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05.12.2025

The same procedure as last year

Diskussion um Feuerwerksverbot wird zum Dauerbrenner

„Alle Jahre wieder …“ – so lautete die Überschrift zu unserem Text vom vergangenen Jahr zum Thema Böllerverbot. So könnte er auch jetzt wieder lauten, denn die Forderungen nach einem generellen Verbot des privaten Silvesterfeuerwerks und die Gegenargumente haben sich kaum geändert.

Erneut wird im Bundestag und in der Innenministerkonferenz über ein Feuerwerksverbot debattiert. Mit dem Antrag „Lokale Regeln für privates Feuerwerk“ (BT-Drs. 21/2909) verfolgt die Fraktion Die Linke einen Zwei-Stufen-Plan, um das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorien F2 bis F4 durch Privatpersonen schrittweise einzuschränken – zunächst regional, später bundesweit.

„Jedes Jahr kommt die Debatte neu auf. Jedes Jahr mit dem Ziel, die Tradition des legalen Feuerwerks langfristig aus der Gesellschaft zu drängen“, so VDB-Vizepräsident Frank Satzinger. „Die Argumente der Luft- und Umweltverschmutzung und auch des Tierschutzes mögen stichhaltig sein. Die Argumente bzgl. der kriegsähnlichen Zustände in einigen Großstädten sind es dagegen nicht. Denn hier werden zwei Dinge verwechselt: legales Feuerwerk – geprüft, zugelassen und reguliert – und illegale, hochgefährliche Produkte, die außerhalb der Kontrolle ohne entsprechende Erlaubnisse importiert oder selbst gebaut werden. Hier gilt, was im Waffengesetz generell gilt: Wir müssen den Blick auf die Täter richten, nicht auf die Tatmittel!“ 

Welchen Zeitplan fordert die Linke?
Bis Ende 2026 soll es eine Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz geben, um Kommunen das Untersagen privaten Feuerwerks auch am 31. Dezember und 1. Januar bereits zu Silvester 2026/27 zu ermöglichen. 

Im Frühjahr 2027 sollen die neuen Regelungen evaluiert werden. Sollte die Wirkung aus Sicht der Bundesregierung nicht ausreichen, sieht der Antrag vor, ein bundesweites gesetzliches Verbot des Abbrennens von F2–F4-Feuerwerk durch Privatpersonen auf den Weg zu bringen – mit Ausnahme gewerblicher Pyrotechniker bei Veranstaltungen.

Der Bundestag hat den Antrag in die zuständigen Ausschüsse zur Beratung verwiesen.

Die gute Nachricht: Eine Umsetzung zum Jahreswechsel in diesem Jahr ist kaum zu erwarten. 

Länder nicht einer Meinung
Auch innerhalb der Innenministerkonferenz (IMK) wurde das Thema privates Feuerwerk aufgegriffen. Einige Landesinnenminister – insbesondere aus den drei Stadtstaaten – fordern, Städten und Gemeinden künftig mehr Befugnisse einzuräumen, um lokal Böllerverbote aussprechen zu können – ein Schritt, der in den aktuellen Bundestagsantrag der Linken unmittelbar einfließt. In bereits erfolgten Debatten wurde jedoch deutlich: Eine Einigung zwischen allen Bundesländern war schon in früheren IMK-Runden nicht möglich, sodass ein bundesweites Verbot bislang am politischen Konsens scheiterte. Bereits jetzt haben die Kommunen die Möglichkeit, Feuerwerk in bestimmten Bereichen zu begrenzen, wenn dies für die öffentliche Sicherheit nötig ist. 

Gewerkschaft der Polizei und Umwelthilfe stellen Forderungen an IMK
Im Vorfeld der Innenministerkonferenz haben sich Vertreter der Gewerkschaft der Polizei (GdP) erneut für ein generelles Verbot privaten Feuerwerks ausgesprochen. In einem gemeinsamen Appell machten sie auf die wachsende Zahl von Angriffen auf Einsatzkräfte an Silvester aufmerksam und forderten die Innenminister auf, entschlossen gegenzusteuern. Ein bundesweites Verbot könne, so die GdP, nicht nur Verletzungen verhindern, sondern auch die Einsatzbelastung der Polizei signifikant reduzieren. 

Wir sagen: Wer Polizei und Rettungskräfte angreift, gehört strafrechtlich konsequent verfolgt. Hier braucht es ggf. eine Stärkung der Justiz., um Strafen zeitnah zu verhängen. Deshalb aber alle rechtschaffenden und verantwortlichen Bürgerinnen und Bürger kollektiv unter Generalverdacht zu stellen, geht wieder einmal am Problem vorbei. Sicherheit entsteht durch klare Regeln und deren Durchsetzung, nicht durch das Verbot von Tatmitteln. Entscheidend ist, wer etwas tut – nicht womit.

Auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nutzte die IMK als Plattform, um ihre langjährige Forderung nach einem Verbot privaten Feuerwerks zu bekräftigen. In einem breiten Bündnis mit Tier- und Umweltschutzorganisationen übergab sie eine Petition mit mehreren Millionen Unterstützenden. Die DUH verweist auf hohe Feinstaubwerte, Umweltverschmutzung und die massive Lärmbelastung als Gründe für ein umfassendes Verbot und appelliert an die Innenminister, endlich verbindlich zu handeln.

Wir sagen: Umwelt- und Tierschutz verdienen Beachtung! Wer aber aus ökologischen Gründen ein Totalverbot fordert, sollte auch erklären, warum kontrollierte, legale Produkte verbieten will – aber die Risiken durch illegale und unregulierte Alternativen damit noch verschärft. 
Die pyrotechnische Industrie selbst trägt seit Jahren aktiv zur Verbesserung von Umwelt- und Sicherheitsstandards bei. Der Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) und seine Mitglieder investieren kontinuierlich in Forschung und Entwicklung, um Feinstaubemissionen zu reduzieren, auf Kunststoffe zu verzichten und umweltfreundlichere Alternativen anzubieten. So bestehen moderne Batterien zunehmend aus Altpapier oder pflanzlichen Materialien, während sogenannte „grüne Linien“ auf vollständige Kompostierbarkeit abzielen. Auch beim Thema Lärm wurden Fortschritte erzielt: Die Branche bietet inzwischen gezielt lautstärkearme Feuerwerke an, die deutlich unterhalb der gesetzlichen Höchstgrenze liegen – ein Beitrag zum Tierschutz und zur Rücksichtnahme auf empfindliche Bevölkerungsgruppen. Der VDB sieht in diesen Entwicklungen einen Beleg dafür, dass Innovation, Verantwortung und Erhalt von Tradition keine Gegensätze sein müssen.

Bundesverband für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk e. V. (bvpk) fürchtet Flickenteppich
Auch der Bundesverband für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk e. V. (bvpk) spricht sich klar gegen eine Erweiterung kommunaler Verbotsmöglichkeiten aus. Der bvpk warnt vor einem „Flickenteppich“ lokaler Regelungen und verweist auf die ursprüngliche Intention des Sprengstoffrechts, einheitliche Standards zu schaffen. Statt neuer Eingriffe fordert der Verband eine konsequente Trennung zwischen legaler, geprüfter Pyrotechnik und gefährlichen, illegalen Produkten. Die Hauptursachen für Unfälle und Eskalationen an Silvester seien nicht in der zugelassenen Kategorie F2 zu finden, sondern in Schwarzmarktprodukten und Eigenlaboraten. 

VDB fordert klare Linie gegen Rechtsbruch, nicht gegen Rechtstreue
Ein pauschales Verbot von legalen Produkten würde lediglich rechtschaffene Bürgerinnen und Bürger einschränken – nicht aber jene, die sich ohnehin über Gesetze hinwegsetzen und sogar Personen mit Feuerwerk angreifen. Zudem bestehe die Gefahr, dass bei einem Verbot noch mehr nicht geprüftes, unsicheres Feuerwerk illegal importiert wird – mit unkalkulierbaren Risiken.
Statt auf Symbolpolitik und überzogene Einschränkungen zu setzen, fordern wir daher:
  • Konsequente Strafverfolgung bei Straftaten mit illegaler Pyrotechnik
  • Bekämpfung illegaler Importe
  • Bessere Aufklärung über legale und sichere Feuerwerksnutzung
  • Keine pauschalen Verbote zulasten der Allgemeinheit
Der Verband appelliert an die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern, das hohe Gut der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Wer mit allgemeinen Verboten auf gezielte Rechtsbrüche reagiert, gefährdet nicht nur das Vertrauen in den Rechtsstaat, sondern verschiebt das Problem – von der kontrollierten in die unkontrollierbare Grauzone.
Es ist zu erwarten, dass es auch am kommenden Silvester Vorfälle mit Pyrotechnik, Schreckschuss und womöglich auch erneut mit illegalen Kugelbomben geben wird. Sicher ist, dass wir auch im kommenden Jahr über dieses Thema diskutieren werden … für beide Seiten gilt also: The Show Must Go On!