11.06.2025
Am 28. Mai 2025 legte das Bundesinnenministerium (BMI) einen Referentenentwurf zur Änderung des Waffen- sowie Sprengstoffgesetzes vor und leitete diesen am 4. Juni 2025 in die Verbändebeteiligung ein. Veröffentlicht wurde er vom BMI erst am Folgetag. Innerhalb kürzester Zeit meldeten sich zahlreiche Akteure aus Politik, Industrie und Interessenvertretungen zu Wort.
Trotz der rekordverdächtig kurzen Frist von nur vier Werktagen konnte der Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e. V. (VDB) seine Stellungnahme fristgerecht am 10. Juni einreichen. Dabei wurden viele wertvolle Anregungen und Hinweise aus den Reihen unserer Mitglieder und Unterstützer berücksichtigt. Die vollständige Stellungnahme steht hier zum Download bereit.
Marc Henrichmann, Mitglied der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und im Innenausschuss des Bundestages, verteidigte den Entwurf auf der Social-Media-Plattform X. Die geplante Erlaubnispflicht für mehrschüssige Nadelwaffen sei notwendig, um Beamte von Sicherheitsbehörden besser zu schützen. Gleichzeitig stellte er klar, dass Jäger und Sportschützen von dieser Regelung nicht betroffen seien und erinnerte daran, dass die Evaluierung und Weiterentwicklung des Waffenrechts im Koalitionsvertrag vereinbart sei - ein Ziel, für das er sich auch weiterhin einsetzen wolle.
Jörg Sprave, Geschäftsführer der GoGun GmbH, äußerte sich auf seinem YouTube-Kanal ebenfalls zur geplanten Gesetzesverschärfung. Betroffen wäre unter anderem das Produkt „SixNeedler“, das sich aktuell noch immer im Prüfverfahren bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) befindet. Sprave kündigte an, mögliche rechtliche Schritte zu prüfen, darunter, die PTB in Amtshaftung zu nehmen und Schadensersatz einzufordern.
Auch der Internationale Schützenbund (ISB) und ProLegal veröffentlichten kritische Stellungnahmen zum Referentenentwurf.
VDB reicht fristgerecht Stellungnahme ein
Verbände, Politik und Hersteller reagieren auf Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums

Trotz der rekordverdächtig kurzen Frist von nur vier Werktagen konnte der Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e. V. (VDB) seine Stellungnahme fristgerecht am 10. Juni einreichen. Dabei wurden viele wertvolle Anregungen und Hinweise aus den Reihen unserer Mitglieder und Unterstützer berücksichtigt. Die vollständige Stellungnahme steht hier zum Download bereit.
Marc Henrichmann, Mitglied der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und im Innenausschuss des Bundestages, verteidigte den Entwurf auf der Social-Media-Plattform X. Die geplante Erlaubnispflicht für mehrschüssige Nadelwaffen sei notwendig, um Beamte von Sicherheitsbehörden besser zu schützen. Gleichzeitig stellte er klar, dass Jäger und Sportschützen von dieser Regelung nicht betroffen seien und erinnerte daran, dass die Evaluierung und Weiterentwicklung des Waffenrechts im Koalitionsvertrag vereinbart sei - ein Ziel, für das er sich auch weiterhin einsetzen wolle.
Jörg Sprave, Geschäftsführer der GoGun GmbH, äußerte sich auf seinem YouTube-Kanal ebenfalls zur geplanten Gesetzesverschärfung. Betroffen wäre unter anderem das Produkt „SixNeedler“, das sich aktuell noch immer im Prüfverfahren bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) befindet. Sprave kündigte an, mögliche rechtliche Schritte zu prüfen, darunter, die PTB in Amtshaftung zu nehmen und Schadensersatz einzufordern.
Auch der Internationale Schützenbund (ISB) und ProLegal veröffentlichten kritische Stellungnahmen zum Referentenentwurf.