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12.01.2026

CSU-Beschluss der Seeon-Klausur: Sicherheit braucht Präzision – nicht pauschale Waffenbegriffe

Strategischer Jahresauftakt der CSU-Landesgruppe

Im Rahmen ihrer traditionellen Winterklausur im Kloster Seeon hat die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag unter dem Titel „SEEON26“ ein Beschlusspapier zu zentralen politischen Handlungsfeldern vorgelegt.

Die Seeon-Klausur dient der CSU seit Jahrzehnten als strategischer Jahresauftakt, bei dem politische Schwerpunkte gesetzt und Forderungen für die parlamentarische Arbeit formuliert werden. Es handelt sich dabei um parteipolitische Positionierungen, nicht um unmittelbar geltendes Regierungshandeln.

Wir begrüßen, dass die CSU in Seeon das Ziel formuliert hat, die innere Sicherheit zu stärken und Gewaltkriminalität konsequent zu bekämpfen. Zugleich sehen wir bei einzelnen Aussagen des Beschlusspapiers deutlichen Präzisierungsbedarf.

Hervorzuheben ist, dass Waffen im Beschlusspapier fast ausschließlich im Zusammenhang mit schwerer Gewaltkriminalität thematisiert und hier verschärfte Strafmaßnahmen gefordert werden. So heißt es: „Messer-Angreifer nicht mit Samthandschuhen anfassen: Eine Messerattacke ist kein Bagatelldelikt. Sie ist ein massiver Anschlag sowohl auf das Leben als auch auf das gesellschaftliche Zusammenleben. Gewalttaten mit Messern und anderen Waffen oder gefährlichen Werkzeugen sollen daher grundsätzlich als Verbrechen statt nur als Vergehen eingestuft und mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug geahndet werden. Wird das Opfer lebensgefährlich verletzt, muss eine Mindeststrafe von drei Jahren Haft ohne Bewährung folgen.“

Wir befürworten diese Forderung, da sie – im Gegensatz zu Messerverbotszonen – gezielt auf Taten und auf Täter abzielt. Es ist jedoch sicherzustellen, dass die Strafen auch unverzüglich verhängt werden. Dem steht jedoch die Forderung gegenüber, polizeiliche Befugnisse an Bahnhöfen, Flughäfen und öffentlichen Gefahrenorten auszuweiten. Dies spricht wiederum für eine Ausdehnung von Verbotszonen, obwohl die nachfolgenden Zeilen des Beschlusses sich vor allem mit Videoüberwachung beschäftigen. 

In die gleiche Richtung weg von pauschalen Verdächtigungen und hin zu einer täterbezogenen Bestrafung zielt folgende Position: „Diejenigen schützen, die uns schützen: Einsatzkräfte – zum Beispiel Polizei, Rettungskräfte oder Feuerwehr – sind in besonderem Maße von Gewalttaten betroffen. Das nehmen wir nicht hin. Stattdessen wollen wir das Strafmaß für tätliche Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten, Rettungskräfte und Angehörige der Gesundheitsberufe auf sechs Monate erhöhen. Für heimtückische Attacken bzw. bei Verwendung einer Waffe, eines anderen gefährlichen Werkzeugs oder wenn der Täter den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt, wollen wir das Strafmaß auf mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe erhöhen. Auch Angriffe auf allgemein Hilfeleistende sollen besonders unter Strafe gestellt werden. Hierbei muss die Strafe auf dem Fuße folgen. Deswegen wollen wir diese Straftaten in beschleunigten Verfahren aburteilen.“

Auch hier, dass die Forderung gezielt an die Täter adressiert ist. Denn Sicherheit entsteht durch konsequenten Vollzug bestehenden Rechts, funktionierende Strafverfolgung und eine klare Trennung zwischen rechtmäßigem Besitz und krimineller Gewalt.

Kritisch sehen wir jedoch die Forderung, K.-o.-Tropfen strafrechtlich wie Waffen einzustufen. Auch wenn das Ziel, Täter konsequenter zu bestrafen, nachvollziehbar ist, muss es hier bei einer strafrechtlichen Gleichstellung bleiben und es darf nicht zu einer funktionalen Ausdehnung des Waffenbegriffs kommen. 

Insgesamt ist festzustellen, dass  das zivile Waffenrecht im Beschlusspapier der Seeon-Klausur nicht Gegenstand neuer Forderungen ist. Weder Jäger noch Sportschützen oder der legale Waffenhandel werden darin adressiert. Gerade vor dem Hintergrund der angelaufenen Evaluierung des Waffenrechts war dies jedoch auch nicht zu erwarten.