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11.09.2025

Österreich plant Verschärfung des Waffenrechts

Ein Blick in die aktuelle Waffengesetz-Debatte

Während in Deutschland die Evaluierung des Waffengesetzes näher rückt, stehen auch in Österreich tiefgehende Änderungen bevor.

Nach dem mehrfachen Mord an einem Grazer Gymnasium im Juni will die österreichische Bundesregierung nun das Waffenrecht verschärfen. Anfang September wurde ein Entwurf zur umfassendsten Reform des Waffengesetzes seit rund 30 Jahren vorgelegt.
Vorgesehen sind höhere Altersgrenzen – genehmigungspflichtige Waffen der Kategorien A und B sollen künftig erst ab 25 Jahren, Waffen der Kategorie C (z.B. Repetierbüchsen oder Einzelladerflinten) ab 21 Jahren erworben werden dürfen. Zudem wird die sogenannte Abkühlphase, die Wartefrist vor Aushändigung einer Waffe, von drei Tagen auf vier Wochen verlängert.

Auch die psychologischen Prüfungen werden verschärft: Neben einem verpflichtenden „Explorationsgespräch“ sollen auch weitere vorgelagerte Tests zur Anwendung kommen. Wer zweimal negativ beurteilt wird, kann für zehn Jahre keine waffenrechtliche Berechtigung mehr erlangen.

Besonders einschneidend sind die geplanten Regelungen für alle Kategorie-C-Waffen, die bisher – wie in der EU-Feuerwaffenrichtlinie vorgesehen – nur meldepflichtig waren. Das reine Anmelden würde künftig nicht mehr genügen, eine Waffenbesitzkarte wäre dann zwingend erforderlich. Diese Voraussetzung soll begrenzt sogar rückwirkend gelten.
Private Verkäufe von Waffen sollen zudem nur noch über konzessionierte Waffenhändler erfolgen. Darüber hinaus werden der Polizei im Umkreis von Schulen und Kindergärten weitreichende Kontrollbefugnisse eingeräumt.

Für Jäger und Sportschützen verspricht die Regierung zwar Ausnahmen, doch auch sie werden von den neuen Befristungen, Prüfintervallen und der Händlerpflicht bei Gebrauchtwaffenverkäufen betroffen sein. Die Altersgrenzen dürften – wie auch schon in Deutschland – wohl keine positiven Auswirkungen auf die Demographie des Schützenvereinswesens haben.

Generell lassen sich durchaus interessante Parallelen zum hiesigen Waffengesetz ausmachen. Solche Beeinflussung kann allerdings in beide Richtungen wirken, denn die Forderung nach möglichen „Psycho-Gutachten“ kommt auch in Deutschland immer wieder auf. Auch im Koalitionsvertrag wurde dieses Thema aufgegriffen, auch wenn offen blieb, wie genau Menschen mit ernsthaften psychischen Erkrankungen der Zugang zu waffenrechtlichen Erlaubnissen verwehrt werden soll. Deshalb und schon allein im Interesse unserer Mitgliedsunternehmen die einen regen Warenaustausch mit der Alpenrepublik pflegen, haben wir den österreichischen Interessenverbänden die Nutzung unseres bekannten Briefgenerators für eine Protestaktion angeboten.

Dem Internationalen Schützenbund (ISB) kann man unterdessen durch Unterstützung seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf helfen. Das ist auf der Parlamentsseite mit einem Klick auf die Schaltfläche „Hier können Sie diese Stellungnahme unterstützen“ möglich. Die verkürzte Begutachtungsfrist (üblich wäre normalerweise eine Dauer von 6 Wochen) läuft noch bis zum Montag, 15. September 2025.