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09.07.2026

Bundesregierung plant Aushöhlung der Informationsfreiheit

IFG-Anfragen sollen Bürokratieabbau zum Opfer fallen

Am 02.07.2026 hat der Koalitionsausschuss die Ergebnisse seiner Tagung in Form eines sogenannten Programms für Aufschwung und Beschäftigung veröffentlicht.

Neben gewichtigen Änderungen zur Einkommensteuer sowie dem Renten- und Gesundheitssystem enthält das Programm auch Vorschläge zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

Punkt 32, der unter der Überschrift „Bürokratierückbau“ geführt wird, sieht vor, „das komplizierte IFG für Bürgerinnen und Bürger verständlicher und transparenter“ zu machen. Das Auskunftsrecht für Jedermann soll sich zukünftig demnach nur noch auf natürliche Personen beschränken – und auch nur dann, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden kann.

Namen von Behörden- und Ministerialbeamten sollen zum Schutz vor Anfeindungen und Drohungen auch in freigegebenen Dokumenten grundsätzlich geschwärzt werden. Zudem legt das Programm eine Erhöhung der Gebühren für IFG-Anfragen nahe.

Verbände und Vereine könnten als juristische Personen des privaten Rechts also keine Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz mehr stellen. Auch für den VDB als Interessenverband stellt das IFG ein wichtiges Werkzeug im Instrumentarium der Lobbyarbeit dar. Auf Grundlage einer solchen Anfrage gewann der VDB 2024 einen Prozess gegen die BRD vor dem Berliner Verwaltungsgericht.

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten warnt in einer Pressemitteilung vom 06.07.2026 vor den Folgen in einer Zeit wachsenden Misstrauens gegenüber staatlichen Organisationen und spricht von einer faktischen Abschaffung des Informationsfreiheitsrechts auf Bundesebene.

Das Programm ist derzeit politisch beschlossen, steht aber gesetzgeberisch noch am Anfang. Bislang liegt noch kein Referentenentwurf oder Kabinettsbeschluss vor. Es bleibt daher abzuwarten, ob das Vorhaben trotz aller Kritik Erfolg haben wird.