sind 5,5 Millionen legale Waffen registriert.

Im Zuge der Evaluierung des Waffenrechts hat sich der VDB zu einem unkomplizierten und sinnvollen Vorschlag positioniert, wie zumindest ein Teil der bisher unregistrierten Waffen aus dem Dunkelfeld geholt, registriert und damit kontrollierbar gemacht werden kann.

Der Gesetzgeber sollte zeitlich befristete Möglichkeiten schaffen, bislang unregistrierte, erlaubnispflichtige Schusswaffen straffrei anzumelden und damit in den legalen Besitz zu überführen, kurz: „Anmelden statt abgeben“. Voraussetzung für solche Legalisierungen muss die Erfüllung der bestehenden waffenrechtlichen Anforderungen an Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und sichere Aufbewahrung sein.

Der entscheidende Vorteil einer Anmelde- gegenüber einer reinen Abgabemöglichkeit ist, dass hierdurch eine deutlich höhere Kooperationsbereitschaft in der Bevölkerung erreicht werden kann, da keine Enteignung stattfindet, sondern persönliche Werte über die Registrierung offiziell erhalten werden können.

Amnestien, die nur ein straffreies Abgeben ermöglichen, erreichen nachweislich vor allem diejenigen Personen, die ohnehin bereit sind, sich von ihren Waffen zu trennen. Meist handelt es sich dabei nur noch um „Alteisen“, das von geringem Wert oder schon gar nicht mehr funktionstüchtig ist.  Unregistrierte Waffen mit materiellem oder ideellem Wert hingegen verbleiben im illegalen Besitz ihrer Eigentümer und damit außerhalb der staatlichen Kontrolle. 

Daher ist eine Politik, die ausschließlich auf entschädigungslose Abgabe und Vernichtung setzt, nur begrenzt geeignet, bislang unregistrierte Waffen tatsächlich zu erfassen, da gerade Personen, die funktionierende, wertige oder persönlich bedeutsame Waffen  unregistriert besitzen, hierdurch nicht erreicht werden. Wenn deren Besitzer jedoch die Möglichkeit erhalten, ihre bislang nicht registrierten Waffen unter klar definierten Voraussetzungen legal zu behalten, entsteht ein rationaler Anreiz zur Kooperation, dabei einer Nichtanmeldung immer eine Strafverfolgung droht. 

Selbstverständlich darf diese Legalisierung nur solchen Personen offenstehen, die die waffenrechtlichen Anforderungen an Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und eine sichere Aufbewahrung erfüllen. Darüber hinaus müssen die entsprechenden Waffen auch erlaubnisfähig sein. Für verbotene Waffen und Kriegswaffen soll auch weiterhin nur die Möglichkeit einer straffreien Abgabe bestehen.

Unser Vorschlag ist ein geeignetes und verhältnismäßiges Instrument, um bislang unerkannte Waffenbestände in den legalen und kontrollierten Bereich zu überführen. Der VDB fordert daher den Gesetzgeber auf, eine entsprechende Regelung zu schaffen, um Transparenz, Rechtssicherheit und öffentliche Sicherheit gleichermaßen zu stärken.