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12.01.2026

OVG Lüneburg: Gebühren für Aufbewahrungskontrollen sind rechtens

Antrag auf Zulassung zur Berufung abgelehnt

Bei anlasslosen Aufbewahrungskontrollen handelt es sich um eine „Tätigkeit im Pflichtenkreis des Waffenbesitzers“, daher könne ihm eine Gebühr auferlegt werden, auch wenn es bei der Kontrolle keine Beanstandungen gegeben hat.

Das ist der Tenor des Beschlusses des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg (Aktenzeichen: 11 LA 221/24) vom 09.12.2025. Damit schließt sich das OVG dem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 20.06.2024 (Aktenzeichen 11 A 3208/23) an, gegen das unser damaliger Rechtsanwalt Christian Teppe im Auftrag des VDB einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt hatte. Dieser Antrag wurde nun mit dem Beschluss abgelehnt, der unanfechtbar ist. Die Berufung wurde auch deswegen abgelehnt, weil unsere Frage, ob dem Besitzer ohne Verstoß die Gebühren für die Kontrolle auferlegt werden können, nach Auffassung des OVG keine grundsätzliche Bedeutung hat.

Zur Erinnerung hier unser Bericht vom Sommer 2023: Aufbewahrungskontrollen – wir packen es an!
Wir hatten im Juni 2023 im Newsletter dazu aufgerufen, uns Gebührenbescheide zu Aufbewahrungskontrollen zuzusenden. Mehrere Mitglieder hatten sich daraufhin gemeldet, aus denen wir einen passenden Fall in Niedersachsen wählten, den wir gemeinsam mit unserem damaligen Verbandsjustiziar Christian Teppe gerichtlich begleitet haben. Die Kontrolle – die geschlagene fünf Minuten dauerte – hatte Mitte Mai 2023 stattgefunden und es gab keinerlei Beanstandungen. Gegen die Kostenerhebung haben wir beim Verwaltungsgericht Hannover Klage eingereicht. Die Klage wurde im Juni 2024 abgewiesen. Nun wurde auch unser Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt.