08.06.2026
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Evaluierung des Waffenrechts soll zeitnah in die nächste Phase gehen. Spätestens Anfang Juli soll mit der angekündigten weiterführenden Befragung durch das Bundesministerium des Innern zu rechnen sein.
Das ergab ein Besuch von VDB-Vizepräsident Frank Satzinger und Interessenvertreter Peter Braß im Bundesministerium des Innern in Berlin am Freitag, 5. Juni. Mittelpunkt des Austauschs waren der aktuelle Stand der Evaluierung sowie zwei neu erarbeitete Positionspapiere des VDB, die dem Ministerium übergeben wurden. Konkret ging es um Konzepte für eine digitale Waffenbesitzkarte, die „eWBK“, sowie für eine Amnestie mit Legalisierungsmöglichkeit bislang unregistrierter Waffen vor. Letzteres steht unter dem Leitgedanken „Anmelden statt abgeben“.
Der VDB begrüßt, dass die Evaluierung nach der Auswertung der im vergangenen Jahr eingereichten Stellungnahmen nun weiter voranschreiten soll. Zahlreiche Verbände, Behörden und weitere Beteiligte hatten bereits konkrete Kritikpunkte und Reformbedarfe benannt.
Welche Themen im Rahmen der Evaluierung näher betrachtet werden könnten, ließ die Bundesregierung jüngst bereits in Antworten vom 18. Mai 2026 auf schriftliche Fragen des Bundestagsabgeordneten Christoph Birghan (AfD) erahnen. Demnach sollen unter anderem die Vorschriften zur Aufbewahrung von Waffen und Munition sowie die seit 2020 geänderten Regelungen des Waffenrechts Gegenstand der Evaluierung sein. Dazu dürfte auch das 2024 verabschiedete sogenannte „Sicherheitspaket“ zählen.
Besonders relevant ist aus Sicht des VDB zudem die angekündigte Prüfung, welche Möglichkeiten für eine statistisch differenzierte Erfassung von Straftaten unter Verwendung legaler und illegaler Schusswaffen bestehen. Eine belastbare Datengrundlage ist unverzichtbar, wenn die Wirkung bestehender Vorschriften bewertet und mögliche weitere Änderungen sachgerecht begründet werden sollen.
Der VDB hatte bereits anlässlich des Bundeslagebilds Waffenkriminalität 2022 auf diese Problematik hingewiesen und eine differenziertere Polizeiliche Kriminalstatistik angemahnt. Seitdem ist diese Forderung fester Bestandteil unseres Forderungskatalogs.
Auch die Ergebnisse unserer groß angelegten Umfrage des vergangenen Jahres, veröffentlicht im Dossier „Waffenrecht auf dem Prüfstand“, unterstreichen diesen Punkt. Die Rückmeldungen aus der Branche und von Waffenbesitzern zeigen deutlich, dass eine differenzierte statistische Erfassung von Straftaten mit Schusswaffen als zentrale Grundlage für jede weitere Bewertung des Waffenrechts angesehen wird.
Die Antworten der Bundesregierung greifen den Ergebnissen der Evaluierung nicht vor, zeigen jedoch, dass zentrale Fragen, die der VDB seit Jahren adressiert, nun ausdrücklich als Prüfgegenstände benannt werden.
Austausch im Bundesinnenministerium zu Waffenrechtsevaluierung
VDB übergibt Konzepte zur „eWBK“ und zu „Anmelden statt abgeben“
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Evaluierung des Waffenrechts soll zeitnah in die nächste Phase gehen. Spätestens Anfang Juli soll mit der angekündigten weiterführenden Befragung durch das Bundesministerium des Innern zu rechnen sein.Das ergab ein Besuch von VDB-Vizepräsident Frank Satzinger und Interessenvertreter Peter Braß im Bundesministerium des Innern in Berlin am Freitag, 5. Juni. Mittelpunkt des Austauschs waren der aktuelle Stand der Evaluierung sowie zwei neu erarbeitete Positionspapiere des VDB, die dem Ministerium übergeben wurden. Konkret ging es um Konzepte für eine digitale Waffenbesitzkarte, die „eWBK“, sowie für eine Amnestie mit Legalisierungsmöglichkeit bislang unregistrierter Waffen vor. Letzteres steht unter dem Leitgedanken „Anmelden statt abgeben“.
Der VDB begrüßt, dass die Evaluierung nach der Auswertung der im vergangenen Jahr eingereichten Stellungnahmen nun weiter voranschreiten soll. Zahlreiche Verbände, Behörden und weitere Beteiligte hatten bereits konkrete Kritikpunkte und Reformbedarfe benannt.
Welche Themen im Rahmen der Evaluierung näher betrachtet werden könnten, ließ die Bundesregierung jüngst bereits in Antworten vom 18. Mai 2026 auf schriftliche Fragen des Bundestagsabgeordneten Christoph Birghan (AfD) erahnen. Demnach sollen unter anderem die Vorschriften zur Aufbewahrung von Waffen und Munition sowie die seit 2020 geänderten Regelungen des Waffenrechts Gegenstand der Evaluierung sein. Dazu dürfte auch das 2024 verabschiedete sogenannte „Sicherheitspaket“ zählen.
Besonders relevant ist aus Sicht des VDB zudem die angekündigte Prüfung, welche Möglichkeiten für eine statistisch differenzierte Erfassung von Straftaten unter Verwendung legaler und illegaler Schusswaffen bestehen. Eine belastbare Datengrundlage ist unverzichtbar, wenn die Wirkung bestehender Vorschriften bewertet und mögliche weitere Änderungen sachgerecht begründet werden sollen.
Der VDB hatte bereits anlässlich des Bundeslagebilds Waffenkriminalität 2022 auf diese Problematik hingewiesen und eine differenziertere Polizeiliche Kriminalstatistik angemahnt. Seitdem ist diese Forderung fester Bestandteil unseres Forderungskatalogs.
Auch die Ergebnisse unserer groß angelegten Umfrage des vergangenen Jahres, veröffentlicht im Dossier „Waffenrecht auf dem Prüfstand“, unterstreichen diesen Punkt. Die Rückmeldungen aus der Branche und von Waffenbesitzern zeigen deutlich, dass eine differenzierte statistische Erfassung von Straftaten mit Schusswaffen als zentrale Grundlage für jede weitere Bewertung des Waffenrechts angesehen wird.
Die Antworten der Bundesregierung greifen den Ergebnissen der Evaluierung nicht vor, zeigen jedoch, dass zentrale Fragen, die der VDB seit Jahren adressiert, nun ausdrücklich als Prüfgegenstände benannt werden.