10.07.2025
Seit 2019 diskutiert die EU über das Verbot bleihaltiger Munition. Der VDB setzt sich seit Jahren in Brüssel für praxisnahe Lösungen und entsprechende Entschädigungszahlungen im Verbotsfall für Waffenbesitzer und Fachhändler ein. Nachdem die Europäische Kommission sich viel Zeit gelassen hat, kommt jetzt seit Frühjahr 2025 wieder Bewegung in die Diskussion.
Ende Februar 2025 hatte die EU-Kommission ihren Restriktionsvorschlag zur Verwendung bleihaltiger Munition (und Angelgerät!) vorgelegt. Grundlage war ein Vorschlag der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA), der u.a. sehr kurzfristige Umsetzungsfristen enthielt. Gemeinsam mit unserem europäischen Dachverband AECAC und anderen internationalen Verbänden hatten wir diesen Vorschlag abgelehnt und neben den gravierenden Folgen für Jäger, Sportschützen und den Fachhandel auch auf die Konsequenzen für die europäische Verteidigungsfähigkeit hingewiesen. Denn auch wenn das Verbot den zivilen Bereich in den Blick nimmt, ist die Munitionsherstellung für den militärischen Bereich zwangsläufig mitbetroffen.
Federführend für die weitere Befassung ist der sogenannte REACH-Ausschuss, der den Vorschlag diskutieren und darüber abstimmen muss. Dieser hat sich mittlerweile bereits mehrmals mit dem Verbot befasst – ohne Einigung. Während der letzten Sitzung Ende Juni 2025 wurde den Mitgliedstaaten eine Reihe von Optionen unterbreitet, um die Festlegung eines Kompromisses zu erleichtern. Auf Grundlage der jüngsten Informationen hat die Kommission Berichten zufolge vorgeschlagen, die Beschränkungen für Munition und Angelgerät zu trennen, da die einzelnen Produktkategorien unterschiedliche strategische Auswirkungen haben. Damit würde die Munitionsdebatte auf die lange Bank geschoben werden. Es bleibt jedoch ungewiss, ob ein solcher Ansatz letztendlich befürwortet wird.
Klar ist, dass es nach wie vor erhebliche Meinungsverschiedenheiten zwischen den Mitgliedstaaten gibt. Mehrere befürworten eine vollständige Aussetzung des Verfahrens und die Rücknahme des Vorschlags, während andere ihre Unterstützung für die aktuelle Fassung zum Ausdruck gebracht haben. Daher fordert die Kommission, dass alle staatlichen Stellungnahmen bis spätestens 21. August eingereicht werden – rechtzeitig vor der nächsten Sitzung des REACH-Ausschusses, die im Oktober stattfinden soll.
Die Uneinigkeit über den Vorschlag wurde ebenfalls in verschiedenen Sitzungen der EU-Ministerräte für Landwirtschaft und Umwelt deutlich. Auch in diesen politisch hochrangig besetzten Gremien gab es viele Fragen und Vorbehalte, die noch geklärt werden müssen.
Unser Zwischenfazit: Eine schnelle Einigung zuungunsten bleihaltiger Munition konnte erst einmal durch gemeinsamen Druck der Verbände verhindert werden. Ab Herbst 2025 geht die Diskussion weiter. Der VDB bleibt am Ball!
Aktueller Stand des geplanten EU-Verbots von bleihaltiger Munition
EU-Kommission ringt weiter um Kompromiss

Ende Februar 2025 hatte die EU-Kommission ihren Restriktionsvorschlag zur Verwendung bleihaltiger Munition (und Angelgerät!) vorgelegt. Grundlage war ein Vorschlag der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA), der u.a. sehr kurzfristige Umsetzungsfristen enthielt. Gemeinsam mit unserem europäischen Dachverband AECAC und anderen internationalen Verbänden hatten wir diesen Vorschlag abgelehnt und neben den gravierenden Folgen für Jäger, Sportschützen und den Fachhandel auch auf die Konsequenzen für die europäische Verteidigungsfähigkeit hingewiesen. Denn auch wenn das Verbot den zivilen Bereich in den Blick nimmt, ist die Munitionsherstellung für den militärischen Bereich zwangsläufig mitbetroffen.
Federführend für die weitere Befassung ist der sogenannte REACH-Ausschuss, der den Vorschlag diskutieren und darüber abstimmen muss. Dieser hat sich mittlerweile bereits mehrmals mit dem Verbot befasst – ohne Einigung. Während der letzten Sitzung Ende Juni 2025 wurde den Mitgliedstaaten eine Reihe von Optionen unterbreitet, um die Festlegung eines Kompromisses zu erleichtern. Auf Grundlage der jüngsten Informationen hat die Kommission Berichten zufolge vorgeschlagen, die Beschränkungen für Munition und Angelgerät zu trennen, da die einzelnen Produktkategorien unterschiedliche strategische Auswirkungen haben. Damit würde die Munitionsdebatte auf die lange Bank geschoben werden. Es bleibt jedoch ungewiss, ob ein solcher Ansatz letztendlich befürwortet wird.
Klar ist, dass es nach wie vor erhebliche Meinungsverschiedenheiten zwischen den Mitgliedstaaten gibt. Mehrere befürworten eine vollständige Aussetzung des Verfahrens und die Rücknahme des Vorschlags, während andere ihre Unterstützung für die aktuelle Fassung zum Ausdruck gebracht haben. Daher fordert die Kommission, dass alle staatlichen Stellungnahmen bis spätestens 21. August eingereicht werden – rechtzeitig vor der nächsten Sitzung des REACH-Ausschusses, die im Oktober stattfinden soll.
Die Uneinigkeit über den Vorschlag wurde ebenfalls in verschiedenen Sitzungen der EU-Ministerräte für Landwirtschaft und Umwelt deutlich. Auch in diesen politisch hochrangig besetzten Gremien gab es viele Fragen und Vorbehalte, die noch geklärt werden müssen.
Unser Zwischenfazit: Eine schnelle Einigung zuungunsten bleihaltiger Munition konnte erst einmal durch gemeinsamen Druck der Verbände verhindert werden. Ab Herbst 2025 geht die Diskussion weiter. Der VDB bleibt am Ball!