05.05.2026
Aufbewahrungskontrollen durch die zuständige Behörde in Waffenfachgeschäften sind nichts Ungewöhnliches, doch hören wir in letzter Zeit von vermehrten und intensiveren Kontrollen. Dabei kommt es auch zu Fällen, wo Nebenräume, die bislang nicht Teil des bekannten Sicherheitskonzepts sind, aufgrund betrieblicher Veränderungen oder Erweiterungen zur Aufbewahrung von (erlaubnisfreien) Waffen genutzt werden. Oft sind diese Strukturen über Jahre hinweg gewachsen und aus betrieblicher Sicht logisch. Was dabei nicht immer mitwächst, ist das dazugehörige Sicherheits- und Aufbewahrungskonzept. Wurde diese Veränderung der Behörde nicht angezeigt, kann es zu Problemen kommen.
Die Aufbewahrung im Waffenfachhandel wird entweder gemäß § 36 WaffG i.V.m. § 13 AWaffV geregelt oder es wird ein Sicherheitskonzept nach § 14 AWaffV erstellt. Über den folgenden Link können Sie unser Merkblatt zur Aufbewahrung abrufen, in dem Sie auch eine Checkliste zur Vorbereitung einer Aufbewahrungskontrolle finden. https://www.vdb-waffen.de/d/091kgck7.pdf
Explizit hingewiesen sei an dieser Stelle auf die Aufbewahrung erlaubnisfreier Waffen. Diese müssen mindestens in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden. Abgeschlossene Räume zählen grundsätzlich nicht als Behältnis und sind auch nicht einer abgeschlossenen Schießbude oder einem Schießwagen gleichzustellen. Sie müssen in einem Aufbewahrungskonzept als Waffenräume definiert und von der Behörde abgenommen werden. Gleiches gilt für vergleichbare Sicherung, z.B. abschließbare Wandhalterungen.
Der VDB empfiehlt daher allen gewerblichen Mitgliedern, die eigene Situation regelmäßig kritisch zu hinterfragen. Stimmen die tatsächlichen Gegebenheiten noch mit dem dokumentierten Sicherheits- und Aufbewahrungskonzept überein? Sind alle genutzten Räume und Aufbewahrungsarten erfasst? Ist geregelt, wie erlaubnisfreie Waffen präsentiert und gelagert werden? Sind alle Zugangsberechtigungen klar und korrekt definiert?
Wer hier unsicher ist oder bislang kein Konzept erstellt hat, sollte nachjustieren. Zur Unterstützung stellen wir allen Mitgliedern ein Mustersicherheitskonzept auf Anfrage unter abruf@vdb-waffen.de zur Verfügung und empfehlen bei Bedarf die Einbindung fachkundiger rechtlicher Beratung.
Aufbewahrung (erlaubnisfreier) Waffen im Waffenfachhandel
Aufbewahrungskonzepte müssen berücksichtigt werden
Aufbewahrungskontrollen durch die zuständige Behörde in Waffenfachgeschäften sind nichts Ungewöhnliches, doch hören wir in letzter Zeit von vermehrten und intensiveren Kontrollen. Dabei kommt es auch zu Fällen, wo Nebenräume, die bislang nicht Teil des bekannten Sicherheitskonzepts sind, aufgrund betrieblicher Veränderungen oder Erweiterungen zur Aufbewahrung von (erlaubnisfreien) Waffen genutzt werden. Oft sind diese Strukturen über Jahre hinweg gewachsen und aus betrieblicher Sicht logisch. Was dabei nicht immer mitwächst, ist das dazugehörige Sicherheits- und Aufbewahrungskonzept. Wurde diese Veränderung der Behörde nicht angezeigt, kann es zu Problemen kommen. Die Aufbewahrung im Waffenfachhandel wird entweder gemäß § 36 WaffG i.V.m. § 13 AWaffV geregelt oder es wird ein Sicherheitskonzept nach § 14 AWaffV erstellt. Über den folgenden Link können Sie unser Merkblatt zur Aufbewahrung abrufen, in dem Sie auch eine Checkliste zur Vorbereitung einer Aufbewahrungskontrolle finden. https://www.vdb-waffen.de/d/091kgck7.pdf
Explizit hingewiesen sei an dieser Stelle auf die Aufbewahrung erlaubnisfreier Waffen. Diese müssen mindestens in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden. Abgeschlossene Räume zählen grundsätzlich nicht als Behältnis und sind auch nicht einer abgeschlossenen Schießbude oder einem Schießwagen gleichzustellen. Sie müssen in einem Aufbewahrungskonzept als Waffenräume definiert und von der Behörde abgenommen werden. Gleiches gilt für vergleichbare Sicherung, z.B. abschließbare Wandhalterungen.
Der VDB empfiehlt daher allen gewerblichen Mitgliedern, die eigene Situation regelmäßig kritisch zu hinterfragen. Stimmen die tatsächlichen Gegebenheiten noch mit dem dokumentierten Sicherheits- und Aufbewahrungskonzept überein? Sind alle genutzten Räume und Aufbewahrungsarten erfasst? Ist geregelt, wie erlaubnisfreie Waffen präsentiert und gelagert werden? Sind alle Zugangsberechtigungen klar und korrekt definiert?
Wer hier unsicher ist oder bislang kein Konzept erstellt hat, sollte nachjustieren. Zur Unterstützung stellen wir allen Mitgliedern ein Mustersicherheitskonzept auf Anfrage unter abruf@vdb-waffen.de zur Verfügung und empfehlen bei Bedarf die Einbindung fachkundiger rechtlicher Beratung.