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08.07.2026

Cosplay trifft Waffenrecht

Der VDB auf dem CosDay²

Teilnehmerinnen vor dem Gebäude der Reservisten & Schießsportgemeinschaft Aachen

Der VDB zwischen Anime, Manga und Videospielen? Wahrscheinlich sind Sie genauso überrascht wie wir es waren, als wir im Dezember 2025 vom Verein CosDay e. V. eine Einladung zum diesjährigen CosDay² erhielten, der vom 04. bis 05. Juli im Frankfurter Nordwestzentrum stattfand.

Der CosDay – kurz für Cosplay Day – Tag im Zeichen des Cosplays – ist eine zweitägige Veranstaltung, bei der sich alles um japanische Jugend- und Pop-Kultur dreht. Hier finden sich japanisch geprägte Themen wie Anime (Zeichentrickanimation), Manga (Comics) und das namensgebende Cosplay, bei dem sich Fans in aufwendig hergestellten und detailverliebten Kostümen ihrer liebsten fiktiven Charaktere präsentieren.

Was hat der VDB damit zu tun? Beim Cosplay werden unterschiedlichste Requisiten eingesetzt. Darunter auch Nachbildungen von Schusswaffen, Messern und Schwertern.

Diese Requisiten bauen und basteln die sogenannten Cosplayer selbst – aus Pappe, Kunststoff, Acryl oder mit dem 3D-Drucker. Die meisten Requisiten haben keinerlei Funktion, können aber aus einiger Entfernung mitunter täuschend echt wirken.

Der VDB war deshalb als Experte und kompetenter Ansprechpartner für Waffenrecht gefragt. Im Rahmen der Veranstaltung sensibilisierte VDB-Geschäftsführer Ingo Meinhard mit einem Vortrag für das Thema „Anscheinswaffen“.

Während des Vortrags und im Gespräch wurde schnell klar, dass sich viele Besucher über das Thema Waffenrecht noch nie Gedanken gemacht hatten – und natürlich auch keinen § 42 WaffG kannten.

Wir haben uns über den Einblick in diese faszinierende Community und die Möglichkeit, Tipps zur An- und Abreise mit Anscheinswaffen geben zu können, sehr gefreut.

 

Influencerin Irina (@gunlikeblonde) bei der Waffenhandhabung